Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - "in wettbewerb stehen" - kann ich abmahnen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

"in wettbewerb stehen" - kann ich abmahnen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
dodge
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 23:04    Titel: "in wettbewerb stehen" - kann ich abmahnen? Antworten mit Zitat

Hallo,
Es wird ja immer wieder mal wegen falschem Widerrufsrecht oder falschen Preisangaben (also bei "exkl. Mwst. an Endverbraucher) abgemahnt. Nun habe ich die Sache mal gedanklich weiter gespielt und deshalb interessiert mich mal folgender Fall:
Firma A verkauft Modelleisenbahnen der Spur H0 übers Internet, recht viel und groß. Firma B verkauft eigentlich Spielzeug für Kleinkinder, hat aber auch 2 Modelleisenbahnen der Spur H0 im Programm.
Kann nun Firma B A wg. fehlerhaftem Widerrufsrecht abmahnen? Oder stehen diese nicht in Konkurrenz miteinander, da ja der Schwerpunkt von Firma B auf Spielzeug für Kleinkinder gerichtet ist und der Schwerpunkt bei Firma A auf Modelleisenbahnen.

Ist relativ fiktiv und komisch der Fall, interessiert mich aber mal. Wir sehen mal davon ab, dass unter Kleinkinderspielzeug auch Holzeisenbahnenfallen, die auch Modelleisenbahnen darstellen könnten Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der Schwerpunkt ist eher weniger interessant. Immerhin stehen beide dann im Wettbewerb, wenn beide dieselbe Ware anbieten (solange dies nicht nur ausnahmsweise der Fall ist). Daß die Ware "schwerpunktmäßig" angeboten werden muß, ist nicht notwendig.

Ansonsten müßte z.B. ein Kaffeeröster, der auch Küchenausstattung verkauft, Wettbewerbsverstöße durch einen Küchenausstatter dulden, weil er nicht abmahnberechtigt wäre, obwohl letzterer ersteren durch wettbewerbswidrige Handlungen sehr wohl im Markt schädigt.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dodge
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es auch unerheblich, wenn B sich in seinen eigenen AGBauf den verkauf von kleinkinderspielzeug beschränkt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Entscheidend ist immer die Faktenlage und keine deklaratorischen Falschbezeichnungen.

Wenn ein Kaffeeröster (regelmäßig) Fahrräder verkauft, ist er Mitbewerber im Fahrradgeschäft, auch wenn er sich überall nur als Kaffeeröster bezeichnet.

Mal abgesehen davon, daß ich mir schwer vorstellen kann, daß jemand in seinen AGB eine Klausel hat "§17 Wir verkaufen nur Kleinkinderspielzeug". Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jonas82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Muss der Abmahnende in irgendeiner Form nachweise das er im Wettbewerb steht?

Was ist wenn der Abgemahnte das Wettbewerbsverhältnis anzweifelt?

Muss der Abmahnende denn schon Verkäufe in seinem Geschäftsbereich nachweisen oder reicht ein frisch installierter Shop?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Muss der Abmahnende in irgendeiner Form nachweise das er im Wettbewerb steht?


Ja. Aktivlegitimation muß grundsätzlich nachgewiesen werden.

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Was ist wenn der Abgemahnte das Wettbewerbsverhältnis anzweifelt?


Dann muß der Abmahner das beweisen.

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Muss der Abmahnende denn schon Verkäufe in seinem Geschäftsbereich nachweisen oder reicht ein frisch installierter Shop?


Das hängt am Einzelfall. Wenn die Indizien dafür sprechen, daß das Wettbewerbsverhältnis nur fingiert wurde, um einen Abmahngrund zu haben, wird der Abmahner unterliegen.
Allerdings müßte der Abgemahnte wohl schon substantiiert vortragen, wieso ein "frisch installierter Shop" nur ein Vorwand und nicht etwa tatsächlich das Eröffnen eines Konkurrenzladens sein soll.
Natürlich kann im Einzelfall der Nachweis leichter sein, wenn ein Shop offenbar schon in der ersten Woche seiner Gründung mehrere Mitbewerber abmahnt. Das ist in der Regel ja nicht das übliche Verhalten eines Geschäftsgründers - der wird sich erst mal aufs Verkaufen konzentrieren und dann vielleicht schauen, ob Mitbewerber sich unzulässige Vorteile verschaffen. Wer also quasi "vor dem ersten Verkauf" schon mit Abmahnungen um sich wirft, wird im Zweifel evtl. in Erklärungsnot geraten.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jonas82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Ja. Aktivlegitimation muß grundsätzlich nachgewiesen werden.

Dann muß der Abmahner das beweisen.


Er muss also z.B. die URL eines Onlineshops offen legen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.11.08, 01:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das der Betrieb ist, aufgrund dessen ein behauptetes Wettbewerbsverhältnis besteht, "müßte" er das (in dem Sinne, daß er, wenn er das nicht tut, bzgl. der Aktivlegitimation wohl beweisfällig bleiben würde).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Pirate
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 22.11.08, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Ja. Aktivlegitimation muß grundsätzlich nachgewiesen werden.

Dann muß der Abmahner das beweisen.


Er muss also z.B. die URL eines Onlineshops offen legen?


Nicht nur die URL zum Onlineshop sondern ggf. auch ein gewisses Maß an Umsätzen im behaupteten Umfeld nachweisen können.

Zur Aktivlegitimation muß man m.W. nicht nur ähnliche Waren oder Dienstleistungen anbieten sondern auch tatsächlich in einem gewissen Ausmaß umsetzen. Im Monat für 100 Euro verkaufen dürfte da nicht ausreichen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.
Pirate hat folgendes geschrieben::
Zur Aktivlegitimation muß man m.W. nicht nur ähnliche Waren oder Dienstleistungen anbieten sondern auch tatsächlich in einem gewissen Ausmaß umsetzen. Im Monat für 100 Euro verkaufen dürfte da nicht ausreichen.
Wo steht das?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
jonas82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Also auf Nachfrage müßte ja wohl ein Gewerbeschein oder ein Onlineshop reichen?!

Bestimmte Umsätze oder eine gewisses Firmenbestehen wäre wirklich bischen übertrieben...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Pirate hat folgendes geschrieben::
Zur Aktivlegitimation muß man m.W. nicht nur ähnliche Waren oder Dienstleistungen anbieten sondern auch tatsächlich in einem gewissen Ausmaß umsetzen. Im Monat für 100 Euro verkaufen dürfte da nicht ausreichen.


Das ist nicht korrekt.

Ansonsten müßte jeder schlecht laufende Tante-Emma-Laden Wettbewerbsverstöße eines Großmarktes hinnehmen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Also auf Nachfrage müßte ja wohl ein Gewerbeschein oder ein Onlineshop reichen?!
Wenn ich mich an eine kürzlich ausgestrahlte Fernsehsendung richtig erinnere, sieht zumindest ein entscheidendes Gericht das anders. Beteiligt im Sinne von Betroffen war eine Anwaltskanzlei aus Berlin - vielleicht weiß Metzing mehr über den Mann. Winken
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.