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Keine Bauleistungen erbracht, schon Abschlagsrechnung

 
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meisterproper
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Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 19:23    Titel: Keine Bauleistungen erbracht, schon Abschlagsrechnung Antworten mit Zitat

Hallo,

ein einem Bauvorhaben wird eine Sicherheitsanlage nachgerüstet.

Es wurde ein Vertrag geschlossen, VOB ist verbindlich.

AN hat lediglich 4 Stunden bisher dort auf dieser Baustelle verbracht und schickt jetzt eine Abschlagsrechnung über 15.000,- EURO (!!!)

Kein Aufmaß, keine detaillierten Aufstellungen. Nur der kurze Text: Abschlagsrechnung nach Baufortgang bzw. Beschaffung von div. Material.

Es wurde bisher nichts eingebaut, geschweige denn etwas angeliefert.

Die Rechnung ist doch ein Witz oder?
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cobold64
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Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Sind denn Abschlagszahlungen vereinbart worden? Bei sehr kostenträchtigem Material ist es schon üblich, einen Abschlag zu vereinbaren, aber dann sollte das Material auch angeliefert worden sein. Bei einer so hohen Vorauszahlung wäre ich sehr vorsichtig. sind keine Abschläge vereinbart worden, würde ich eine Zahlung ablehnen und wirklich erst nach Fertigstellung zahlen.
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meisterproper
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Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Abschlagsrechnungen nach Aufmaß und Baugang.

Material wurde keines angeliefert.

Nachher wird bezahlt, die Firma geht pleite und der Bauherr bekommt nichtmal das Material.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die VOB als Vertragsgrundlage vereinbart wurde, gibts nur eins. Abschlagsrechnung zurück mit dem Vermerk: Nicht prüffähig.
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Chub
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Oder aber Abschlagsrechnung geprüft zurück und auf den anerkannten Betrag (also z.B. 4 Std mal 40 € (je nach Vereinbarung)) gekürzt.

Gleichzeitig kann man "Ktown's Spiel" betreiben und z.B. die freistellungsbescheinigung verlangen....Aufmaß verlangen....Tagelohnzettel verlangen...etc...
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab es in meinem Beruf gelernt. Nur so lernen es die Handwerker..... Winken
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meisterproper
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Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

VOB wurde als Grundlage vereinbart...

Hab da heut angerufen und die Rechnung zurück gewiesen.

AN meinte, es wären ja bereits Arbeiten angefallen. Hihi, was fürnb Stundenlohn muß das sein..

Naja, ordentliche Rechnung = ordentliche Zahlung, sonst geht nix.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

meisterproper hat folgendes geschrieben::
AN meinte, es wären ja bereits Arbeiten angefallen. Hihi, was fürnb Stundenlohn muß das sein..


Dann verweise ich auf den Vorschlag von Chub. Rechnung auf die Arbeiten kürzen die wirklich schon getätigt wurden und fertig. Winken
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