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@ Mensch0: Ich fürchte fast, dass Ihre letzte Frage ernst gemeint war...
Selbstverständlich war Ihre Antwort falsch, genauso wie es meine gewesen wäre. Denn natürlich ist bei der Ex von deutschem Recht auszugehen, da nur das Thema des Unterrichts war.
Und ebenso natürlich ist von einer Vollzeit-Ausbildung auszugehen, da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Unterricht keine Ausbildungsverhältnisse von 60 Minuten täglich behandelt wurden.
Beides muss in der Fragestellung nicht extra erwähnt werden.
Noch mal zur Erinnerung: Eine Ex(temporale) fragt immer 'nur' den Stoff der vergangenen Unterrichtsstunde zzgl. Grundwissen ab. Und da in der letzten Unterrichtsstunde keine Teilzeitausbildungen behandelt wurden und mexikanisches Arbeitsrecht (soweit es das überhaupt gibt) nicht zum Grundwissen gehört, haben Sie sich Ihre 0 Punkte redlich verdient. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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