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waimea002 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.11.2008 Beiträge: 127
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Verfasst am: 27.11.08, 11:37 Titel: Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid |
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Hallo
vielleicht können Sie einmal Licht ins Dunkle bringen.
Um eine Verjährung zu hemmen wurde Ende letzten Jahres ein Mahnbescheid erstellt. Dieser wurde fristgerecht zugestellt. Der Beklagte widersprach dem MB im Februar ebenfalls fristgerecht. Die Gerichtskosten sollten nun unverzüglich eingezahlt werden. Man erklärte mir auf Nachfrage, wie lange ich dafür Zeit hätte, ein Jahr. Nun im November bekomme ich den Hinweis durch meinen Anwalt, dass die Hemmung der Verjährung gemäß BGB § 204 verloren ginge, wenn nun die Einzahlung schnellstens vor sich geht.
Ende des Monats sollte dies auch geschehen. (Schadenersatz knapp Teuro 50 - ungedeckt). Nun entdecke ich, dass wenn der Vorgang zum Stillstand kommt, es eine Frist von 6 Monaten gibt, danach würde die Verjährung weiter anfangen zu laufen. Wäre dies so, ist der Fall verjährt.
Gruß und danke |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 27.11.08, 13:23 Titel: |
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Das werden wir hier so nicht beantworten können. Die Verjährungshemmung durch das gerichtliche Verfahren endet bei Verfahrensstillstand in der Tat sechs Monate nach der letzten Verfahrenshandlung, gleich von welcher Seite diese ausging (auch, wenn es sich um eine Verfahrenshandlung des Gerichts gehandelt hat). Wir wissen aber nicht, wann tatsächlich die letzte Verfahrenshandlung getätigt worden ist.
Das kann zwar die Aufforderung zur Zahlung der Gerichtskosten für das streitige Verfahren gewesen sein, muß es aber nicht. So kann es ebenso sein, daß die letzte Verfahrenshandlung die (später liegende) Einreichung der Anspruchsbegründung war.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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waimea002 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.11.2008 Beiträge: 127
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Verfasst am: 27.11.08, 13:39 Titel: |
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Vielen Dank erst einmal.
Nein die letzte Handlung bestand darin, dass es die Aufforderung des Mahngerichts gab.
die Gerichtskosten einzuzahlen. Weitere Handlungen gab es nicht. Keine Begründung, kein Schreiben ans GEricht, an den Beklagten oder ähnliches.
Gruß |
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waimea002 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.11.2008 Beiträge: 127
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Verfasst am: 27.11.08, 17:59 Titel: |
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Fakt. Es wurden keine Gerichtskosten eingezahlt |
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eidechse FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.06.2008 Beiträge: 419
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Verfasst am: 01.12.08, 15:28 Titel: |
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Sehr heikle Geschichte.
Wann ging denn die Aufforderung des Gerichts zur Zahlung der weiteren Gerichtskosten ein? Wenn das bereits im Mai oder vorher war, dann wäre meines Erachtens die Hemmung der Verjährung eh bereits abgelaufen, weil seit der letzten Verfahrenshandlung bereits mehr als 6 Monate vergangen sind. Dann kommt es jetzt nur darauf an, was ggf. noch von der Verjährungsfrist übrig war. |
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waimea002 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.11.2008 Beiträge: 127
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Verfasst am: 01.12.08, 18:45 Titel: |
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Ja, die letzte offizielle Nachricht / Handlung war die Aufforderung zur Einzahlung der Gerichskosten. Februar. Nun, November, meint RA das ich schnellstens die Gerichtskosten einzahlen solle. Warum kommt er nun jetzt damit, wo doch er wissen musste, man hat ja auch darüber geredet, dass die Verjährung nach einem halben Jahr wiedereinsetzt. Verjährungsablauf ohne MB 31.12.2007 |
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Milo FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 1572 Wohnort: Neu-Ulm
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Verfasst am: 01.12.08, 20:37 Titel: |
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Wobei natürlich die Verjährung keinen daran hindert, vor Gericht zu ziehen. Vielleicht übersieht ja die Gegenseite die Verjährung, wenn sie nicht anwaltlich vertreten ist oder es ergeht ein VU... es gibt durchaus Situationen, da kann man pokern. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein |
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waimea002 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.11.2008 Beiträge: 127
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Verfasst am: 02.12.08, 06:54 Titel: |
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die Gegenseite wird anwaltlich vertreten, da diese bereits den Widerspruch eingereicht hat. Um zu pokern ist die Gebühr zu hoch. |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 02.12.08, 13:23 Titel: |
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Nicht gut. Wie schön, daß wir alle eine Berufshaftpflichtversicherung haben.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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