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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 04.12.08, 12:49 Titel: Großdemonstration |
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Bisher unbekannte Veranstalter haben zu einer Großdemonstration gegen einen Transport von verbrauchten Kernbrennelementen in G aufgerufen. Da aufgrund von mehreren Ankündigungen mit erheblichen Gewalttätigkeiten und der Besetzung des geplanten Deponiegeländes zu rechnen ist, möchte die zuständige Behörde die Kundgebung verbieten und die sofortige Vollziehung anordnen. Diese Anordnung soll in den örtlichen Zeitungen und im Rundfunk öffentlich bekannt gemacht werden.
Hier ist Art 8 zu prüfen - VA rechtmäßig, da keine friedliche Versammlung?
Und was hat es mit der öffentlichen Bekanntgabe im Rundfunk auf sich? |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 04.12.08, 13:11 Titel: |
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Gab es denn zu all diesen Fällen keinerlei Lehrunterlagen? Um etwas zu lernen, bringt es ja wenig, wenn hier jemand den Lehrer spielt... |
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 04.12.08, 13:22 Titel: |
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Nur das Prüfschema. Aber mehr habe ich nicht... I
Naja, es soll ja keiner den Lehrer spielen. Ich frage ja nur nach der Antwort . Aber wenn ihr es nicht sagen wollt, ist auch ok. |
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 04.12.08, 13:22 Titel: |
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Also, ich meine allgemeines Prüfschema - nicht zu dem Fall! |
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Hafish FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 1168
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Verfasst am: 04.12.08, 14:06 Titel: |
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Was soll den geprüft werden?
Einfach nur dei Rechtmäßigkeit eines VA oder eine Anfechtungsklage oder gar eine Verfassungsbeschwerde? |
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 04.12.08, 14:21 Titel: |
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Gute Frage ...
IDazu steht da nichts.
Ich dachte die ganze Zeit Verfassungsbeschwerde. Aber vielleicht doch erst mal VA! |
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KurzDa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 04.12.08, 15:16 Titel: |
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Du musst erstmal schauen, ob ein VA vorliegt, wobei das Zitat: | Diese Anordnung soll in den örtlichen Zeitungen und im Rundfunk öffentlich bekannt gemacht werden.
| ein Problem sein könnte.
Dann suchst Du die Befugnisnorm - schau mal ins VersammlG. In der Befugnisnorm steht bestimmt ein Grund, wann eine Versammlung verboten werden kann, wobei das Zitat: | aufgrund von mehreren Ankündigungen mit erheblichen Gewalttätigkeiten und der Besetzung des geplanten Deponiegeländes zu rechnen ist, | doch ein guter Grund wäre.
Dann wäre vllt. noch interessant, ob ein sofortiger Vollzug angeordnet werden kann.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 04.12.08, 15:24 Titel: |
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Zitat: | Dann wäre vllt. noch interessant, ob ein sofortiger Vollzug angeordnet werden kann.
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Wie soll das im vorliegenden Fall funktionieren? |
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Hafish FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 1168
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Verfasst am: 04.12.08, 15:37 Titel: |
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Da irgendwie die Informationen fehlen, kann ich nicht viel sagen, außer:
Wenn du eine Ermächtigungsgrundlage hast, kannst du ja die formelle Rechtmäßigkeit prüfen, da kommt dann unter Form wohl die öffentliche Bekanntmachung in der Zeitung und im Rundfunk als Prüfungspunkt. Zu Artikel 8 kommst du erst, wenn du die Vereinbarkeit mit höherranigem Recht prüfst, das ist so ziemlich das letzte in der Prüfung. |
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 04.12.08, 15:38 Titel: |
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Ok, das mit der Befugnisnorm ist mir klar. Hoffe ich jedenfalls.
Aber genau - was mache ich denn mit den öffentlichen Ankündigungen, das ist doch auch ein VA, da auf Rechtsfolge gerichtet. Oder? Weswegen problematisch? |
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KurzDa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 04.12.08, 15:48 Titel: |
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Sorry, ist ja eine sofortige Vollziehung -> § 80 VwGO.
_________________ Jura ist wie Mathematik -
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 04.12.08, 15:52 Titel: |
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Und welche Ermächtigungsgrundlage ist das???
Woher soll ich das denn wissen? Ich habe doch nicht alle Gesetze auf Lager. |
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KurzDa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 04.12.08, 15:56 Titel: |
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Prüf doch erstmal nach § 35 VwVfG, ob ein VA vorliegt.
Und dann schau nach der Ermächtungsgrundlage für den VA im VersammlG. _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 04.12.08, 16:38 Titel: |
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Also ich bekomm richtig Bauchschmerzen, wenn ich hierbei an einen VA denken soll.
Gänzlich unbekannter und v.a. unbestimmbarer Adressatenkreis passt einfach nicht mit einer Allgemeinverfügung zusammen, wenn ich das nicht ganz falsch in Erinnerung habe... |
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KurzDa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 04.12.08, 16:48 Titel: |
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Naja, ich auch. Aber warum sollte dann eine sofortige Vollziehung möglich sein? _________________ Jura ist wie Mathematik -
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