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Die Mindermeinung stützt die Ansicht auf das Argument, dass auch eine Eingriffssituation vorliegt und deshalb kein bloßer Realakt anzunehmen ist. Stattdessen (und hier wirds interessant) müsse für Warnungen eine eigene Kategorie existieren, sie seien genauso zu behandeln, wie Akte der Eingriffsverwaltung.
Wichtig ist hierbei: Auch die Mindermeinung behauptet nicht, Warnungen seien ein VA.
Das ist nach allen Ansichten wegen fehlender Rechtsfolge ausgeschlossen.
Das Argument der niedrigen Eingriffsqualität dient nur dazu, auch die Einordnung in eine eigene Kategorie abzulehnen.
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