Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verlegen einer Stromleitung im Treppenhaus
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verlegen einer Stromleitung im Treppenhaus

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
firsttime_hier
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.12.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 16:54    Titel: Verlegen einer Stromleitung im Treppenhaus Antworten mit Zitat

Guten Tag zusammen,
wir haben vor kurzem eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft und haben beim Renovieren festgestellt, dass die Leitungen für die ganze 4 Zi.- Wohnung nur an zwei Automaten hängen. (Das Haus ist 40 Jahre alt).Wir wollten die Stromleitungen modernisieren. Um das machen zu können, müssen wir den Sicherungskasten aus dem gemeinnützlichen Treppenhaus in unsere Wohnung verlegen. Somit muss ein 3 cm dicker Kabel (Gesamtlänge ca. 2 m) vom Zähler auf unserer Etage durch das Treppenhaus zur unserer Wohnung verlegt werden.

Wir haben der Hausverwaltung (HV) drei Alternativen vorgeschlagen:
1. Verlegen des Kabellkanals in unsere Wohnung (Problem gem. HV, da auf der Treppenhauswand),
2. Verlegen der Leitung auf dem Boden unter den Fliesen(Problem gem. HV, da keine passenden Fliesen mehr zu finden sind),
3. Verlegen des Kabels unter der Decke (Problem gem. HV, da Betondecke).

Die Hausverwaltung hat keine der drei Alternativen angenommen und uns das Verlegen der Stromleitung nicht genehmigt. Die mündliche Begründung war, dass die Entscheidung in der Eigentümerversammlung getroffen werden muss.
Das Problem ist jetzt, dass wir keinen Platz zum Leben haben (Die Wohnung wird gerade renoviert) und die Eigentümerversammlung irgendwann im nächsten Halbjahr 2009 stattfinden wird.

Was können wir jetzt tun?

Kann uns jemand einen guten Rat geben?

Vielen Dank im Voraus!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie einen rechtlichen Tip haben wollen, dann gehört der Fall wohl eher ins Immobilienrecht.

Wollen sie einen baulichen Rat dann sind sie hier besser aufgehoben.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
d-harry
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wann ist die Renovierung des Treppenhauses fällig?

Ihr könnt jetzt schon alle Leitungen vorbereiten und in eurem Flur zusammenführen. Bei der Versammlung könnt ihr versuchen die Miteigentümer von einer eurer Lösungen oder sogar der Renovierung des Treppenhauses zu überzeugen.

Im Fall des Falles müsst ihr nur einen Teil eures Flures neu renovieren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
firsttime_hier
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.12.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 07:47    Titel: Antworten mit Zitat

Aber unserer Elektriker sagte, dass wir gesetzlich verpflichtet sind die Stromleitungen auf den neuesten Stand zu bringen, da diese nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wie kann sich dann die HV quer stellen und seit wann entscheidet die Eigentümerversammlung über die Gesetze? Das ist alles irgendwie ganz komisch...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Der Elktriker sagt sowas um einen Auftrag zu bekommen. Solange sie selbst drin wohnen kann niemand was. Außer die Elektrik würde Leib und Leben Dritter gefährden. Dann wäre aber auch die Eigentümergemeinschaft aufgefordert zu handeln.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
d-harry
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Der Elktriker sagt sowas um einen Auftrag zu bekommen. Solange sie selbst drin wohnen kann niemand was. Außer die Elektrik würde Leib und Leben Dritter gefährden. Dann wäre aber auch die Eigentümergemeinschaft aufgefordert zu handeln.


Holla

Vorsicht mit dieser pauschalen Aussage. Wir wissen nicht wie die Elektrik tatsächlich aussieht, welche TAB gilt, welche Geräte betrieben werden usw.
Der Elektriker vor Ort ist der einzige, der diese Aussage treffen und Begründen kann und sollte. Die allgemeine Aussage "das ist nicht mehr Standard" ist auf jeden Fall falsch.

Tatsächlich ist es allerdings so, das in diesem Fall neue Leitungen, die dem Stromhunger angepasst sind, sicherlich Sinn machen oder sogar notwendig sind.

Bei einer Renovierung der Leitungen (warum auch immer) ist eigentlich immer der neuste Standard einzubringen.

Übrigens ist das eine Kabel mit 3cm Durchmesser zu wenig!

Aber die Frage mal weiter gesponnen:

Wenn in der Wohnung eine Renovierung gemacht werden muss weil:
1. Zusätzliche Steckdosen benötigt werden
2. Der neue Standard Herd nicht angeschlossen werden darf (Leitung zu dünn)
3. Die Installation nicht mehr sicher ist (Kabel löst sich auf)
4. Die Installation durch Vandalismus zerstört wurde

muss die Eigentümerversammlung in den jeweiligen sogar Fällen zustimmen, weil das Sondereigentum sonst nicht mehr nutzbar ist?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Außer die Elektrik würde Leib und Leben Dritter gefährden. Dann wäre aber auch die Eigentümergemeinschaft aufgefordert zu handeln.


So pauschal war wohl meine Aussage nicht..... Winken
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
d-harry
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zugegebenermaßen,

aber schon vorher ist von einer zwingenden Erneuerung die Rede. Leib und Leben hört sich großartig an. Bei den meisten Häusern dieser Zeit darf ich aber noch nicht einmal einen normalen Herd anschließen!

Und ich als Elektriker stehe jedesmal vor den Leuten und darf ihnen erklären, warum ich ihren nagelneuen Herd nicht anschließe!

Leib und Leben ist damit in einer unbewohnten Wohnung nicht in Gefahr. Erst wenn ich den Festtags braten zubereite wird die Wand warm Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.