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Missbrauch durch eine Bundesbehörde?
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie kommt mir die Thematik bekannt vor, wurde vor ein paar Monaten schon mal gepostet.

Es geht wohl darum, dass der Betroffene in seiner zeitlich befristeten Tätigkeit v.A.w. einigen Arbeitgebern seiner Heimatgemeinde ans Bein pinkeln musste und nun scheel angesehen wird.
_________________
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 19:04    Titel: Missbrauch durch eine Bundesbehörde? Antworten mit Zitat

Mein Arbeitgeber steht in meinem Text von gestern (02.12.09), “Bei der Verfolgung von ...................” . Die gleichen Aufgaben erledigt heute die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Deutschen Zoll, FKS genannt. Mit dem Unterschied, dass diese heute Waffenträger sind. Vorher waren die Arbeitsämter vor dem Zoll bei diesen Aufgaben federführend. Also schon immer eine nicht ungefährliche Tätigkeit mit großem Potential bis in die Wirtschaftskriminalität. Habe da eigene Erfahrungen machen müssen! Aufgezwungen von mir so genannt, weil mir von einem Vorgesetzten
die Festanstellung versprochen wurde, nachdem die Befristung abgelaufen sei. Das eine Bundesbehörde so unseriös und so unanständig sein kann und dies dann nicht einhält, war außerhalb meiner Vorstellung. Die von mir geprüften Arbeitgeber und Betriebe stellen mich natürlich nicht ein, wenn diese ausgehend meiner Ermittlungen bestraft oder dem Staatsanwalt vorgeführt wurden. Deshalb bedürfen diese Ermittlungspersonen besonderen Schutz und Fürsorge durch den Staat. Im Gegenteil, die haben mir diese Aufgaben auch noch ins Zeugnis (nicht änderbar) geschrieben, welches ich für weitere Bewerbungen brauche. Ein Zeugnis bei einer Bewerbung zu unterschlagen, das werde ich nicht tun. Lügen dazu würden einem neuen Arbeitgeber ein fristloses Kündigungsrecht geben. Wie schon gesagt, ich bin nicht Richard Kimbl und werde mich auch nicht auf die Flucht begeben.
Hier noch ein vorgefertigter Satz, den ich dazu oft als Vergleich heranziehe.
“ Können Sie sich vorstellen, dass ein Wurstwarenfabrikant jemanden einstellt, der vorher unter Preisgabe seiner Person durch Kontrollen bei ihm Gammelfleisch entdeckt hat, was dann zum weiteren Verfahren der Staatsanwaltschaft vorgelegt ist?”


Für Ronny1958
Ich bin, wie aus den Ausführungen hervor geht, da tätig gewesen! Eine Verbeamtung habe ich nicht angestrebt. Hatte bloß erwartet, das das Versprechen der anschließenden Festanstellung eingehalten wird. Sonst hätte ich die Ausführung dieser Aufgaben verweigert. Deshalb für mich ein (staatlicher) Missbrauch!
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 19:44    Titel: Re: Missbrauch durch eine Bundesbehörde? Antworten mit Zitat

zweimal hat folgendes geschrieben::
Aufgezwungen von mir so genannt
Mit anderen Worten: ein Mitarbeiter hat von einem dazu befugten Vorgesetzten einen Auftrag bekommen.

zweimal hat folgendes geschrieben::
weil mir von einem Vorgesetzten die Festanstellung versprochen wurde, nachdem die Befristung abgelaufen sei.
Nachweisbar?

zweimal hat folgendes geschrieben::
Das eine Bundesbehörde so unseriös und so unanständig sein kann und dies dann nicht einhält, war außerhalb meiner Vorstellung.
Willkommen im wahren Leben. Übrigens ist ein einzelner Mitarbeiter keine Bundesbehörde und möglicherweise erinnert der sich ganz anders an die Geschichte.

zweimal hat folgendes geschrieben::
Die von mir geprüften Arbeitgeber und Betriebe stellen mich natürlich nicht ein
Wie bereits weiter oben erwähnt: es wird doch sicher noch den einen anderen Arbeitgeber oder Betrieb geben, der nicht von Ihnen überprüft wurden, oder? Und es wird doch sicher noch den einen anderen Arbeitgeber oder Betrieb geben, der bei der Überprüfung nicht negativ aufgefallen ist, oder?

zweimal hat folgendes geschrieben::
Deshalb bedürfen diese Ermittlungspersonen besonderen Schutz und Fürsorge durch den Staat.
Was hätten Sie denn gern konkret?

zweimal hat folgendes geschrieben::
Im Gegenteil, die haben mir diese Aufgaben auch noch ins Zeugnis (nicht änderbar) geschrieben
Dazu sind die gesetzlich verpflichtet.

zweimal hat folgendes geschrieben::
Können Sie sich vorstellen, dass ein Wurstwarenfabrikant jemanden einstellt, der vorher unter Preisgabe seiner Person durch Kontrollen bei ihm Gammelfleisch entdeckt hat, was dann zum weiteren Verfahren der Staatsanwaltschaft vorgelegt ist?
Können Sie sich vorstellen, daß ich in so einem Laden gar nicht arbeiten wollte?

zweimal hat folgendes geschrieben::
Sonst hätte ich die Ausführung dieser Aufgaben verweigert.
Und sich damit mit ziemlicher Sicherheit ein Problem geschafft.

zweimal hat folgendes geschrieben::
Deshalb für mich ein (staatlicher) Missbrauch!
Oh man... Mit den Augen rollen
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 02:12    Titel: Missbrauch durch eine Bundesbehörde Antworten mit Zitat

zur 1. Anmerkung: stimmt

zur 2. : in die Hand versprochen, also nicht nachweisbar

zur 3. : auch richtig. Der Mitarbeiter wird sich auch nicht daran erinnern wollen!

zur 4. : sicher gibt es noch den einen oder anderen Arbeitgeber. Aber in der Bundesrepublik gibt es ja schließlich so etwas wie einen Gleichheitsgrundsatz. Ich sehe mich hier begründet auch in noch schlechteren Chancen wie andere Arbeitslose.

zur 5. : irgendeine Rehabilitation oder eine intensive Prüfung, ob ein Amtsträger Recht (Grundrecht) gebeugt hat. Ich führte ja bereits aus über Ermessenshandlungen und deren verfassungsmäßig vorgegebenen Grenzen. Auch eine Amtsträgerin/Chefin einer mittelbaren Bundesbehörde sollte sich nicht über die Vorgaben des GG hinwegsetzen und sie beugen.

zur 6. : ich weis. Sie hatten es schon geändert was meine Dienstzeiten angeht. Alles andere blieb so wie es war. Sie lassen sich nicht gern vorschreiben, was sie tun sollen.

zur 7. : Das kann ich mir vorstellen. Aber diese Aussage verfehlt den gemeinten Sinn, weil es garnicht soweit kommen kann das diese Kontrolleure/ Ermittler sich um eine neue Arbeit bemühen müssten, da sie durch den Staat mit Anstellung auf Lebenszeit geschützt sind. Diese Leute kontrollierten auch nur die Fleischbranche. Ich hatte alle Wirtschaftszweige zu prüfen in denen Ausländer beschäftigt werden konnten. Und das waren viele illegale Arbeitnehmer von jenseitz der Ostgrenze zu Polen und Tschechien. Auch Türken, Portugiesen und Engländer. Was glauben Sie was die deutschen Arbeitgeber dadurch für Sozialabgaben und Steuern gespart und so den Staat geschädigt haben etc.

zur 8. : stimmt auch

zur 9. : Genau so ist das. Ich habe und hatte Missbrauch von Arbeitskräften mit aller Härte und Konsequenz zu bekämpfen und bin dabei selbst missbraucht worden.
Oh man...
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 12:21    Titel: Re: Missbrauch durch eine Bundesbehörde Antworten mit Zitat

zweimal hat folgendes geschrieben::
irgendeine Rehabilitation oder eine intensive Prüfung, ob ein Amtsträger Recht (Grundrecht) gebeugt hat.


Auf einer rein formalen Ebene kann ich mir vorstellen, daß Sie sich die Frage stellen, ob das alles so rechtmäßig ist.

Auf der praktischen Ebene (auf die Sie hier ja so Wert legen) bringt das aber doch überhaupt nichts.

Wenn ein AG Sie nicht einstellen will, weil er Ihnen böse ist, daß Sie seine Schwarzarbeiter aufgescheucht haben, dann wird der Sie auch dann nicht einstellen, wenn die Behörde Sie "rehabilitiert" oder Sie dem AG nachweisen, daß "Recht gebeugt" worden sei.
Denn Sie unterstellen ja gerade, der AG habe generell einen Groll gegen Sie, obwohl Sie ja schon grundsätzlich nichts dafür können, wenn Sie in einem Job Ihre Pflicht tun.
Meinen Sie im Ernst, der AG sagt dann "Ach ja, wenn das natürlich alles völlig unrechtmäßig war, dann stelle ich Sie doch ein"?
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Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 17:58    Titel: Missbrauch durch eine Bundesbehörde Antworten mit Zitat

Rehabilitierung kann aber auch vieles sein, oder verschiedene Wege anbieten.

Mit dem Groll das ist bestimmt keine Unterstellung. Also ich würde so einen Ermittlertypen in meiner Firma nicht einstellen. Selbst wenn ich ihn auch persönlich nicht kenne, lese ich seine Referenzen.

Das meine ich natürlich auch nicht im Ernst. So viel Barmherzigkeit kann es nicht geben.

Link gelöscht. Biber

Warum habe ich keine Rechte aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 19:48    Titel: Re: Missbrauch durch eine Bundesbehörde Antworten mit Zitat

zweimal hat folgendes geschrieben::
Mit dem Groll das ist bestimmt keine Unterstellung. Also ich würde so einen Ermittlertypen in meiner Firma nicht einstellen.


Also was bringt Ihnen dann, wenn festgestellt würde, daß die Verpflichtung zu solchen Aufgaben nicht zulässig gewesen wäre? The damage is done.

zweimal hat folgendes geschrieben::
Bewerbungsabsage


Was sagt uns das? Haben Sie auch bei einer Sparkasse nach Schwarzarbeitern gesucht? Oder was für Dienste wollten Sie da anbieten?

zweimal hat folgendes geschrieben::
Warum habe ich keine Rechte aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung?


Was meinen Sie damit? Daß jeder vom Arbeitsamt den gleichen Job angeboten bekommen sollte?
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Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 13:17    Titel: Missbrauch Antworten mit Zitat

bringt mir noch mehr rechtsstaatliches Bewusstsein

Eher selten nach Illegalen gesucht! Angebot der verschiedensten Finanzdienstleistungs-Dienste

Wie immer meine ich das was der Gesetzgeber meint.
Gleichbehandlungsgrundsatz:
Das Grundgesetz Deutschlands bestimmt in Art. 3 Abs. 1, dass alle Menschen bei der Anwendung der Gesetze gleich zu behandeln sind. Es gilt die Formel: "Wesentlich Gleiches soll gleich und wesentlich Ungleiches ungleich behandelt werden." Verletzt ist dieser Grundsatz, wenn unterschiedliche Behandlungen nicht aus einem vernünftigen, sachlichen Grund vorgenommen werden.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Aber was genau ist denn nun die Ungleichbehandlung?
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 11:47    Titel: Missbrauch durch eine Bundesbehörde Antworten mit Zitat

Eine Ungleichbehandlung wäre, wenn ein SPD-Wahlkreis- oder Spitzenkandidat sich von den Linken mit irgend einem Versprechen bestechen lassen würde, auf einem SPD-Parteitag das Wahlprogramm der Linken vorzulesen und zu bewerben und hinterher Beifall und Verständnis von seinen eigenen SPD-Genossen erwartet und letztlich für seinen Dienst an den Linken nicht einmal mit dem von ihnen Versprochenen honoriert würde.

oder

Eine Ungleichbehandlung des Einzelnen gegenüber dem Anderen wäre auch, die Pflicht des Einzelnen wie z. B.:

- den Wehrdienst oder Ersatzdienst abzuleisten
- die Verplichtung ordnungsgemäß Steuern zu zahlen
- und von ihm allgemeines verfassungstreues Verhalten einzufordern

und andrerseits demjenigen Gleichen/gleicher Person z. B. des Recht der:

- freien Arbeitsplatz- und Berufswahl
- Gewährleistung des Post- und Briefgeheimnis
- oder anderer persönliche Freiheiten

zu verwähren.

Der Gleichheitssatz
„Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist alles bekannt, aber...

Wo liegt Ihr Problem?

Ich sehe bislang keines welches über den Art. 3 GG zu lösen wäre..
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 14:58    Titel: Re: Missbrauch durch eine Bundesbehörde Antworten mit Zitat

Wenn ich es mal ganz deutlich sagen darf: das
zweimal hat folgendes geschrieben::
Eine Ungleichbehandlung wäre, wenn ein SPD-Wahlkreis- oder Spitzenkandidat sich von den Linken mit irgend einem Versprechen bestechen lassen würde, auf einem SPD-Parteitag das Wahlprogramm der Linken vorzulesen und zu bewerben und hinterher Beifall und Verständnis von seinen eigenen SPD-Genossen erwartet und letztlich für seinen Dienst an den Linken nicht einmal mit dem von ihnen Versprochenen honoriert würde.
ist kompletter Unsinn (nun gut, nicht ganz deutlich, aber soweit wie möglich...)

Das trifft auch auf das
zweimal hat folgendes geschrieben::
Eine Ungleichbehandlung des Einzelnen gegenüber dem Anderen wäre auch (...)
zu (wobei ich tatsächlich nicht mal begriffen habe, was Sie uns da eigentlich sagen wollen).
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 15:27    Titel: Re: Missbrauch durch eine Bundesbehörde Antworten mit Zitat

zweimal hat folgendes geschrieben::
Eine Ungleichbehandlung wäre, wenn [...]


Mit meiner Nachfrage meinte ich eigentlich nicht "Ich würde gerne ein paar (noch dazu völlig unpassende bis falsche) allgemeine Beispiele hören" (danke für die "Nachhilfe", aber ich kenne den Gleichheitsgrundsatz) , sondern wo Sie in Ihrem konkreten Beispiel Art. 3 GG verletzt sehen. Das ist nicht mal ansatzweise nachzuvollziehen.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 21:53    Titel: Missbrauch durch eine Bundesbehörde Antworten mit Zitat

Über Art. 33 kann man nichts lösen. Man könnte darüber nur etwas feststellen.

Wenn man tatsächlich mal etwas nicht begriffen hat, sollte man auch nicht darüber urteilen.

Konkret besteht die Ungleichheit in meinem Falle darin, dass die mich betroffenen Tätigkeiten und Aufgaben ausschließlich nur von Beamten ausgeführt werden dürfen, die in einem besonderen beamtenrechtlichen Treueverhältnis zum Staat stehen. Das beschreibt der sogenannte “Funktionsvorbehalt” nach Art. 33, Abs. 4 GG.
Auf Grund der eingriffsbefugten Tätigkeiten (Gewaltmonopol des Staates) greift hier auch kein Regel-Ausnahme-Verhältnis. Erst recht nicht zulässig ist die Übertragung solcher Aufgaben in ein b e f r i s t e t privatrechtliches Arbeitsverhältnis, welches eben u n g l e i c h gegenüber einem Beamtenverhältnis ist.
Also ein b e f r i s t e t privatrechtlich Angestellter steht n i c h t in dem gleichen Rechtsverhältnis wie ein e r n a n n t e r Beamter und ist somit mit diesem
u n g l e i c h !
Ein e r n a n n t e r Beamter ist eben nur mit einem e r n a n n t e n Beamten gleich und mit einem b e f r i s t e t privatrechtlich Angestellten u n g l e i c h !
Die Ernennung eines Beamten ist nicht das Gleiche wie ein privatrechtlicher Vertrag zur Begründung eines Schuldverhältnisses (Arbeitsvertrag).

Falls wieder jemand fragen oder feststellen sollte! Ich wollte kein Beamter werden. Ich wollte diese Arbeit aber nicht nur bloß missbräuchlich während meiner
B e f r i s t u n g ausführen.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 06.12.08, 22:40    Titel: Re: Missbrauch durch eine Bundesbehörde Antworten mit Zitat

zweimal hat folgendes geschrieben::
Das beschreibt der sogenannte “Funktionsvorbehalt” nach Art. 33, Abs. 4 GG.
Nein. Einfach mal richtig lesen, auf was Sie sich da beziehen.

Und damit kann der folgende Sermon außen vor bleiben und stattdessen auf das hier verwiesen werden:
zweimal hat folgendes geschrieben::
Wenn man tatsächlich mal etwas nicht begriffen hat, sollte man auch nicht darüber urteilen.
Damit haben Sie nämlich völlig Recht - aber warum richten Sie sich nicht danach?
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