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WARNUNG!
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Adriana
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso - ich habe doch selber gesagt, dass es sich um einen Realakt handelt am Anfang.
Also sind wir uns einig.
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cmd.dea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Adriana hat folgendes geschrieben::
Wieso - ich habe doch selber gesagt, dass es sich um einen Realakt handelt am Anfang.


Ja, aber dann meintest Du

Adriana hat folgendes geschrieben::
Realhandeln = Realakt oder?
Aber Handeln durch staatliche Organe ist doch hoheitliches Handeln.. ?


Und das war zu verstehen als ob staatliche Organe keine Realakte anwenden könnten.

Zitat:
Also sind wir uns einig.


Ja, es ist ein Realakt.
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Brauerbauer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

...Und den Begriff "Eingriffsqualität" in diesem Zusammenhang schnell wieder vergessen... Winken
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Adriana
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Das hatte ich aus dem Internet:
http://www.hfv-speyer.de/hill/Lehrangebot/Wintersemester-2007/Instrumente/Referate%20und%20Seminararbeiten/Scheidemantel/Pr%C3%A4sentation%20Scheidemantel.pdf

und auch nächste Seiten.

und da ergibt sich auch das Problem, dass Bundesbehörde gar nicht für Warnungen zuständig ist, sondern Länderbehörden.
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Brauerbauer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Nun wird natürlich klar, was die möchten:

Die Mindermeinung stützt die Ansicht auf das Argument, dass auch eine Eingriffssituation vorliegt und deshalb kein bloßer Realakt anzunehmen ist. Stattdessen (und hier wirds interessant) müsse für Warnungen eine eigene Kategorie existieren, sie seien genauso zu behandeln, wie Akte der Eingriffsverwaltung.
Wichtig ist hierbei: Auch die Mindermeinung behauptet nicht, Warnungen seien ein VA.
Das ist nach allen Ansichten wegen fehlender Rechtsfolge ausgeschlossen.
Das Argument der niedrigen Eingriffsqualität dient nur dazu, auch die Einordnung in eine eigene Kategorie abzulehnen.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das müssen ja merkwürdige Klausuren sein, bei denen die Fragen vorher schon bekannt sind...
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Adriana
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Smilie
Nein, die Fragen sind nicht vorher bekannt. Das sind alte Klausurfragen. Aber wenn ich Glück habe, werden die Fragen ähnlich sein ... Smilie
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