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Oma muss Zwangsweise ins Heim--geschlossenes?

 
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Utemaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 23.03.05, 15:36    Titel: Oma muss Zwangsweise ins Heim--geschlossenes? Antworten mit Zitat

Hallo,

soeben teilte mir meine Schwiegermutter mit das sie von der Bank angerufen wurde das Oma (84 J.) mehrmals tägl. Geld abhebt und wieder im Laufe des tages alles einzahlt das ginge schon sehr lange so was wir nicht wußten, die bankangestellte sagte wenn wir nichts unternehmen dann würde sie die Behörden einschalten, wir wussten doch nichts davon klar machte Oma manchmal einen verwirrten Eindruck das legte sich aber schnell wieder und sie lebt alleine in einer 4 Zimmer Wohnung und versorgt sich ja auch noch selbst sie ist körperlich total fit.
Am Samstag hat mein Mann mich auf die Arbeit gefahren und wir trafen unterwegs Oma die einen sehr verwirrten Eindruck machte; sie wolle Geld aber die Bank gebe ihr die Rente nicht.
Es ist schwierig damit umzugehen weil Oma sehr störrisch ist sie hört nix und will auch kein Hörgerät.
Jetzt muss meine Schw.mutter zum Vormundschaftsgericht und ihr wurde geraten sie Zwangseinweisen zu lassen, wie bitte geht sowas von statten wer kann uns helfen, bekommt Oma einen Betreuer oder kann das meine Schw. Mutter machen?
Sorry das ich so konfus schreibe aber das macht uns alle fertig .
Vielen Dank im voraus Frage Frage Frage Verlegen Traurig
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 24.03.05, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, also zwangseinweisen lassen in die Psychiatrie, das wäre ja heftig. Sie sollte allerdings in ein Alten- und Pflegeheim, wo man mit verwirrten Patienten umgehen kann. Nicht jeder verwirrte alte oder Alzheimer-Patient muss oder soll in die Psychiatrie. Das wäre ja der reinste Horror! Außerdem sollte sich jemand aus der Familie dringend bemühen selbst als Betreuer tätig zu sein, denn sonst zahlt die alte Frau noch ihre eigenen Betreuungskosten, solange Geld da ist. Ich denke mal, dass hier die Betreuung insgesamt mit Verwaltung auch des Bankkontos gegeben sein muss. Die alte Frau läuft mit ihrem Geld durch die Gegend, wird überfallen!

Laßt Euchnicht auf einen gerichtlich bestellten amtlichen Betreuer ein. Das kostet eine Menge Geld! Macht Euch mit dem Betreuungsrecht etwas vertraut, Gruss kati
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 24.03.05, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja wirklich erschreckend, welche Fehlvorstellungen über das Betreuungsrecht hier bestehen...

Bitte lassen Sie sich dringend von der Betreuungsstelle des Landkreises/der Gemeinde beraten!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Utemaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 25.03.05, 11:50    Titel: puhhh zum Glück Antworten mit Zitat

Hallo,

also Oma kommt nicht in ein Heim egal in welches.
So denn wir haben den Hausarzt ( der ja wenn, ein Attest austellen müsste) mit zu Oma genommen taten aber so als wollte er sie nur mal so besuchen.Dieser teilte uns anschließend mit das Oma ( wir wussten es ja) sich super selbst noch verpflegt ja sie kocht sogar für den Nachbar mit und alles gut in Schuß sei er könnte es niemals befürworten das sie betreut werden müsse außer das was wir sowieso schon machen sie mind. 1 übern anderen Tag besuchen.
Das Oma wohl ab und zu verwirrt ist ja wohl normal.

Jetzt aber nochmal eine Frage:
Was kann uns die Bankangestellte anhaben die ja wohl offentsichtlich einzig nur genervt ist da sie uns ja drohte es dem Amt anzuzeigen das Oma 3-4 mal tägl . zur Bank geht.
Oma tut doch niemand was und wir schauen ja auch nach ihr, sonst können wir nix machen da Oma auch zu stur weder zur Schwiegermutter zu ziehen noch in ein Heim noch sich auch nur auf irgendwas einzulassen.
Vielen Dank
Ute
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 25.03.05, 14:50    Titel: Re: puhhh zum Glück Antworten mit Zitat

Utemaus hat folgendes geschrieben::

Jetzt aber nochmal eine Frage:
Was kann uns die Bankangestellte anhaben die ja wohl offentsichtlich einzig nur genervt ist da sie uns ja drohte es dem Amt anzuzeigen das Oma 3-4 mal tägl . zur Bank geht.
Oma tut doch niemand was und wir schauen ja auch nach ihr, sonst können wir nix machen da Oma auch zu stur weder zur Schwiegermutter zu ziehen noch in ein Heim noch sich auch nur auf irgendwas einzulassen.
Vielen Dank
Ute


Seien Sie doch froh, dass es noch Bankangestellte gibt, die um die Kunden besorgt sind. Es gibt schließlich genügend alte Leute, die - oft unter dem Einfluss von Dritten - leichtfertig Geld abheben und verschenken oder verprassen oder verlieren. Es ist schön, dass es, gerade auf kleineren Dörfern, noch persönlichen Kontakt zwischen den Bankangestellten und den Kunden gibt. Besprechen Sie den Sachverhalt doch einmal mit den Bankangestellten. Oft läßt sich außerhalb des Betreuungsverfahrens ein Lösung finden.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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AWe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2004
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 11:56    Titel: Oma muss Zwangsweise ins Heim--geschlossenes? Antworten mit Zitat

Hallo Utemaus,

Oma sollte so schnell wie möglich zu einem Notar gehen und einer Person ihres Vertrauens (Tochter?) eine alles umfassende Vorsorgevollmacht (am besten Generalvollmacht mit VoVo + über den Tod hinaus geltend) erteilen.
Möglichst auch gleich eine Ersatzperson (Enkel?) mit angeben, falls die bevollmächtigte Person mal ausfällt.

Die VoVo sollte im Zentralregister registriert oder beim zuständ. Amtsgericht hinterlegt werden. Dann kann niemand mehr was wollen.
Wenn dann jemand wie z.B. Bankangestellte wegen evtl. Betreuungsbedarf an das Gericht herantritt, wird im ZR angefragt und wenn da bereits eine VoVo vorliegt, kommt es gar nicht erst zu einem Betreuungsverfahren.

Man sollte das so schnell wie möglich machen, solange Oma noch klar ist, sonst könnte der Notar die Protokollierung u.U. ablehnen.

Gruß,
AWe
_________________
(Wie immer: Alle Angaben ohne Gew(a)ehr!) Winken
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Durch nichts bezeichnen die Menschen mehr ihren Charakter als durch das, was sie lächerlich finden.
(Goethe)
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