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Wahl eines Jagdvorstandes

 
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TomGol
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 01.12.08, 21:53    Titel: Wahl eines Jagdvorstandes Antworten mit Zitat

Hallo !

Gemäß § 9 Abs. 2 BJagdG wird der Jagdvorstand von der Jagdgenossenschaft gewählt. Gemäß § 9 Abs, 3 BJagdG bedürfen Beschlüsse der Jagdgenossenschaft der Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung anwesenden Grundfläche.

Die Frage ist jetzt, welche Mehrheit braucht man für die Wahl des Jagdvorstandes ? Ist Wahl eine Sonderform eines Beschlusses und braucht deshalb die doppelte Mehrheit oder reicht hier die einfache Mehrheit ?

MfG

Tom
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Cathe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 15:30    Titel: Re: Wahl eines Jagdvorstandes Antworten mit Zitat

TomGol hat folgendes geschrieben::
Hallo !

Gemäß § 9 Abs. 2 BJagdG wird der Jagdvorstand von der Jagdgenossenschaft gewählt. Gemäß § 9 Abs, 3 BJagdG bedürfen Beschlüsse der Jagdgenossenschaft der Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung anwesenden Grundfläche.

Die Frage ist jetzt, welche Mehrheit braucht man für die Wahl des Jagdvorstandes ? Ist Wahl eine Sonderform eines Beschlusses und braucht deshalb die doppelte Mehrheit oder reicht hier die einfache Mehrheit ?

MfG

Tom



Hallo,
man braucht die einfache Mehrheit der anwesenden Genossen und der anwesenden Grundfläche.

Gruß

.
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TomGol
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Danke für die Antwort !

Würde ich auch so sehen. Aber ganz eindeutig ist das nicht.

MfG

Tom
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