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Polizeigewalt bei vorgegebener Personenkontrolle
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D.R.
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

nirgenswo schadet sie.... nur hier Mit den Augen rollen
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.08, 08:52    Titel: Re: rer Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::

NEIN - das stimmt nicht.

Vergleiche Art 104 II GG.


Mit den Augen rollen Hätten Sie verglichen, was Sie hier anführen, dann hätten Sie festgestell, dass Robby_46 sehr wohl Recht hatte!
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D.R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 09:36    Titel: Re: rer Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
D.Ritter hat folgendes geschrieben::

NEIN - das stimmt nicht.

Vergleiche Art 104 II GG.


Mit den Augen rollen Hätten Sie verglichen, was Sie hier anführen, dann hätten Sie festgestell, dass Robby_46 sehr wohl Recht hatte!





Robby_46 hat folgendes geschrieben::
In Bayern sogar 48 Std Gewahrsam ohne Richterliche Anordung.


Ich bestreite, dass Robby damit Recht hatte !!
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.08, 09:49    Titel: Re: rer Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::


Ich bestreite, dass Robby damit Recht hatte !!


Dann lesen und verstehen sie den Art. 104 GG!!!! Mit den Augen rollen
Es ist wirklich nicht zu glauben.........
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.08, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Aber da Ihnen das wohl nicht möglich ist, hier ein Auszug daraus:

Das Grundgesetz hat folgendes geschrieben::
Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende
des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten.


Ergreifung 1.12. um 0001 Uhr. Ohne richterlichen Beschluss ist die Person spätestens am 02.12. um 2400 Uhr zu entlassen! Macht nach Adam Riese 47 Stunden und 59 Minuten.
Einfache Mathematik.
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D.R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Aber da Ihnen das wohl nicht möglich ist, hier ein Auszug daraus:

Das Grundgesetz hat folgendes geschrieben::
Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende
des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten.


Ergreifung 1.12. um 0001 Uhr. Ohne richterlichen Beschluss ist die Person spätestens am 02.12. um 2400 Uhr zu entlassen! Macht nach Adam Riese 47 Stunden und 59 Minuten.
Einfache Mathematik.




Art 104 hat folgendes geschrieben::
Artikel 104

(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.

(2) Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten. Das Nähere ist gesetzlich zu regeln.

(3) Jeder wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung vorläufig Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem Richter vorzuführen, der ihm die Gründe der Festnahme mitzuteilen, ihn zu vernehmen und ihm Gelegenheit zu Einwendungen zu geben hat. Der Richter hat unverzüglich entweder einen mit Gründen versehenen schriftlichen Haftbefehl zu erlassen oder die Freilassung anzuordnen.

(4) Von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung ist unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen.



Mathematisch mag die Rechnung stimmen. Praktisch fehlt jedoch ein Wert - der Wert des Unverzüglichen. Damit reduziert sich die Zeit der 47 Stunden 59 Minuten um ein Erhebliches.
Zu dieser Thematik gibt es reichlich Urteile - die genau diese Ansicht bestätigen.

Ergänzend bleibt noch zu sagen, dass der verfassungsrechtlicher Mindeststandard durch Polizeigesetze bestätigt wird und dort neben der Freiheitsentziehung auch die Freiheitsbeschränkungen unter Richtervorbehalt gesetzt werden.

Einfach gesagt: einsperren nur auf richterlicher Anordnung. Erfolgt es ohne Richter, dann ist unverzüglich eine richterliche Bestätigung einzuholen. Mathe bedarf es dafür nicht.
Und wenn es nach der StPO Tageszeit ist und ein Richter nicht erreichbar ist, so ist der Gewahrsam rechtswidrig.

Vergl. Rechtsprechung BVerG oder OLG Schleswig 2003


Zuletzt bearbeitet von D.R. am 01.12.08, 13:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.08, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ergo ist, wenn nach 48 Stunden keine richterliche Entscheidung erlangt wurde, die Person auf freien Fuß zu setzen! Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Aber gegen Ignoranz hilft wohl auch kein lesen!

In diesem Sinne!
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D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Ergo ist, wenn nach 48 Stunden keine richterliche Entscheidung erlangt wurde, die Person auf freien Fuß zu setzen! Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Aber gegen Ignoranz hilft wohl auch kein lesen!

In diesem Sinne!



NEIN - weitaus früher Ausrufezeichen
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 01.12.08, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Grüne Punkte verdient man sich nicht mit Ignoranz!

Und wenn es keine gibt, dann würde ich mir mal Gedanken machen!

Ein schönes Leben noch!
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D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Grüne Punkte verdient man sich nicht mit Ignoranz!

Und wenn es keine gibt, dann würde ich mir mal Gedanken machen!

Ein schönes Leben noch!



Rote Punkte schließen aber die Richtigkeit der Aussage nicht aus. Es hängt nämlich auch von dem Wissen des Punktevergebers ab.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Scheinbar ist das eigentliche Thema ausdiskutiert. Daher schließe ich den Thread.


(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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