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A verkauft in seinem Onlineshop flüssige Artikel wie Cremes,Seife, Rreinigungsmittel etc.
In keinem dieser Angebote steht aber die genaue Menge (Inhalt) der Flaschen. Es steht nur "Sie erhalten drei Flaschen" aber keine Angabe über die Menge.
Frage 1: Muss ein gewerblicher Anbieter die Mengenangabe also den inhalt angeben oder kann er das einfach frei lassen?
Wenn er die Angabe machen muss währe ich froh wenn mir jemand den dazu gehörigen § mitteilt.
Frage 2: Muss man wenn man Flüssigkeiten verkauft, den Preis pro 100ml auch angeben oder reicht da der Preis 2,99 EUR für 500ml?
Frage 3: B kauft eine Flasche ohne Mengenangabe. Er bekommt dann einen nicht seiner Größe erhofftes Produkt. Was kann B machen?
Vielen Dank für die hoffentlich erfolgreichen Antworten
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 30.11.08, 20:05 Titel:
Ergugeln Sie sich doch mal die PAngV. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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