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DAV-Forum zur Gefährdung der Privatsphäre am 27. November 2008, 10.00 bis 18.00 Uhr in Berlin
Der DAV wird in Kooperation mit dem Deutschen Journalisten-Verband und dem Hartmannbund am 27. November 2008 von 10.00 bis 18.00 Uhr im Maritim pro Arte-Hotel, Friedrichstraße 151 in Berlin ein Forum zum Thema „Die Gefährdung der Privatsphäre - Schutz der Vertraulichkeit im Gespräch mit Anwälten, Ärzten, Geistlichen und Journalisten im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat“ veranstalten. Ziel der Veranstaltung ist es, eine breite Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren, dass die Einschränkungen des Schutzes der Berufsgeheimnisträger durch das Telekommunikationsüberwachungsgesetz und das BKA-Gesetz nicht zuerst in den Schutzbereich der Berufsgeheimnisträger eingreifen, sondern in die Persönlichkeitsrechte der Bürger. Es geht um ihr Vertrauen, sich bestimmten Menschen rückhaltlos und unzensiert anvertrauen zu können. Es ist dem DAV gelungen, hervorragende Referenten und Referentinnen zu gewinnen.
Wie es scheint, hat sich die Koalition auf einen Kompromiss zum BKA-Gesetz mehr oder weniger geeinigt. An der unterschiedlichen Behandlung von Berufsgeheimnisträgern und ihren Mandanten/Patienten/Informanten usw. soll sich aber wohl nichts ändern. Siehe auch Pressemitteilung des DAV vom 03.12.2008.
In diesem Zusammenhang plastisch-drastisch zur Einfügung von § 160a StPO n. F.:
Fahr, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, DStR 2008 (Heft 8 ), S. 375/378, hat folgendes geschrieben::
Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete (Berufsgeheimnisträger 1. Klasse)
Eine dem § 160a StPO n. F. entsprechende Regelung - Unterscheidung in "erst- und zweitklassige" Berufsgeheimnisträger - ist im BKA-Gesetz-Entwurf enthalten (§ 20c Abs. 3, § 20u BKAG-E).
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