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meisterproper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.04.2007 Beiträge: 178
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Verfasst am: 27.11.08, 19:23 Titel: Keine Bauleistungen erbracht, schon Abschlagsrechnung |
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Hallo,
ein einem Bauvorhaben wird eine Sicherheitsanlage nachgerüstet.
Es wurde ein Vertrag geschlossen, VOB ist verbindlich.
AN hat lediglich 4 Stunden bisher dort auf dieser Baustelle verbracht und schickt jetzt eine Abschlagsrechnung über 15.000,- EURO (!!!)
Kein Aufmaß, keine detaillierten Aufstellungen. Nur der kurze Text: Abschlagsrechnung nach Baufortgang bzw. Beschaffung von div. Material.
Es wurde bisher nichts eingebaut, geschweige denn etwas angeliefert.
Die Rechnung ist doch ein Witz oder? |
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cobold64 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.09.2006 Beiträge: 280
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Verfasst am: 27.11.08, 19:55 Titel: |
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Sind denn Abschlagszahlungen vereinbart worden? Bei sehr kostenträchtigem Material ist es schon üblich, einen Abschlag zu vereinbaren, aber dann sollte das Material auch angeliefert worden sein. Bei einer so hohen Vorauszahlung wäre ich sehr vorsichtig. sind keine Abschläge vereinbart worden, würde ich eine Zahlung ablehnen und wirklich erst nach Fertigstellung zahlen. |
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meisterproper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.04.2007 Beiträge: 178
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Verfasst am: 27.11.08, 20:58 Titel: |
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Hallo,
Abschlagsrechnungen nach Aufmaß und Baugang.
Material wurde keines angeliefert.
Nachher wird bezahlt, die Firma geht pleite und der Bauherr bekommt nichtmal das Material. |
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ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 28.11.08, 10:15 Titel: |
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Wenn die VOB als Vertragsgrundlage vereinbart wurde, gibts nur eins. Abschlagsrechnung zurück mit dem Vermerk: Nicht prüffähig. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Chub FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 1556
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Verfasst am: 28.11.08, 10:19 Titel: |
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Oder aber Abschlagsrechnung geprüft zurück und auf den anerkannten Betrag (also z.B. 4 Std mal 40 € (je nach Vereinbarung)) gekürzt.
Gleichzeitig kann man "Ktown's Spiel" betreiben und z.B. die freistellungsbescheinigung verlangen....Aufmaß verlangen....Tagelohnzettel verlangen...etc... _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus |
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ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 28.11.08, 10:21 Titel: |
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Ich hab es in meinem Beruf gelernt. Nur so lernen es die Handwerker..... _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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meisterproper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.04.2007 Beiträge: 178
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Verfasst am: 28.11.08, 18:37 Titel: |
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VOB wurde als Grundlage vereinbart...
Hab da heut angerufen und die Rechnung zurück gewiesen.
AN meinte, es wären ja bereits Arbeiten angefallen. Hihi, was fürnb Stundenlohn muß das sein..
Naja, ordentliche Rechnung = ordentliche Zahlung, sonst geht nix. |
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ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 28.11.08, 20:19 Titel: |
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meisterproper hat folgendes geschrieben:: | AN meinte, es wären ja bereits Arbeiten angefallen. Hihi, was fürnb Stundenlohn muß das sein.. |
Dann verweise ich auf den Vorschlag von Chub. Rechnung auf die Arbeiten kürzen die wirklich schon getätigt wurden und fertig. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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