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Rasenschnitt unerlaubt abgelagert

 
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Ritter
Gast





BeitragVerfasst am: 22.10.04, 21:15    Titel: Rasenschnitt unerlaubt abgelagert Antworten mit Zitat

Habe gestern mit meinem Traktor ca 2m³ Rasenschnitt neben unseren Acker gekippt.Das Problem ist das es sich um ein Grundstück der Gemeinde handelt.
Habe das jetzt schon immer so gemacht und vor dem Ackern das ganze Zeug auf dem Acker verteilt und mit eingeackert.Gestern kam die Polizei und hat meine Daten aufgenommen.Ich habe gesagt das uns der Grund gehört.Was wird passieren wenn die Polizei herausbekommt das das Grundstück nicht mehr zu meinem gehört?Ich weis nicht mal ob ich hier richtig bin ,aber wollte trozdem mal fragen was mich da so an Strafe erwartet .Kann ich mich da irgenwie rausreden das ich die Grenze nicht genau kannte da das Grundstück meinem Schwiegervater gehört??Irgendwelche sonstigen Tipps

Danke und Gruß
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.10.04, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hat denn die Polizei den Verlauf der Grenze erkannt und die abgekippte Menge genau einem Grundstück zuordnen können?
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.10.04, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nein sie haben nicht nach einem Grenzstein gesucht.Sie meinten sie werden es prüfen.Angesehen hat sich einer von denen nur das was ich abgekippt habe und dann meine personalien und das Kennzeichen notiert und den Namen des Grundstückhalters.
Problem ist das dort die Brennessel ca 1.5 Meter hoch sind.Da geht keiner freiwillig rein.
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen das sie anhand des Lageplanes genau sehen können ob die 5Meter noch zu uns gehören oder nicht ohne es neu zu vermessen oder den Grenzstein zu finden.Oder liege ich da falsch.
Habe schon daran gedacht das zeug mit einer gabel einfach die 5 Meter wegzutragen.Aber würde ich mir dann nicht erst recht schuldig machen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.10.04, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Umgekehrt hätten Sie auch etwas dagegen, oder?
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.10.04, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich nicht, wobei ich dazu sagen muß das die Stelle abseits vom Dorf ist und man hier eigentlich nur Brennessel findet.Es ist nicht mal sichtbar da es dort in eine Mulde liegt.Anderer Ort und ich würde ihnen Recht geben das ich das auch nicht mag ,aber auch selber dann nicht machen würde.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.10.04, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

Stellen Sie einfach sofort den ordnungsgemäßen Zustand des fremden Grundstückes wieder her (Haufen entfernen und die Reste wegharken/ mähen) und vernichten Sie die Beweise, in dem Sie den Kompost sofort unterpflügen.

Beim nächsten Mal lagern Sie den Rasenschnitt nur auf Ihrem eigenen Grundstück und sorgen auch dafür, daß nichts auf Gemeindegrund oder öffentliche Verkehrsflächen wegwehen kann.

Wenn Sie wegen Ordnungswidrigkeit oder Umweltstraftat Post bekommen, suchen Sie einen Rechtsanwalt auf und machen Sie vorher keine Aussage zur Sache.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.10.04, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Rat
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.10.04, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Was habts ihr denn für ne depperte Polizei?
die haben doch echt nimmer alle oder?
Anzeige wegen Rasenschnitt 2m neben dem Feld aufn Brennesseln drauf?
Is das in Hessen oder was??
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Michl
Gast





BeitragVerfasst am: 26.10.04, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne es zwar auch so, dass die Ablagerung von Rasenschnitt -zumindest im Herbst VOR dem Umpflügen- durchaus geduldet und z.T. sogar "erwünscht" ist!
Allerdings kennt man die weiteren Umstände nicht, WARUM die Polizei überhaupt eingeschritten ist!
Normalerweise sollte der Vorgang an die zuständige Polizeibehörde (sprich Stadt/Gemeindeverwaltung) abgegeben werden und ob das was nachkommt, wage ich mal zu bezweifeln! Winken

Allerdings wäre die Wiederherstellung des originalen Zustandes bzw. die Rücksprache mit dem Eigentümer/Verwalter nicht die schlechteste Idee!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.10.04, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Sache ist überstanden.
Aber die Polizei war tatsächlich auf der Gemeinde und hat sich die Pläne zeigen lassen wem das Grundstück gehört.
Glücklicherweise konnte der Gemeindearbeiter der uns gut kennt die Grenzsteine auch nicht finden Smilie.
Ich mußte die abgekippte Menge mit einer Gabel dem Erdboden gleich machen damit die sache für mich vergessen war.
Ist schon Wahnsinn wie die Polizei im moment bei uns versucht auf biegen und brechen Geld einzutreiben.Der besagte Polizist hat es geschafft nach seiner Zwangsversetzung in unser Gebiet ganze 22 Autos aus dem Verkehr zu ziehen und beim Tüv überprüfen zu lassen.
Nochmals Großes Dank an Christian Rüger
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.12.04, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Da haben Sie aber Glück gehabt. Das was Sie da betrieben haben, ist eine unerlaubte Abfallablagerung und wenigstens eine Ordnungswidrigkeit, bei Überscheitung von Mengengrenzen oder im Wiederholungsfalle eine Straftat (§§ 326 ff StGB), insbesondere, wenn Ihnen das Grundstück gar nicht gehört.

In den meisten Bundesländern ist die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, erlaubt (z.B. durch Unterpflügen, Verrotten lassen, Kompostieren). Pflanzliche Abfälle einfach auf einen Haufen zu stapeln, an den Straßenrand, aufs Nachbargrundstück oder hinter die Hecke zu kippen, gehört nicht dazu und hat mit der "guten landwirtschaftlichen Praxis" nicht das geringste zu tun, auch auf dem eigenen Grundstück nicht. Das vredirbt nur den Ruf des ganzen Berufstands. Hoffentlich haben die Polizisten/ Behördenmitarbeiter, die Sie das nächste Mal erwischen, mehr Ahnung.
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Loewejuchuh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 14
Wohnort: bei Oldenburg

BeitragVerfasst am: 10.01.05, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

von wegen unerlaubte Abfallbeseitigung !

was hier gemacht worden ist nennt man Kreislaufwirtschaft und zwar von Nährstoffen. Abfällen entledigt man sich und dies ist hier wohl kaum der Fall, da der wohl eigene Rasenschnitt auf eigenem Acker eingebracht worden ist. Diese Nährstoffzufuhr in den Boden ist allemal sinnvoller als irgendwelche Mineraldüngung.

Anders verhält es sich bei Grünschnitt der kommunalen Landschaftspflege - hier kommt tatsächlich Bioabfall ins Spiel aber nicht bei eigenem Rasen - so ein Quatsch

Jede landwirtschaftliche Fachbehörde wird sich hier hinter den "Dünger" stellen.

Die Zwischenlagerung auf fremden Gelände hätte man sich besser vorher gestatten lassen sollen - aber auch da war wohl keine Gefahr im Verzug

Brennnesseln sind ein Zeichen von hohen Stickstoffgehalten im Boden - ohne Bodenanalyse ist keine Bewertung bzgl. Überdüngung und falls ja wie hoch möglich

Umweltstraftaten sehen jedenfalls anders aus
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Schickse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 29.03.05, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Loewejuchuh hat folgendes geschrieben::
von wegen unerlaubte Abfallbeseitigung !

was hier gemacht worden ist nennt man Kreislaufwirtschaft und zwar von Nährstoffen. Abfällen entledigt man sich und dies ist hier wohl kaum der Fall, da der wohl eigene Rasenschnitt auf eigenem Acker eingebracht worden ist. Diese Nährstoffzufuhr in den Boden ist allemal sinnvoller als irgendwelche Mineraldüngung.

Anders verhält es sich bei Grünschnitt der kommunalen Landschaftspflege - hier kommt tatsächlich Bioabfall ins Spiel aber nicht bei eigenem Rasen - so ein Quatsch

Jede landwirtschaftliche Fachbehörde wird sich hier hinter den "Dünger" stellen.

Die Zwischenlagerung auf fremden Gelände hätte man sich besser vorher gestatten lassen sollen - aber auch da war wohl keine Gefahr im Verzug

Brennnesseln sind ein Zeichen von hohen Stickstoffgehalten im Boden - ohne Bodenanalyse ist keine Bewertung bzgl. Überdüngung und falls ja wie hoch möglich

Umweltstraftaten sehen jedenfalls anders aus


Auf seinen eigenen Flächen kann Landwirt fast alles ausbringen, was auf seinem Hof so anfällt. Was auf frenden Flächen ausgebracht bzw. in Verkehr gebracht werden soll, muss den düngemittelrechtlichen Anforderungen genügen. Hier hat Landwirt seinen Rasenschnitt hingegen auf einem fremden Grundstück na estenfalls "zwischengelagert" und ist dabei von der Polizei erwischt worden. Warum überhaupt? Normalerweise landet der Grünschnitt des bäuerlichen Gartenrasens auf dem Misthaufen und wird gemeinsam ausgestreut.

Wenn man Ihr Posting so liest, hört es sich so an als sei das ein Kavaliersdelikt. Was glauben Sie, wieviele Haus- und Kleingärtner aus Ihrem Posting für sich das Recht ableiten, ihre Gartenabfälle zum Segen der Kreislaufwirtschaft irgendwo abzulagern, wo Nährstoffe ev. gar nicht erwünscht sind. Was glauben Sie, wieviele Landbesitzer (Landwirte und andere) sich darüber freuen, wenn neben fremden Gartenabfällen auch gleich noch Zaunpfähle und -draht auf ihren Weiden finden. Wie fänden Sie das?
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