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Verfasst am: 05.12.08, 00:23 Titel: Verkürzung des Zivildienstes??
Hallo liebe FDRler,
Ich habe eine Frage.
Person A befindet sich in einer Zwickmühle und ist in folgender Situation: A steht kurz vor dem Abitur und hat seinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durchgekriegt. Der Zivildienst beginnt pünktlich nach dem Abitur, sodass A, wenn er ab diesem Termin 9 Monate Zivildienst leisten würde, pünktlich zu Beginn des nächsten Sommersemesters anfangen könnte zu studieren...
Jetzt arbeitet A seit Jahren ehrenamtlich in einer evangelischen Kirchengemeinde und wurde gefragt, ob er nicht dieses Jahr 3 Wochen mitfahren könne auf eine Sommerfreizeit.
Die Sommerfreizeit ist zeitlich direkt nach dem Abitur angesiedelt.
Würde A nun nach dem Abitur auf die Sommerfreizeit mitfahren, dann 9 Monate zivildienstlern und dann anfangen zu studieren, käme A 3 wochen zu spät zu Beginn des Sommersemesters, kann quasi auf das nächste Wintersemester warten, würde also wegen der Sommerfreizeit ein halbes Jahr Studienzeit verlieren...
Bestünde die Möglichkeit, den Zivildienst aufgrund der gemeinnützigen Arbeit, die A ja nun mal auf dieser Sommerfreizeit verrichtet, auf 8 Monate zu verkürzen?
Wie könnte A dies bewerkstelligen, und welche anderen Möglichkeiten blieben ihm noch?
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 05.12.08, 01:13 Titel:
schon mal in der kirchengemeinde angefragt ob diese zivistellen anbieten?! dann könnte man als zivi mit auf sommerfreizeit u. hat dieses problem umgangen. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Möglicherweise ist eine Regelung über Urlaub bzw. Sonderurlaub möglich.
Der Uralubsanspruch beträgt bei neunmonatiger Dienstzeit in der Fünftagewoche 20 Arbeitstage.
Beachte: "Vor Ablauf von drei Monaten nach Dienstantritt kann Erholungsurlaub nur gewährt werden, wenn besondere Gründe dies rechtfertigen." (Quelle: siehe oben).
Beachte: "Sonderurlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge kann u.a.--unter anderem gewährt werden für
* die Teilnahme an seelsorgerischen Veranstaltungen der Kirchen - Rüstzeiten, Exerzitien, Werkwochen (bis zu 5 Arbeitstage) näheres siehe Leitfaden, Abschnitt A 8" (Quelle: siehe oben). _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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