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Pressemitteilung der Bundesärztekammer
Mehr als ein fauler Kompromiss
Ärztepräsident Hoppe kritisiert Einigung über BKA-Gesetz
"Die Einigung der Koalitionsparteien ist mehr als ein fauler Kompromiss.
Das Patientengeheimnis wird dadurch nachhaltig in Frage gestellt. Die
ärztliche Schweigepflicht aber darf nicht zu einem Schutzrecht zweiter
Klasse degradiert werden", kritisierte Bundesärztekammer-Präsident Prof.
Dr. Jörg-Dietrich Hoppe die Kompromisslösung der Koalition zum BKA-Gesetz.
Die Koalitionspläne seien ein fortwährender Angriff auf ein Grundrecht des
Patienten, nämlich die ärztliche Verschwiegenheit. "Der Gesetzentwurf
zementiert den Zwei-Klassen-Status der Ärzte bei verdeckten
Ermittlungsmaßnahmen des Staates", sagte Hoppe.
Schon seit dem Jahr 2007 werden im Zuge des
Telekommunikationsüberwachungsgesetzes einzig Kontakte und Gespräche mit
Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern vor staatlichen
Ermittlungsmaßnahmen absolut geschützt. Andere Berufsgeheimnisträger wie
Ärzte und Journalisten unterliegen nur einem relativen Schutz und werden
per se unter den Generalverdacht der Konspiration gestellt.
"Dieses Zwei-Klassen-System ist durch nichts zu rechtfertigen. Patienten
vertrauen darauf, sich voll und ganz ihrem Arzt offenbaren zu können. Das
BKA-Gesetz würde dieses Vertrauen nachhaltig erschüttern", so der
Ärztepräsident. Es gebe zudem keine schlüssige Begründung dafür, dass das
Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter sei als das
zwischen Ärzten und Patienten.
"Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte
gehören zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung.
Sie erst garantieren das für das Patienten-Arzt-Verhältnis so wichtige
Vertrauensverhältnis. Wir fordern daher die Koalition dringend auf, den
Gesetzentwurf zu ändern. Patienten und Ärzte müssen absolut vor
Online-Razzien und Spähangriffen der Polizei geschützt werden", forderte
Hoppe.
Mit freundlichen Grüßen,
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Dies würde doch nur passieren wenn ein Terrorverdacht vorliegt, oder?
Oder auch ein Straftatverdacht.
Wenn sich nun ein Mörder einem Artz offenbaren würde und dieser würde schweigen, dann käme der Mörder vlt ungestraft davon.
Andererseits würde sich der Arzt aber strafbar machen, wenn er die Tat von sich aus zur Anzeige bringt!
Tatsächlich und definitiv benutzt wurden die Vorratsdaten dann aber nur in 43 Prozent der Fälle, also in etwa 940 Verfahren. In 29 Prozent der Fälle sei der Rückgriff auf die Daten nicht erforderlich gewesen, bei immerhin einem Viertel der 2186 Verfahren sei dazu keine Angabe möglich.
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 03.12.08, 18:28 Titel:
Lieber Ivanhoe,
die Gefahr liegt woanders.
Wenn das BKA das darf, dann selbstverständlich auch die Geheimdienste ( Verfassungsschutz, BND...). Wie gut die kontrolliert werden, haben wir ja schon oft vorgeführt bekommen und "geheim" bleibt eben "geheim" (das ist ja auch Zweck der Übung). Durch die Einführung einer sog. Telematikplattform (die elektronische Gesundheitskarte ist ein Bestandteil davon) im Gesundheitswesen, werden in der Zielvorstellung alle Patientenakten aller Bürger vernetzt sein. Ein nie dagewesener Datenbestand liegt dann im potenziellen Onlinezugriff des Staates. Bislang waren diese Daten vielfältig geschützt und damit eine sichere Grundlage eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient ohne dritte Mitwisser. Daran wird jetzt rumgepfuscht.
Dass dieser Aspekt zur Terrorfahndung nützlich wäre, ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Auf der MEDICA sagte mir Deutschlands kompetentester Telemedizin-Experte von internationalem Ruf: "Wir hatten früher bei uns die Stasi. Aber soweit waren wir nicht.". _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
... eine in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 4 der Strafprozessordnung genannte Person ...
Das ist ja das tückische der Verweisung: Es fällt nicht gleich auf, was gemeint / bezweckt ist. Hier: Auf § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 3a, 3b und Nr. 5 (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Journalisten, ...) wird nicht Bezug genommen. Die beabsichtigte Einteilung in "erst- und zweitklassige" Berufsgeheimnisträger bleibt. § 20c Abs. 3 BKAG-E wurde - wie es scheint - nur mit § 20u BKAG-E kompatibel gemacht.
Zuletzt bearbeitet von jurico am 08.12.08, 13:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
Wenn sich nun ein Mörder einem Artz offenbaren würde und dieser würde schweigen, dann käme der Mörder vlt ungestraft davon.
Das käme er auch, wenn er sich seinem Strafverteidiger, seinem Geistlichen/Seelsorger oder einem Abgeordneten offenbart und keinerlei (andere) Beweismittel vorliegen, die eine Verurteilung rechtferigen. Bisher war man sich ziemlich einig, dass das eben hinzunehmen sei. Stichwort: Keine Strafverfolgung um jeden Preis. Dies wurde schon zum Teil aufgegeben durch Einfügung des neuen § 160a StPO.
Das ist aber ein Problem der Strafverfolgung und nicht das Thema der geplanten BKAG-Änderung. Dort sollen dem BKA neue Aufgaben und Befugnisse zur Gefahrenabwehr (Prävention) verliehen werden, nämlich gem. § 4a Abs. 1 BKAG-E zur
- Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus und
- zur Verhütung von Straftaten gemäß § 129a Abs. 1 u. 2 StGB (unter zusätzlichen Voraussetzungen).
RAin Dr. Heide Sandkuhl fragte Wolfgang Bosbach (CDU) zu den Hintergründen des BKAG-Entwurfs 3 mal sinngemäß, ob es denn Rechtstatsachen dafür gebe, dass ein Terrorist einmal zusammen mit seinem Anwalt oder einem anderen Berufsgeheimnisträger einen Anschlag geplant oder ihm seine Anschlagspläne offenbart hat. Jedes Mal "antworte" Bosbach ausweichend bzw. überhaupt nicht und ließ sich schließlich sinngemäß zu der pampigen Aussage hinreißen, man möge doch im Ministerium nachfragen; schließlich würden die Abgeordneten nicht selbst abhören.
Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) sagte demgegenüber sinngemäß, dass es solche Rechtstatsachen nach seiner Kenntnis nicht gebe - die geplanten Änderungen im BKAG seien eben eine "Wertungsfrage" gewesen.
Die "bevorzugte" Behandlung von Strafverteidigern, Geistlichen und Abgeordneten begründete Wiefelspütz wie folgt: Für Abgeordnete folge der uneingeschränkte Schutz des Vertrauensverhältnisses unmittelbar aus Art. 47 GG, für Strafverteidiger aus der Menschenwürde i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip und für Geistliche/Seelsorger ebenfalls aus der Menschenwürde. Den anderen Berufsgeheimnisträgern (Ärzte, Journalisten, Steuerberater, ...) stünden eben keine so gewichtigen Verfassungsgüter zur Seite.
Seltsamerweise findet sich zu dieser "Wertungsfrage" nichts in den Begründungen der Gesetzentwürfe. Wollte man sich insoweit nicht festlegen, um sich nicht angreifbar(er) machen?
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 08.12.08, 17:14 Titel:
Hallo jurico,
jurico hat folgendes geschrieben::
Seltsamerweise findet sich zu dieser "Wertungsfrage" nichts in den Begründungen der Gesetzentwürfe. Wollte man sich insoweit nicht festlegen, um sich nicht angreifbar(er) machen?
nein, glaube ich nicht. Kritik von der Straße droht nicht und Skrupel gibts wohl keine mehr.
Die Menschenwürde kann man ja beliebig an- und aberkennen.
Habt Ihr sie mit Eiern beworfen? _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Nein, sämtliche Eier waren ausverkauft. Aber gute (Gegen-)Argumente hagelte es zuhauf.
Sehr beeindruckt hat mich auch Bischof Huber, der einem Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion - ich habe seinen Namen vergessen - ordentlich und scharfsinnig die Leviten gelesen hat. Der CDU/CSU-Vertreter hatte vorher verlauten lassen, dass er von der Kritik am BKAG-Entwurf "enttäuscht" sei; Bischof Huber sei auch sein Bischof, auch von ihm sei er "enttäuscht." Hinterher war er sicher noch mehr enttäuscht. Er hatte sich halt getäuscht.
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 08.12.08, 18:15 Titel:
Irgendwie habe ich den Eindruck, die Narben des WK II haben uns zu sehr verweichlichen lassen. Hochachtung vor Bischof Huber aber ob symbolträchtige Buh-Rufe allein die Demontage unserer Bürgerrechte vereiteln können, wage ich zu bezweifeln. _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 08.12.08, 19:00 Titel:
Tja, die Ärzte. Welche Macht haben sie?
Sie haben täglich viele Kontakte. Die Menschen vertrauen Ihnen mehrheitlich. Sie sind relativ gut organisiert und politisch mehrheitlich vollkommen desillusioniert. Es war/ist sicher dumm, sie jetzt so zu brüskieren. _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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