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Verfasst am: 04.12.08, 00:19 Titel: Fehlerhafter Kanalanschluss durch Vorbesitzer
Hallo liebe Rechtsexperten,
ich bin neu hier, und mich interessiert eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Käufer A. hat von Familie F. im Jahr 2006 ein Einfamilienhaus (Altbau, Baujahr 1936, Anbau in den 50er-Jahren) gekauft. Der Kaufvertrag beschränkt die Haftung des Verkäufers für versteckte Mängel auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Das Haus verfügt über vier Dachrinnenabläufe. Der Anschluss an die örtliche Kanalisation erfolgte im Jahr 2001 durch Familie F.
Zwei Jahre nach dem Kauf stellt Käufer A. infolge eines verstopften Oberflächenwasserrohrs fest, dass dieses durch F. im Zuge der Kanalbaumaßnahmen nicht ordnungsgemäß an die Kanalisation angeschlossen worden ist und auch keiner zulässigen Verrieselung auf dem Privatgrundstück zugeführt wird, sondern unzulässig auf Gemeindegrund entwässert.
Bislang hat das Wasser dort zu keinen Beschädigungen geführt; um sich aber keinen künftigen Regressansprüchen der Gemeinde auszusetzen und Personenschäden zum Beispiel durch Absacken eines unterspülten Bürgersteigs zu vermeiden, lässt A. umgehend ein neues Oberflächenwasserrohr durch eine Fachfirma legen und an die Kanalisation anschließen. Hierbei stellt sich heraus, dass auch das Schmutzwasserrohr zu Zeiten von Familie F. unsachgemäß angeschlossen wurde, sodass zwei Rohre neu verlegt werden müssen und A. Kosten in Höhe von ca. 6.000 Euro entstehen. Die Fachfirma stellt A. ein Gutachten über die mangelhafte Ausführung des ursprünglichen Kanalanschlusses sowohl im Hinblick auf Regen- als auch auf Schmutzwasser aus. Des Weiteren ergibt die Überprüfung aller vier Regenwasserleitungen durch die Fachfirma, dass zwei davon in einen alten Brunnen entwässern und eine weitere tatsächlich ordnungsgemäß an die Kanalisation angeschlossen wurde.
Nach Auskunft von Herrn F. haben sein Schwiegervater und Nachbarn sowie Kollegen von diesem die Kanalanschlussarbeiten auf dem Privatgrundstück vorgenommen, es wurde also keine Fachfirma mit diesen Arbeiten beauftragt. Geplant war nach seiner Aussage eine Teilung der Entwässerung, das heißt: Anschluss des Schmutzwassers an die Kanalisation, Verrieselung des Oberflächenwassers auf dem Grundstück. Diese Behauptung widerspricht den vorgefundenen Tatsachen.
F. selbst behauptet, von dem unzulässig auf Gemeindegrund entwässernden Oberflächenwasserrohr nichts gewusst zu haben und von dem nun entstandenen Schaden völlig überrascht zu sein.
Für A. stellt sich die Frage, inwieweit der Schwiegervater von F. oder F. selbst schadenersatzpflichtig sein könnten und ob beispielsweise ein Fall von grober Fahrlässigkeit vorliegt, weil F. selbst oder die für ihn tätig Gewordenen es versäumt haben, vollständig zu überprüfen, wohin die vorhandenen Regenrohre entwässern.
Wie ist hier die Rechtslage? Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen!
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 04.12.08, 15:53 Titel:
Ich denke das hier sowieso die Verjährung schon eingetreten ist. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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