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Verfasst am: 18.04.08, 11:42 Titel: Die Sache mit dem Herd bzw. dem Backofen!
Da geht nach 17 Monaten die Emaillie im Backofen kaputt von diesem Herd und die Kundin bekommt einen nagelneuen Herd ohne Abzug der Kosten für die Nutzung. Damit konnte Sie also 17 Monat lang das Nutzen ohne einen eigentlichen Wertverlust hinnehmen zu müssen. Ob das auch mit meinem Neuwagen funktionieren wird. Ich reklamiere nach 17 Monaten etwas (z.B. Der Motor oder die Karrosserie oder andere zugesicherte Eigenschaften) und ich bekomme einen Neuwagen ohne Abzug vom Wertverlust?
So ganz kann ich das aktuelle Urteil oder die Europäische Richtlinie nicht ganz nachvollziehen. Wenn doch das Deutsche Recht angewendet wird, dann hätte die Dame doch kein Anspruch auf die Rückzahlung? Irgendwie ist das für mich zu hoch. Kann das mal jemand erläutern? Um die Verwirrung noch perfekter zu machen, war in den Nachrichten von einer "Garantiezeit" gesprochen worden. Gemeint war meiner Meinung nach aber die gesetzliche Gewährleistungszeit von 24 Monaten. Ich blicke da gerade nicht mehr durch, was da passiert.
Heute 6. Monate später stand endlich mal ein Artikel über diese Geschichte in einer Bekannten Zeitung dessen Namen man hier ja nicht nennen darf. Aber ich glaube so manch einer ist trotzdem im Bilde.
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