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Durchsuchungsrecht

 
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Hans347
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 21:43    Titel: Durchsuchungsrecht Antworten mit Zitat

Hallo,

Person (jugendlicher) wohnt in einer betreuten WG, weclhe über das Jugendamt finanziert wird (Verein).

Die Betreuer nehmen sich oft das Recht heraus an den Schränken der Jugendlichen (welche Eigentum der WG sind, jedoch in den Zimmern der Jugendlichen stehen und mit deren privaten Sachen gefüllt sind) zu gehen und diese ohne das Einverständins der Jugendlichen bzw. ohne jegliche Inkenntnissetzung des Jugendlichen zu durchsuchen.
Ist das Zimmer des Jugendlichen nicht sein Wohnraum und ist somit geschützt?

Hat ein Jugendlicher in so einer WG keinen Anspruch auf Privatsphäre?

Wie ist hier die aktuelle Rechtslage?

schonmal Danke im Vorraus
mfg
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 17:16    Titel: Re: Durchsuchungsrecht Antworten mit Zitat

Hans347 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Person (jugendlicher) wohnt in einer betreuten WG, weclhe über das Jugendamt finanziert wird (Verein).

Die Betreuer nehmen sich oft das Recht heraus an den Schränken der Jugendlichen (welche Eigentum der WG sind, jedoch in den Zimmern der Jugendlichen stehen und mit deren privaten Sachen gefüllt sind) zu gehen und diese ohne das Einverständins der Jugendlichen bzw. ohne jegliche Inkenntnissetzung des Jugendlichen zu durchsuchen.
Ist das Zimmer des Jugendlichen nicht sein Wohnraum und ist somit geschützt?

Hat ein Jugendlicher in so einer WG keinen Anspruch auf Privatsphäre?

Wie ist hier die aktuelle Rechtslage?

schonmal Danke im Vorraus
mfg

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Gruß
Vormundschaftsrichter


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