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Verfasst am: 01.12.08, 21:53 Titel: Wahl eines Jagdvorstandes
Hallo !
Gemäß § 9 Abs. 2 BJagdG wird der Jagdvorstand von der Jagdgenossenschaft gewählt. Gemäß § 9 Abs, 3 BJagdG bedürfen Beschlüsse der Jagdgenossenschaft der Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung anwesenden Grundfläche.
Die Frage ist jetzt, welche Mehrheit braucht man für die Wahl des Jagdvorstandes ? Ist Wahl eine Sonderform eines Beschlusses und braucht deshalb die doppelte Mehrheit oder reicht hier die einfache Mehrheit ?
Verfasst am: 02.12.08, 15:30 Titel: Re: Wahl eines Jagdvorstandes
TomGol hat folgendes geschrieben::
Hallo !
Gemäß § 9 Abs. 2 BJagdG wird der Jagdvorstand von der Jagdgenossenschaft gewählt. Gemäß § 9 Abs, 3 BJagdG bedürfen Beschlüsse der Jagdgenossenschaft der Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung anwesenden Grundfläche.
Die Frage ist jetzt, welche Mehrheit braucht man für die Wahl des Jagdvorstandes ? Ist Wahl eine Sonderform eines Beschlusses und braucht deshalb die doppelte Mehrheit oder reicht hier die einfache Mehrheit ?
MfG
Tom
Hallo,
man braucht die einfache Mehrheit der anwesenden Genossen und der anwesenden Grundfläche.
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