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Gesetz bei Minderjährigen?.

 
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PhilPhil
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 00:09    Titel: Gesetz bei Minderjährigen?. Antworten mit Zitat


hallo,
ich habe eine dringende Frage bezüglich des Strafgesetzbuches bei Minderjährigen.
Habe schon viel gesucht bin aber bis jetzt nicht auf eine eindeutige und verständliche Information gestoßen. Ich hoffe hir kann mir jemand weiter helfen.
Also, meine Freundin (14) und ich (16) haben eine sehr gute Bezihung und sind seit einem Jahr zusammen. Wir sehen uns jedes Wochenende entweder bin ich bei ihr oder sie bei mir. Jetzt hat ihr Stief-vater etwas im Internet gelesen das er Rechtlich belangt werden könnte weil wir zusammen in einem Bett schlafen. Jedoch habe ich auch gelesen das es erlaubt währe sex mit ihr zu haben. Wieso sollte es dann nicht erlaubt sein das wir weiterhin in einem Bett schlafen? Wie ist in diesem fall die Rechtslage?
Ich hoffe das ihr mir eventuel helfen könnt. Vielen dank schon im voraus für jede Antwort.
Mit freundlichen Grüßen Phil.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

Dass in einem Bett zu schlafen nicht verboten ist, dürfte klar sein. Und dass sogar sexuelle Handlungen zwischen diesen Jugendlichen nicht strafbar sind, hast du ja schon raus gefunden. Bliebe also zu fragen, über was der Stiefvater da wohl gestolpert ist? Meiner Meinung nach dürfte das der § 180 StGB sein, der alte Kuppelei-Paragraph.

Danach stände es tatsächlich unter Strafe, wenn irgendjemand sexuelle Handlungen an oder von deiner Freundin 'fördert', indem er dazu die 'Gelegenheit' schafft. Das Bereitstellen eines Bettes und die Erlaubnis darin gemeinsam äh, ... Dinge zu tun, würde diesen Tatbestand schon erfüllen.
Das gilt aber ausdrücklich dann nicht, wenn z.B. die Eltern dies erlauben und dabei die 'Erziehung' nicht den Bach runter geht.
Wenn hier nur zwei Jugendliche, die auch schon länger eine Beziehung haben, mit freiem Willen gemeinsam ins Bett wollen, wird das wohl eher nicht zutreffen. Wir haben hier aber Leute, die bestimmt Auskunft darüber geben können, wann das doch der Fall wäre.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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PhilPhil
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat


also wie ich das recht verstehe ist es also erlaubt mit ihr zusammen in ein und dem selben Bett zu schlafen, solange die Erziehungsberechtigten beider Seiten dies tolerieren.?
vielen dank an Karsten. lg Phil
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Machen wir das mal genauer, damit dabei nichts durcheinander läuft:
Wir müssten die verschiedenen Parteien auseinander halten.

- Da sind zunächst die beiden Minderjährigen. die dürfen dort zusammen, und auch miteinander schlafen.
- Dann sind da die Eltern des Mädchens. Sie könnten das verbieten. Sie machen sich aber keineswegs strafbar, wenn sie das dulden.
- Dann sind da die anderen Eltern, die das Liebesnest zu Verfügung stellen. Sie wären vom § 180 StGB betroffen, wenn sie ihre Erziehungspflicht verletzen würden.Tun sie aber wohl nicht.
_________________
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Noch nicht mal die katholische Kirche hat was dagegen, wenn Ihr vor der Ehe miteinander schlaft.

Aber ihr Lümmel schlaft ja gar nicht... Mit den Augen rollen
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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