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Verfasst am: 04.12.08, 14:19 Titel: Streu- und Räumpflicht
Eine Gemeinde hat die Eigentümer der Liegenschaften in ihrem Ortsgebiet per Gemeindesatzung verpflichtet die Gehwege von Schnee zu räumen und ggfs. bei Glätte zu streuen.
Nun passiert es gelegentlich, daß, nachdem der Gehweg geräumt wurde, der Schneepflug die Strasse entlangrauscht und den Schnee zurück auf die Gehwege schubst!
Müssten die Eigentümer hier nochmals räumen?
Wären sie haftbar, falls jemand dort stürzt und sich verletzt? _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
In den Satzungen ist die Räumpflicht meistens nach Uhrzeiten bestimmt. Und dann ist es egal woher der Schnee kommt. In den festgelegten Zeiten muss geräumt werden, wenn nötig auch mehrmals.
Einem gepfefferten Brief an die Stadtverwaltung wurde ich trotzdem schreiben. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Das seh ich halt nicht so. Für mich würde hier das Verursacherprinzip gelten.
Sonst könnte auch jeder Schmierseife auf dem Gehweg verteilen und der Eigentümer wäre der Depp.
Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
In den festgelegten Zeiten muss geräumt werden, wenn nötig auch mehrmals.
Meiner Ansicht nach allerdings nur, falls die Ursache natürlicher Schneefall ist.
Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Einem gepfefferten Brief an die Stadtverwaltung wurde ich trotzdem schreiben. :twisted
Es handelt sich hier um eine Bundesstrasse, die wird vermutlich von der zuständigen Verkehrsbehörde geräumt. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
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