Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich befinde mich derzeit in der 13. Klasse in BW und mache Abitur.
Gegen mich wird vor Gericht ein Strafverfahren wegen Hehlerei geführt werden und es ist damit zu rechnen, dass Ich zu einer Geldstrafe ( bin volljährig ) verurteilt werde.
Meine Frage: Muss ich meine Schule aus rechtlicher Sicht davon unterrichten bzw. kann gegen mich ein Schulverweis ausgesprochen werden?
In der 10. Klasse wurde Ich schon einmal wegen eines Diebstahldelikts zu zu Sozialstunden verurteilt und damals bekam die Schule davon nichts mit.
Hehlerei ist ja aber eine andere Strafsache und Ich hätte gerne ein paar Meinungen zu dem Sachverhalt.
Echter Karrieresprung.
Hat die Hehlerei auf dem Gelände der Schule stattgefunden? _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Nein , die Hehlerei hat in meinem Privatleben stattgefunden.
Heisst das , dass die Strafsache dann für die Schule unrelevant ist?
Nicht automatisch. Es kommt darauf an, welche Zusammenhänge es zwischen Tat und Schule gibt. Wenn Sie sich z.B. auf dem Schulhof für Hehlergeschäfte verabredet haben oder dort Komplizen geworben haben, dann könnte es eng werden.
Die alleinige Tatsache eines Strafverfahrens darf eigentlich keine Rolle in der Schule spielen. Man sollte aber den Effekt "so einen wollen wir hier nicht haben" keinesfalls unterschätzen. Da wird man schnell mal angezählt für Dinge, über die sonst locker hinweggesehen wird.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.