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Verfasst am: 27.11.08, 17:12 Titel: Keine Einberufung von verheirateten Männern. Ab wann gilt da
Hallo,
Angenommen Person A wurde als tauglich gemustert. Jetzt hat er aber in seiner Musterungseinladung gelesen, dass verheiratete Männer nicht eingezogen werden können. Er lebt seit Jahren mit seiner Freundin zusammen und eine Hochzeit ist auf Dauer sowieso geplant. Wann müsste er spätestens verheiratet sein um den Dienst nicht antreten zu müssen?
Bei der Musterung?
Beim Zugung des Einberufungsbefehls?
Oder spätestens an seinem ersten Tag als Grundwehrleistender?
Könnte er auch während der Grundausbildung heiraten und den Wehrdienst abbrechen?
Befreit ist man ab Zeitpunkt des Eintritts des befreienden Ereignisses.
udek hat folgendes geschrieben::
Könnte er auch während der Grundausbildung heiraten und den Wehrdienst abbrechen?
"es sei denn, der Befreiungsgrund tritt erst später ein" _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Zuletzt bearbeitet von Redfox am 28.11.08, 09:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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