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Dienstunfähig geschrieben was dann

 
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**Sunshine**
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 06:51    Titel: Dienstunfähig geschrieben was dann Antworten mit Zitat

guten morgen
gemäss dem fall ein beamter wird von der betriebsärztin für dienstunfähig sprich vorruhestand geschrieben, hatte vor paar tagen eine untersuchung, muss der beamter noch eine krankmeldung vom arzt an den arbeitgeber vorlegen, bis er weiss, wann er in den ruhestand (Datum) gehen kann? also muss die personalstelle das offiziell bestätigen? ein schreiben von der betriebsärztin mit dem vermerk dauernd dienstunfähig liegt beim erkrankten beamten vor.
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Cakes
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt darauf an, wie lange die AU noch besteht.

Normalerweise reagiert der Dienstherr sehr schnell auf das Gutachten des Amtsarztes. Im ersten Schreiben des Dienstherrn, das ca. 2 Wochen nach Gutachtertermin eintrifft, steht bereits, dass keine weitere Krankschreibung mehr vom Arzt erfolgen muss.

Sollte das erste Schreiben jedoch noch nicht eingetroffen sein und die AU auslaufen, würde ich sicherheitshalber noch eine AU nachreichen - besser einmal zu viel als einmal zu wenig.
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry aber ein Beamter hat keinen Arbeitgeber, der Betriebsarzt ist nicht für die Dienstunfähigkeitsfestellung zuständig sondern der Amtsarzt.

Es ist schon ungewöhnlich, dass der Beamte ein Schreiben bekommt, er sei dauernd dienstunfähig. Der Dienstvorgesetzte ist normaler Weise Auftraggeber von Untersuchungen und erhält auch das Ergebnis in Gutachtenform.

Hans
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Cakes
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Was für eine Wortklauberei - jeder weiß doch was gemeint ist, wieso muss auf solch eine Art und Weise jemandem über den Mund gefahren werden?

Vielleicht fehlen die entsprechenden Fachausdrücke, aber es dürfte nicht all zu schwer sein, zu verstehen, was "Sunshine" mein, oder?

Und es ist durchaus nicht unüblich, dass der Beamte eine Kopie des amtsärztlichen Gutachtens erhält, in dem die dauernde Dienstunfähigkeit bestätigt wird, bzw. die Empfehlung für den Arbeitgeber - upps, natürlich für den Dienstherrn, den Beamten in den Vorruhestand zu versetzen.
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roger2102
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hans Speicher hat folgendes geschrieben::
Sorry aber ein Beamter hat keinen Arbeitgeber, der Betriebsarzt ist nicht für die Dienstunfähigkeitsfestellung zuständig sondern der Amtsarzt. Hans


Hallo Hans,

ich widerspreche ungern, aber ich glaube wir hatten hier hier schon einmal ähnlichen thread, wo es um Beamte aus den ehemaligen Staatsunternehmen ging. Das macht bei denen tatsächlich der Betriebsarzt. Sunshine hat dies vielleicht vergessen gehabt, in ihrem thread zu erwähnen.

Antwort von rudolf1

Gruß roger2102

P.S. Lese gerade, dass die jetzige TE auch die damalige TE war, daher Postbetriebsarzt.
_________________
"Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)


Zuletzt bearbeitet von roger2102 am 24.11.08, 20:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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roger2102
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Cakes hat folgendes geschrieben::
die Empfehlung für den Arbeitgeber - upps, natürlich für den Dienstherrn, den Beamten in den Vorruhestand zu versetzen.


Korrekt, denn der Dienstherr entscheidet letztlich darüber, ob der Beamte dauernd dienstunfähig ist, nicht der Amts- oder wohl im Falle von Sunshine der Betriebsarzt.
Winken

Cakes hat folgendes geschrieben::
Was für eine Wortklauberei ....


Sicherlich Ansichtssache, da die Antwort formaljuristisch korrekt war, wenn man den konkreten Hintergrund nicht kennt, siehe oben Lachen Persönlich mag ich es auch nicht, wenn bspw. ein Beamter, der seit Jahren seinen Dienst verrichtet, davon spricht dass ihm oder er selbst gekündigt wird bzw. kündigen möchte. Aber dies ist eben Ansichtssache. Lachen

Gruß roger2102
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Cakes
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte vielleicht nicht vergessen, dass hier unter anderem User Fragen stellen und Threads lesen, die der korrekten Betitelungen und der Beamtengesetze nicht ganz so mächtig sind - und das meine ich nicht böse.
Deshalb sind auch häufig einfache, gut nachvollziehbare und weniger gestelzte Antworten für den Otto-Normal-Normaluser viel leichter zu verstehen.

Und man sollte bei der Beantwortung der Fragen (gerade in Bezug auf Dienstunfähigkeit) vielleicht auch einfach etwas sensibler sein und sich in die Lage des Erkrankten versetzen, dem z.B. der Sinn nach hochtrabende Worte nicht steht und sich lediglich kurze und prägnante Antworten wünscht.

Ich weiß, wovon ich schreibe - als ich damals in selbiger Situation war, hätte ich eure zwar mit Sicherheit korrekten, aber häufig für den Laien unverständlichen Antworten nicht ansatzweise nachvollziehen können.

Vielleicht mal ein Denkanstoß - nicht jedem, der hier schreibt und erst recht Fragen stellt, geht es so gut...
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roger2102
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Cakes hat folgendes geschrieben::
und das meine ich nicht böse....

Da ich nur für mich sprechen kann, ich mit meiner Antwort auch nicht. Denke aber dennoch, dass dies für alle gilt.

Cakes hat folgendes geschrieben::
Deshalb sind auch häufig einfache, gut nachvollziehbare und weniger gestelzte Antworten für den Otto-Normal-Normaluser viel leichter zu verstehen.


Unstreitig, aber manchmal nicht plausibel, da ich vorher vom Postbetriebsarzt auch noch nicht gehört hatte.

Cakes hat folgendes geschrieben::
Und man sollte bei der Beantwortung der Fragen (gerade in Bezug auf Dienstunfähigkeit) vielleicht auch einfach etwas sensibler sein und sich in die Lage des Erkrankten versetzen, dem z.B. der Sinn nach hochtrabende Worte nicht steht und sich lediglich kurze und prägnante Antworten wünscht.


Ich meine, dass tun sie, sonst würden die user hier nicht antworten, selbst wenn die Antwort für den Betroffenen manchmal nicht dem entspricht, was er sich letztlich erhofft hat.

Cakes hat folgendes geschrieben::
aber häufig für den Laien unverständlichen Antworten nicht ansatzweise nachvollziehen können.


Das ist ja manchmal das Schwierige am Recht, es dem anderen verständlich zu machen, wenn der ander die Auffasung hat, dass kann eigentlich doch nicht sein.

LG roger2102
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(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
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**Sunshine**
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Guten morgen
gemäss den fall die Beamtin Postn erhält die gelbe Postzustellungsurkunde
Inhalt des Schreibens:...
Ankündigund der Versetzung in den Ruhestand....
Die Versetzung gemäss Paragraph42 Abs. 1 in Verb. mit Paraph 44 BBG mit Ende des Monats....einzleiten.
Es besteht die Möglichkeit der Beamtin gegen den Vorruhestand Einspruch zu erheben....

.


In diesem Schreiben wird jedoch nicht mitgeteilt ob die Beamtin noch weiterhin eine DU vom Arzt braucht. Mit den Augen rollen

@Cake
Ja, eine Kopie vom Bericht der Betriebsärztin, der an meinen Dienstherrn geht, habe ich bisher immer erhalten.
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Cakes
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Schreiben steht eigentlich, dass du keine weitere AU vorlegen musst - ich meine, direkt auf der ersten Seite.
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**Sunshine**
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Cakes hat folgendes geschrieben::
In dem Schreiben steht eigentlich, dass du keine weitere AU vorlegen musst - ich meine, direkt auf der ersten Seite.

Ist in meinem Schreiben nicht daraus zu ersehen Geschockt
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**Sunshine**
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich soll auf Anraten hin nochmal beim Dienstherrn anrufen
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