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Missbrauch durch eine Bundesbehörde?
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Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 22:14    Titel: Missbrauch durch eine Bundesbehörde? Antworten mit Zitat

Wieder einige Fragen nicht nur an Sozialdemokraten, sondern auch an Amtsträger!

Anmerkung aus “Materielle Privatisierung” der Friedrich Ebert Stiftung:
Eingriffsverwaltung bedeutet Ausübung von Staatsgewalt. Die Ausübung der Staatsgewalt bedarf der Legitimation. Die Legitimation ergibt sich aus der jeweiligen Verfassung. Daher ist einer Privatisierung entzogen grundsätzlich der gesamte Bereich der sog. Eingriffsverwaltung, also der Bereich, in dem die öffentliche Verwaltung mit Geboten, Anordnungen, Verboten usw. unmittelbar in Freiheit und Eigentum des Bürgers eingreift. Solche Eingriffe oder Zugriffe können mit Rücksicht auf den Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes und der daraus resultierenden Notwendigkeit einer gesetzlichen Ermächtigung (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht Privaten überlassen werden.

Fragen zu den mir vom Arbeitsamt befristet privatrechtlich aufgezwungenen Aufgaben wie:

= meine Pflichten zur Vornahme von Außenprüfungen bei Arbeitgebern ohne
konkreten Anfangsverdacht gesetzwidrigen Handelns.

= dazu meine Pflicht des Betretens von Grundstücken und Geschäftsräumen
von Arbeitgebern auch ohne dessen Einwilligung während der Geschäftszeiten.

= meine Pflichten, in dessen Geschäftsräumen Einsicht in die Lohn-, Melde- oder
vergleichbarer Unterlagen des Arbeitgebers nehmen zu müssen.

= die Pflicht zur Vernehmung von Zeugen und zur Überprüfung von
Personalien der in den Geschäftsräumen oder auf dem Grundstück des Arbeitgebers
angetroffenen tätigen Personen.

= die Pflicht der Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln und meine
Pflichten zur Beschlagnahme und Sicherung von Beweisunterlagen und von Daten
die der Arbeitgeber in automatisierten Dateien gespeichert hat und mein Auftrag,
auf Kosten des Arbeitsamtes Datenbestände aussondern und einziehen zu müssen.

= meine Pflicht aufzufordern und darauf hinzuweisen, dass der Arbeitgeber meine
Prüfungen für das Arbeitsamt unter Androhung weiterer Maßnahmen zu dulden
und hierbei mitzuwirken hat.

= die Pflicht den Arbeitgeber auf sein Recht hinzuweisen, Auskünfte auf Fragen,
deren Beantwortung dem Auskunftsverpflichteten selbst oder einer ihm nahe
stehenden Person die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer
Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, verweigern zu können.

Waren und sind das Aufgaben der Eingriffsverwaltung einer Verfolgungsbehörde ?
Durften diese Aufgaben privatisiert werden ?
Wurden hier durch Amtsträger Rechte gebeugt ?
Wurde hier durch Zustimmung von Parteien und Gremien mitgeholfen Strafe zu vereiteln ?
Sollte oder muss ich hierzu noch Strafantrag stellen ?

Antworten und Tipps angenehm!

[entfernt von SH]
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal sind wir im Bereich der Leistungsverwaltung, denn über allem steht die Leistung an Hilfebedürftige, das wird immer ganz gern vergessen.

Das solche Aufgaben tatsächlich privatisiert werden, kann ich mir nicht vorstellen und würde das auch nicht für verfassungskonform halten (Ein Betretungsrecht der ARGE kann ich mir so ohne Weiteres aber auch nicht vorstellen).

Wo hier eine Strafe vereitelt werden soll, ist mir aber acuh schleierhaft...
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Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 23:41    Titel: Antwort Missbrauch Antworten mit Zitat

Hallo spraadhans

Leistungsverwaltung
Die Leistungsverwaltung stellt die effiziente und ordnungsgemäße Bereitstellung von Leistungen für Personen, Institutionen und Regionen sicher. Das ist hier nicht der Fall!

Eingriffsverwaltung
Die Eingriffsverwaltung ist der Teil der hoheitlichen Verwaltung, bei der die Behörde durch Ge- und Verbote in die Freiheit und das Eigentum des Bürgers (hier der Arbeitgeber) eingreift. Solche Eingriffe dürfen nur aufgrund gesetzlicher Regelungen erfolgen.

Hier liegt also Eingriffsverwaltung vor! Für Eingriffsverwaltung besteht ein verfassungsmäßiges Privatisierungsverbot. Somit liegt in meinem Falle durch meine Vorgesetzten ein Handeln gegen das Grundgesetz vor. Damit wurde bewusst gegen ein Gesetz verstoßent, es wurde gebeugt, wenn dies ein Amtsträger getan hat!

Diese meine aufgezeigten Aufgaben werden nicht erst privatisiert, die sind in meinem persönlichen Beispiel privatisiert worden, wie es meine Ausführungen darlegen!
Das perverse daran ist, dass ich mich bei den von mir gemaßregelten Arbeitgeber jetzt um Arbeit bewerben muss, weil diese Tätigkeit beim Arbeitsamt/ -agentur (nicht bei der ARGE) privatrechtlich befristet war.

Viele Grüße
[Name nochmal gelöscht. Biber]
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 23:52    Titel: Re: Antwort Missbrauch Antworten mit Zitat

zweimal hat folgendes geschrieben::
Für Eingriffsverwaltung besteht ein verfassungsmäßiges Privatisierungsverbot.
Wo findet sich das bitte?

zweimal hat folgendes geschrieben::
Diese meine aufgezeigten Aufgaben werden nicht erst privatisiert
Wo steht, daß Eingriffe im Rahmen der Eingriffsverwaltung nicht durch Angestellte einer entsprechend befugten Behörde durchgeführt werden dürfen?

zweimal hat folgendes geschrieben::
dass ich mich bei den von mir gemaßregelten Arbeitgeber jetzt um Arbeit bewerben muss, weil diese Tätigkeit beim Arbeitsamt/ -agentur (nicht bei der ARGE) privatrechtlich befristet war.
Och, ich denke, es gibt durchaus noch Arbeitgeber in Deutschland, die Sie noch nicht kennen.
Wenn Sie allerdings weiterhin Ihren Namen unter Ihre Beiträge setzen, könnte sich das recht bald ändern und Sie könnten eher früher als später erhebliche Probleme bekommen. Falls Sie dieses Risiko eingehen möchten - prima, wir werden Ihnen zukünftig nicht mehr im Wege stehen.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 00:26    Titel: Antwort Missbrauch Antworten mit Zitat

z. B kann man das aus den von mir anfänglich eingefügten Ausführungen der Friedrich Ebert Stiftung lesen und erkennen.

Diese Aufgaben sind bestimmten Personengruppen vorbehalten, die dem Schutz und die Fürsorge des Staates unterstellt sind und genießen. Unkündbare Angestellte sind hier die Ausnahme. B e f r i s t e t e Verwaltungsaushilfen dürfen hier nicht eingesetzt werden. Schon allein deswegen nicht , weil diese Aufgaben der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung Daueraufgaben des Staates sind.

Ich bin doch nicht Richard Kimble und möchte nicht büßen für Anderer Unvermögen und Anstandslosigkeit.

Ich nehme die roten Zeilen an. Das war leichtsinnig. Entschuldigung!!
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 00:30    Titel: Re: Antwort Missbrauch Antworten mit Zitat

zweimal hat folgendes geschrieben::
z. B kann man das aus den von mir anfänglich eingefügten Ausführungen der Friedrich Ebert Stiftung lesen und erkennen.
Nö. Da kann man Behauptungen lesen. Ich hätte gern Quellen für die Behauptungen.

zweimal hat folgendes geschrieben::
B e f r i s t e t e Verwaltungsaushilfen dürfen hier nicht eingesetzt werden.
Und wieder: sagt wer?

zweimal hat folgendes geschrieben::
möchte nicht büßen für Anderer Unvermögen und Anstandslosigkeit.
Wahrscheinlich habe ich das falsch verstanden, aber eigentlich dachte ich, man wird dort eingesetzt, damit die anderen dann für ihre Anstandslosigkeit (vulgo ihren Verstoß gegen Gestzet etc.) büßen!
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal, wir befinden uns ganz eindeutig in der Leistungsverwaltung, deren Zweck es ist, Leistungen an Bürger zu erbringen.
Das ist ein gewaltiger Unterschied zur Eingriffsverwaltung, für die in der Tat eine Privatisierung nach unserer Verfassung nicht möglich ist.

Wo aber bitte wird bei der Leistungsgewährung gegen den Willen des Empfängers in seine Grundrechte eingegriffen?

Und wo wird dort etwas privatisiert, erklären sie das mal näher!
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich es richtig verstehe war der TE befristet bei der Bundesagentur für Arbeit angestellt und hat in diese Aufgabe Kontrollen u.ä. bei Arbeitgebern durchgeführt.

Ich vermute seine Bedenken beziehen sich auf Art. 33 Abs. 4 GG
http://bundesrecht.juris.de/gg/art_33.html

Wobei hier die hoheitlichen Aufgaben nur "in der Regel" an Beamte zu übertragen sind.
_________________
ausgezeichnet
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Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 00:01    Titel: Missbrauch durch eine Bundesbehörde? Antworten mit Zitat

zu Biber
Wenn die FES das so behauptet, dann ist das ihre Sache. Falsch in meinem Falle ist hier nur die "materielle Privatisierung", richtig "funktionelle Privatisierung"!

BAG, Urteil vom 23.1.2002 - 7 AZR 461/00 -

Ich bin aber nicht vorbestraft und wegen meiner Anstandslosigkeit extra für diese Aufgaben eingesetzt worden!

zu spraadhans
Also wenn präventive und repessive Maßnahmen gegen Arbeitgeber und Unternehmen wegen z.B. illegaler Ausländerbeschäftigung jetzt Leistungen an Bürger darstellen sollen, wäre das für mich eine ganz neue Erfahrung ohne Erkärungskompetenz!

an yamato
vollkommen richtig!
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 02.12.08, 13:49    Titel: Re: Missbrauch durch eine Bundesbehörde? Antworten mit Zitat

zweimal hat folgendes geschrieben::
Wenn die FES das so behauptet, dann ist das ihre Sache.
Richtig erkannt. Aber da Sie sich auf diese Aussagen berufen, scheinen Sie denen ja glauben zu schenken - und ich zweifle das an. Deshalb die Frage nach einer Quelle.

zweimal hat folgendes geschrieben::
wäre das für mich eine ganz neue Erfahrung ohne Erkärungskompetenz!
Können Sie mir diesen Satzteil mal erklären? Geschockt
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Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 20:03    Titel: Missbrauch durch eine Bundesbehörde? Antworten mit Zitat

Eine Gesetzesnorm (Quelle), außer die der Beachtung grundgesetzlicher Regelungen, die vorschreibt wonach der Gesetzgeber z. B. seine “Ermessenshandlungen” zu bestimmen hat, ist mir momentan nicht bekannt.
Zum gesetzgeberischen Ermessen gehört zu bestimmen, ob eine öffentliche Aufgabe vom Staat selbst wahrgenommen wird oder ob für diese Aufgaben Private herangezogen werden sollen/können. Bei dieser Entscheidung sind dem Gesetzgeber aber Grenzen gesetzt. So ist es nicht zulässig Aufgaben der Bereiche wie Militär, Polizei, Rechtspflege und Steuern, welche Kernaufgaben des Staates (staatliche Daueraufgaben) sind, durch Private ausführen zu lassen. Die von mir abverlangten Aufgaben, teils wie polizeivollzugsdienstliche Aufgaben (Zitat Bundesministerium für Arbeit: “Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten haben die Arbeitsämter grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung von Straftaten” , betrafen, selbstverständlich auch die Rechtspflege und indirekt auch den Steuerbereich (Betriebsprüfungen)diese Bereiche. Diese originären Staatsaufgaben können also nur vom Staat selbst durch seine hoheitlichen Befugnisträger wahrgenommen werden.

Bedeutet, wenn meine beschriebenen Tätigkeiten Aufgaben der Leistungsverwaltung sein sollen, bin ich dazu nicht mehr erklärungsfähig!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry,

hab Arbeitnehmer anstelle von Arbeitgeber gelesen, daher meine Anmerkung zur Leistungsverwaltung.

Die Eile, die Eile...
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 20:57    Titel: Missbrauch durch eine Bundesbehörde? Antworten mit Zitat

Hallo spraadhans

Ist okey! Vielleicht liest man sich mal wieder.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 21:45    Titel: Re: Missbrauch durch eine Bundesbehörde? Antworten mit Zitat

zweimal hat folgendes geschrieben::
Diese originären Staatsaufgaben können also nur vom Staat selbst durch seine hoheitlichen Befugnisträger wahrgenommen werden.
Schön. Und wo liegt jetzt das Problem? Wer war denn Ihr Arbeitgeber, als Ihnen diese Aufgaben aufgezwungen wurden?
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Schön. Und wo liegt jetzt das Problem?


Hoi,

es liest sich so als sei dort jemand hoheitlich im Angestelltenverhältnis tätig und strebe eine Verbeamtung an...

Liege ich richtig?

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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