Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
dodge FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 140
|
Verfasst am: 19.11.08, 23:04 Titel: "in wettbewerb stehen" - kann ich abmahnen? |
|
|
Hallo,
Es wird ja immer wieder mal wegen falschem Widerrufsrecht oder falschen Preisangaben (also bei "exkl. Mwst. an Endverbraucher) abgemahnt. Nun habe ich die Sache mal gedanklich weiter gespielt und deshalb interessiert mich mal folgender Fall:
Firma A verkauft Modelleisenbahnen der Spur H0 übers Internet, recht viel und groß. Firma B verkauft eigentlich Spielzeug für Kleinkinder, hat aber auch 2 Modelleisenbahnen der Spur H0 im Programm.
Kann nun Firma B A wg. fehlerhaftem Widerrufsrecht abmahnen? Oder stehen diese nicht in Konkurrenz miteinander, da ja der Schwerpunkt von Firma B auf Spielzeug für Kleinkinder gerichtet ist und der Schwerpunkt bei Firma A auf Modelleisenbahnen.
Ist relativ fiktiv und komisch der Fall, interessiert mich aber mal. Wir sehen mal davon ab, dass unter Kleinkinderspielzeug auch Holzeisenbahnenfallen, die auch Modelleisenbahnen darstellen könnten |
|
Nach oben |
|
|
Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
|
Verfasst am: 20.11.08, 10:00 Titel: |
|
|
Der Schwerpunkt ist eher weniger interessant. Immerhin stehen beide dann im Wettbewerb, wenn beide dieselbe Ware anbieten (solange dies nicht nur ausnahmsweise der Fall ist). Daß die Ware "schwerpunktmäßig" angeboten werden muß, ist nicht notwendig.
Ansonsten müßte z.B. ein Kaffeeröster, der auch Küchenausstattung verkauft, Wettbewerbsverstöße durch einen Küchenausstatter dulden, weil er nicht abmahnberechtigt wäre, obwohl letzterer ersteren durch wettbewerbswidrige Handlungen sehr wohl im Markt schädigt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. |
|
Nach oben |
|
|
dodge FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 140
|
Verfasst am: 20.11.08, 13:40 Titel: |
|
|
Ist es auch unerheblich, wenn B sich in seinen eigenen AGBauf den verkauf von kleinkinderspielzeug beschränkt? |
|
Nach oben |
|
|
Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
|
Verfasst am: 21.11.08, 11:39 Titel: |
|
|
Entscheidend ist immer die Faktenlage und keine deklaratorischen Falschbezeichnungen.
Wenn ein Kaffeeröster (regelmäßig) Fahrräder verkauft, ist er Mitbewerber im Fahrradgeschäft, auch wenn er sich überall nur als Kaffeeröster bezeichnet.
Mal abgesehen davon, daß ich mir schwer vorstellen kann, daß jemand in seinen AGB eine Klausel hat "§17 Wir verkaufen nur Kleinkinderspielzeug". _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. |
|
Nach oben |
|
|
jonas82 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 401
|
Verfasst am: 21.11.08, 16:27 Titel: |
|
|
Muss der Abmahnende in irgendeiner Form nachweise das er im Wettbewerb steht?
Was ist wenn der Abgemahnte das Wettbewerbsverhältnis anzweifelt?
Muss der Abmahnende denn schon Verkäufe in seinem Geschäftsbereich nachweisen oder reicht ein frisch installierter Shop? |
|
Nach oben |
|
|
Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
|
Verfasst am: 21.11.08, 18:45 Titel: |
|
|
jonas82 hat folgendes geschrieben:: | Muss der Abmahnende in irgendeiner Form nachweise das er im Wettbewerb steht? |
Ja. Aktivlegitimation muß grundsätzlich nachgewiesen werden.
jonas82 hat folgendes geschrieben:: | Was ist wenn der Abgemahnte das Wettbewerbsverhältnis anzweifelt? |
Dann muß der Abmahner das beweisen.
jonas82 hat folgendes geschrieben:: | Muss der Abmahnende denn schon Verkäufe in seinem Geschäftsbereich nachweisen oder reicht ein frisch installierter Shop? |
Das hängt am Einzelfall. Wenn die Indizien dafür sprechen, daß das Wettbewerbsverhältnis nur fingiert wurde, um einen Abmahngrund zu haben, wird der Abmahner unterliegen.
Allerdings müßte der Abgemahnte wohl schon substantiiert vortragen, wieso ein "frisch installierter Shop" nur ein Vorwand und nicht etwa tatsächlich das Eröffnen eines Konkurrenzladens sein soll.
Natürlich kann im Einzelfall der Nachweis leichter sein, wenn ein Shop offenbar schon in der ersten Woche seiner Gründung mehrere Mitbewerber abmahnt. Das ist in der Regel ja nicht das übliche Verhalten eines Geschäftsgründers - der wird sich erst mal aufs Verkaufen konzentrieren und dann vielleicht schauen, ob Mitbewerber sich unzulässige Vorteile verschaffen. Wer also quasi "vor dem ersten Verkauf" schon mit Abmahnungen um sich wirft, wird im Zweifel evtl. in Erklärungsnot geraten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. |
|
Nach oben |
|
|
jonas82 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 401
|
Verfasst am: 21.11.08, 18:48 Titel: |
|
|
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | Ja. Aktivlegitimation muß grundsätzlich nachgewiesen werden.
Dann muß der Abmahner das beweisen. |
Er muss also z.B. die URL eines Onlineshops offen legen? |
|
Nach oben |
|
|
Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
|
Verfasst am: 22.11.08, 01:32 Titel: |
|
|
Wenn das der Betrieb ist, aufgrund dessen ein behauptetes Wettbewerbsverhältnis besteht, "müßte" er das (in dem Sinne, daß er, wenn er das nicht tut, bzgl. der Aktivlegitimation wohl beweisfällig bleiben würde). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. |
|
Nach oben |
|
|
Pirate FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.12.2004 Beiträge: 194
|
Verfasst am: 22.11.08, 22:18 Titel: |
|
|
jonas82 hat folgendes geschrieben:: | Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | Ja. Aktivlegitimation muß grundsätzlich nachgewiesen werden.
Dann muß der Abmahner das beweisen. |
Er muss also z.B. die URL eines Onlineshops offen legen? |
Nicht nur die URL zum Onlineshop sondern ggf. auch ein gewisses Maß an Umsätzen im behaupteten Umfeld nachweisen können.
Zur Aktivlegitimation muß man m.W. nicht nur ähnliche Waren oder Dienstleistungen anbieten sondern auch tatsächlich in einem gewissen Ausmaß umsetzen. Im Monat für 100 Euro verkaufen dürfte da nicht ausreichen. |
|
Nach oben |
|
|
I-user FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
|
Verfasst am: 04.12.08, 23:54 Titel: |
|
|
Hallo. Pirate hat folgendes geschrieben:: | Zur Aktivlegitimation muß man m.W. nicht nur ähnliche Waren oder Dienstleistungen anbieten sondern auch tatsächlich in einem gewissen Ausmaß umsetzen. Im Monat für 100 Euro verkaufen dürfte da nicht ausreichen. | Wo steht das? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
|
Nach oben |
|
|
jonas82 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 401
|
Verfasst am: 04.12.08, 23:58 Titel: |
|
|
Also auf Nachfrage müßte ja wohl ein Gewerbeschein oder ein Onlineshop reichen?!
Bestimmte Umsätze oder eine gewisses Firmenbestehen wäre wirklich bischen übertrieben... |
|
Nach oben |
|
|
Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
|
Verfasst am: 05.12.08, 10:42 Titel: |
|
|
Pirate hat folgendes geschrieben:: | Zur Aktivlegitimation muß man m.W. nicht nur ähnliche Waren oder Dienstleistungen anbieten sondern auch tatsächlich in einem gewissen Ausmaß umsetzen. Im Monat für 100 Euro verkaufen dürfte da nicht ausreichen. |
Das ist nicht korrekt.
Ansonsten müßte jeder schlecht laufende Tante-Emma-Laden Wettbewerbsverstöße eines Großmarktes hinnehmen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. |
|
Nach oben |
|
|
Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 05.12.08, 22:19 Titel: |
|
|
jonas82 hat folgendes geschrieben:: | Also auf Nachfrage müßte ja wohl ein Gewerbeschein oder ein Onlineshop reichen?! | Wenn ich mich an eine kürzlich ausgestrahlte Fernsehsendung richtig erinnere, sieht zumindest ein entscheidendes Gericht das anders. Beteiligt im Sinne von Betroffen war eine Anwaltskanzlei aus Berlin - vielleicht weiß Metzing mehr über den Mann. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
Nach oben |
|
|
|