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Straftverfahren - Schulverweis?

 
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Dariusz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 21:19    Titel: Straftverfahren - Schulverweis? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Ich befinde mich derzeit in der 13. Klasse in BW und mache Abitur.
Gegen mich wird vor Gericht ein Strafverfahren wegen Hehlerei geführt werden und es ist damit zu rechnen, dass Ich zu einer Geldstrafe ( bin volljährig ) verurteilt werde.

Meine Frage: Muss ich meine Schule aus rechtlicher Sicht davon unterrichten bzw. kann gegen mich ein Schulverweis ausgesprochen werden?

In der 10. Klasse wurde Ich schon einmal wegen eines Diebstahldelikts zu zu Sozialstunden verurteilt und damals bekam die Schule davon nichts mit.

Hehlerei ist ja aber eine andere Strafsache und Ich hätte gerne ein paar Meinungen zu dem Sachverhalt.
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Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt Echter Karrieresprung.
Hat die Hehlerei auf dem Gelände der Schule stattgefunden?
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 04.12.08, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

Und was hat das eigentlich im Steuerrecht zu suchen?
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ins Schulrecht-Forum verschoben.
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Dariusz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Nein , die Hehlerei hat in meinem Privatleben stattgefunden.

Heisst das , dass die Strafsache dann für die Schule unrelevant ist?
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dariusz,
Zitat:
Nein , die Hehlerei hat in meinem Privatleben stattgefunden.
Heisst das , dass die Strafsache dann für die Schule unrelevant ist?
Nicht automatisch. Es kommt darauf an, welche Zusammenhänge es zwischen Tat und Schule gibt. Wenn Sie sich z.B. auf dem Schulhof für Hehlergeschäfte verabredet haben oder dort Komplizen geworben haben, dann könnte es eng werden.

Die alleinige Tatsache eines Strafverfahrens darf eigentlich keine Rolle in der Schule spielen. Man sollte aber den Effekt "so einen wollen wir hier nicht haben" keinesfalls unterschätzen. Da wird man schnell mal angezählt für Dinge, über die sonst locker hinweggesehen wird.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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