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mal angenommen eine schweizerische GmbH möchte in Deutschland eine Zweigstelle eröffnen und z.B. Tierbedarfsartikel wie Futter, Pflegemittel etc. verkaufen.
Gibt es irgendwelche Bestimmungen des deutschen Rechtes auf die geachtet werden müssen oder kann die GmbH ein Landenlokal anmieten und einfach loslegen?
herzlichen Dank
ich hoffe ich poste hier am richtigen Ort _________________ lg Jack
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