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Beurlaubung für Praktika?

 
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Kölnerin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.03.05, 08:42    Titel: Beurlaubung für Praktika? Antworten mit Zitat

Ich bin derzeit Beamtin auf Probe bei einer Stadt. Ich möchte mich beruflich verändern und würde zu diesem Zweck gerne einige Praktika (beamtenberufsfremd und in anderen Städten) absolvieren - auch mal dreimonatige. Natürlich soll der Dienstherr dabei nicht erfahren, dass ich danach ggf. eine Entlassung plane. Kommt zum Zwecke von Praktika eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge (§ 78e LBG) in Betracht? Was habe ich unter § 78 e Abs. 2 Satz 2 LBG NRW zu verstehen? Welche Möglichkeiten bleiben mir, Praktika zu absolvieren, ohne mich sofort vorher entlassen zu lassen?

Zuletzt bearbeitet von Kölnerin am 29.03.05, 06:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Hans Speicher
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 26.03.05, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kölnerin,

der § 78 e ist für die Lehrer geschaffen worden, da gab es ja lange Zeit Bewerberüberhänge und es konnten keine jungen Bewerber eingestellt werden. Dazu sollte die Möglichkeit der Beurlaubung vereinfacht werden.

Für deinen Fall bleibt nur eine Beurlaub nach der Sonderurlaubsverordnung § 12 ohne Dienstbezüge. Allerdings mußt du schon den Grund angeben. Nur "ich will ne Weltreise machen" und in Wirklichkeit ein Praktikum kommt nicht gut. Der neue Dienstherr oder Arbeitgeber wird irgendwann mal deine Personalakte anfordern, spätestens dann bemerkt dein Dienstherr deine Abwanderungspläne.

Eigentlich düfte es keine Probleme bereiten, offen darüber zu sprechen, dass man eine andere Orientierung ausprobieren möchte.

Gruß
Hans
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uiffi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 26.03.05, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

stadtsekretärin auf probe ... vermutlich ist das eine gewissensfrage ob du nun die vielen hürden des mittleren dienstes meistern willst oder dich in die tiefen des freien arbeitsmarktes stürzen möchtest... bei der überlegung hilft kein § du stehst an einem scheideweg in deiner beruflichen laufbahn das abzuwägen welchen weg du gehst liegt also bei dir.... beides auf einmal wird mittelfristig zu einigen schwierigkeiten führen...

es gibt natürlich auch die möglichkeiten der NEBENTÄTIGKEIT... aber das scheint wohl nicht thema zu sein
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Kölnerin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.03.05, 07:09    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, leider nicht. Muss noch dazu sagen, dass ich gerade den Aufstieg mache und im August dann Dipl.-Verwaltungswirtin bin. Ich merke aber, dass mir der Verwaltungsalltag nicht (mehr) liegt. Eine Entlassung scheint dann wohl die einzig wirkliche Alternative zu sein...
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 27.03.05, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Verlaub liebe Kölnerin machst Du dann statt des Aufstiegs einen Abstieg.
Viel Mut
Gruß Hans
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uiffi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 05:42    Titel: Antworten mit Zitat

wenn du also dipl.-verwaltungwirtin bist wird sich dein betätigungsfeld zukünftig im höheren dienst schnell ändern ... erstens neue ämter mehr verantwortung und mehr gehalt bei astreiner absicherung

bist du dir sicher???

natürlich weis ich das dein ausbildungsgrad auch in der freien wirtschaft gesucht ist,
ich wünsche dir GLÜCK! und einen weisen BERATER!

grüße uiffi
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Kölnerin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 06:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ich bin mir wirklich ganz sicher. Habe mir mit der Entscheidung selbst an die zwei Jahre schwergetan...aber seit ich sie getroffen habe, fühle ich mich super. Vielen Dank für die guten Wünsche!
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