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Keine Einberufung von verheirateten Männern. Ab wann gilt da

 
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udek
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Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 17:12    Titel: Keine Einberufung von verheirateten Männern. Ab wann gilt da Antworten mit Zitat

Hallo,

Angenommen Person A wurde als tauglich gemustert. Jetzt hat er aber in seiner Musterungseinladung gelesen, dass verheiratete Männer nicht eingezogen werden können. Er lebt seit Jahren mit seiner Freundin zusammen und eine Hochzeit ist auf Dauer sowieso geplant. Wann müsste er spätestens verheiratet sein um den Dienst nicht antreten zu müssen?
Bei der Musterung?
Beim Zugung des Einberufungsbefehls?
Oder spätestens an seinem ersten Tag als Grundwehrleistender?
Könnte er auch während der Grundausbildung heiraten und den Wehrdienst abbrechen?

Danke für eure Antworten.
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 17:23    Titel: Re: Keine Einberufung von verheirateten Männern. Ab wann gil Antworten mit Zitat

udek hat folgendes geschrieben::
Wann müsste er spätestens verheiratet sein um den Dienst nicht antreten zu müssen?


Siehe § 11 WehrpflG --> www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__11.html

Befreit ist man ab Zeitpunkt des Eintritts des befreienden Ereignisses.

udek hat folgendes geschrieben::
Könnte er auch während der Grundausbildung heiraten und den Wehrdienst abbrechen?


"es sei denn, der Befreiungsgrund tritt erst später ein"
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为


Zuletzt bearbeitet von Redfox am 28.11.08, 09:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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udek
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Das heißt Hochzeit nach der Musterung würde eine Einberufung verhindern richtig?
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udek
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ok Antrag stellen ist logisch, aber dieser müsste aufgrund gesetzlicher Grundlagen genehmigt werden oder?
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

ja, so lese ich das aus dem im Link von Redfox.

Gruß roni
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