Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Höchstalter für Eintritt in die Beamtenlaufbahn
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Höchstalter für Eintritt in die Beamtenlaufbahn
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
roger2102
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Gräfin Cosel hat folgendes geschrieben::
Als Schwerbehinderter kann man auch mit 41 Jahren noch verbeamtet werden.
Aber wo genau dieses formuliert ist, kann ich nicht sagen.


Findet man in den jeweiligen Laufbahnvorschriften, bspw. beim Bund klick , dort aber lediglich bis 40.

derrick hat folgendes geschrieben::

Bei.... Hochschulprofessoren gilt die Altersgrenze doch auch nicht
mfg


Doch, auch bei den Prof's gibt es eine, die je nach Bundesland differiert, klick für die Übersicht.
Hängt aber zum einen hiermit bzw. damit zusammen, da die Prof's in der Regel keine Probezeit ableisten müssen. Zudem erreichen Sie wegen des § 67 BeamtVG zumeist auch ihr Mindestruhegehalt, da bei dieser Kategorie "mehr" Zeiten als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden können. Problem wird wohl zukünftig dies hier werden, da das irgendwann einmal nicht mehr gilt.

Gruß roger2102
_________________
"Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)


Zuletzt bearbeitet von roger2102 am 30.11.08, 17:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derrick
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

roger2102 hat folgendes geschrieben::
Gräfin Cosel hat folgendes geschrieben::
Als Schwerbehinderter kann man auch mit 41 Jahren noch verbeamtet werden.
Aber wo genau dieses formuliert ist, kann ich nicht sagen.


Findet man in den jeweiligen Laufbahnvorschriften, bspw. beim Bund klick , dort aber lediglich bis 40.

derrick hat folgendes geschrieben::

Bei.... Hochschulprofessoren gilt die Altersgrenze doch auch nicht
mfg


Doch, auch bei den Prof's gibt es eine, die je nach Bundesland differiert, klick für die Übersicht.
Hängt aber zum einen hiermit bzw. damit zusammen, da die Prof's in der Regel keine Probezeit ableisten müssen. Zudem erreichen Sie wegen des § 67 BeamtVG zumeist auch ihr Mindestruhegehalt, da bei dieser Kategorie "mehr" Zeiten als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden können. Problem wird wohl zukünftig dies hier werden, da das irgendwann einmal nicht mehr gilt.

Gruß roger2102


prima Links, roger Sehr glücklich

mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Knusperstange hat folgendes geschrieben::

1. Warum kann jemand, der über ein gewisses Maß an Lebenserfahrung verfügt, kein Staatsdiener im Beamtendienst mehr werden, wohl aber als Politiker (wo er erstens mehr "kaputtmachen" kann und zweitens noch teurer wird)

2. Warum kann man die Altersversorgung für solche Leute nicht einfach auf Rentenversicherung und Pensionskasse aufteilen (denn das ist ja wohl das große Problem, das der Staat mit den alten Knackern hat)?


Man könnte wenn man wollte das Ganze sicher auch anders lösen, man will es aber im Moment nicht.
Allerdings denke auch ich, dass man in Zukunft garnicht mehr drum herum kommt, die Altersgrenzen zumindest anzuheben, wenn nicht wird man einfach Nachwuchsprobleme bekommen, die man in gewissen Bereichen schon hat.

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
roger2102
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Allerdings denke auch ich, dass man in Zukunft garnicht mehr drum herum kommt, die Altersgrenzen zumindest anzuheben, wenn nicht wird man einfach Nachwuchsprobleme bekommen, die man in gewissen Bereichen schon hat.
MfG
Matthias


Sprichst mir aus dem Herzen, allerdings ist wohl eher das Gegenteil der Fall, da einige Länder bemüht sind, die Einstellungsaltersgrenze weiter zu senken oder mit der Einführung der Pensionsfonds die Versorgungslasten in den Griff zu bekommen, was den Beamten im Vergleich zum Tarifbeschäftigten "teurer" macht. Und aktuell sind leider fiskalische Gründe ausschlaggebender als die Nachwuchsprobleme, für die man derzeit kein Ohr hat.

Mal als Beispiel für entsprechende Überlegungen und Wirtschaftslichkeitsberechnungen
Seite 88 lit c) lesen. Ich mach es mal mit der Persil-Werbung: "Da weiß man, was man hat."

Gruß roger2102
_________________
"Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
roger2102
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

anbei mal ein (noch nicht) rechtskräftiges Urteil aus NRW zum Nachlesen

Gruß roger2102
_________________
"Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.