Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einfach mal nen Bierstand aufstellen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einfach mal nen Bierstand aufstellen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
th1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 14:12    Titel: Einfach mal nen Bierstand aufstellen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich weiss leider nicht, in welches Forum das jetzt reingehört. Man möge es verschieben, wenn das Thema woanders besser aufgehoben ist. Meine Frage ist:

Darf man einfach an einem schönen Sommertag vor seinem Haus (eigenes Grundstück) einen Bierwagen aufstellen und Getränke verkaufen (einmalige Aktion, keine Regelmäßigkeit)?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 14:46    Titel: Re: Einfach mal nen Bierstand aufstellen Antworten mit Zitat

th1 hat folgendes geschrieben::
Man möge es verschieben
Man hat. Lachen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Darf man einfach an einem schönen Sommertag vor seinem Haus (eigenes Grundstück) einen Bierwagen aufstellen und Getränke verkaufen (einmalige Aktion, keine Regelmäßigkeit)?


Hallo,

man benötigt auf jeden Fall eine sog. Gestattung, wenn Alkohol zum Verkauf gelangen soll.

Ist aber eigentlich problemlos zu bekommen.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zudem bedarf es, da das ganze wie ich es verstanden habe auf dem Bürgersteig stattfindet, einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis.

Gruß
Dea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Zudem bedarf es, da das ganze wie ich es verstanden habe auf dem Bürgersteig stattfindet, einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis.



Die hatte ich nicht erwähnt , weil sich die Absicht

Zitat:
vor seinem Haus (eigenes Grundstück) einen Bierwagen aufstellen


auch im privaten Grundstücksbereich abspielen könnte.

Aber wenn es in den öffentlichen Bereich geht (und seis nur mit der Abwasserleitung) dann wärs Sondernutzung Winken

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
th1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Eure Antworten. Es wäre in der Tat auf dem eigenen Grundstück (kein Bürgersteig).

Man benötigt also diese Gestattung des Ordnungsamts und sonst gar nichts? Auch kein Gesundheitszeugnis (es wird evtl. auch Grillgut verkauft)?

Muss man sonst noch etwas beachten? Muss man einen Teil des Erlöses abgeben oder versteuern? (Es geht gar nicht in meine private Tasche, sondern in eine Art Vereinskasse. Dieses ist allerdings nicht eingetragen und total inoffiziell).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

th1 hat folgendes geschrieben::
Muss man sonst noch etwas beachten? Muss man einen Teil des Erlöses abgeben oder versteuern?

Ja. In Deutschland müssen Einnahmen versteuert werden. I.d.R. gibt man aber bei der Steuererklärung an, ob die erzielten Einnahmen/Gewinne aus "Einmaligen" Aktionen stammen und das Sie nicht regelmäßig sind.
Inoffizielle Sachen bedeuten selten etwas gutes. Das erinnert mich eher an "schwarze Kassen" und da reagieren sehr viele Leute sehr allergisch drauf. Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Bevor hier spekuliert wird, sollten diese Fragen an das zuständige Ordnungsamt gestellt werden.
Bierausschank: Schankerlaubnis;
bei Regelmäßgikeit: Konzession
Wenn gegrillt wird: Gesundheitszeugnis
und und und

Es ist (aus gutem Grund) nicht so einfach.

Mit den Steuern ist ein eigenes Kapitel: Biersteuer, Gewerbesteuer, Mehrwertsteuer... und und und
Auch da: lieber professionell beraten lassen.
Einen Eindruck erhält man hier, wenn man einfach mal beim Finanzamt nachfragt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
th1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

So in der Art hab ich es befürchtet. Da vergeht mir schon fast die Lust...

Wenn ein paar Elternpaare auf nem Kindergarten-Sommerfest einen Grillstand aufstellen, brauchen sie dann auch den ganzen Zinober?

Ich will kein Restaurant aufmachen, sondern einmalig für nen halben Tag einen Bierstand auf meinem eigenen Gelände auffstellen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Muß das denn so öffentlich sein? Eine Private Feier ist wesentlich unkomplizierter. Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
th1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man das einfach so deklarieren und fertig?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Sollen denn die Getränke und die Würstchen mit "Gewinn" verkauft werden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
th1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mit moderatem Gewinn. Ja. Faire Preise, Unkosten decken und am Ende sollte die Vereinskasse profitieren (mit der wir dann die Wirtschaft bzw. die Wirtschaften in der Umgebung... ankurbeln werden).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.08, 02:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo th,

wenn etwas mit Gewinn - selbst dann wenn er moderat ist - verkauft werden soll, sollte man kurzfristig ein Gewerbe anmelden.

Darüber hinaus ist es immer sehr ratsam, sich beim zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde/Stadt zu informieren.

Insgesamt ist es auch wichtig, in welcher Form dort Getränke verkauft werden sollen. Wenn es sich um Fassbier handelt, benötigen Sie eine Schankerlaubnis und ein gültiges Gesundheitszeugnis für den Zapfer.
Nach oben
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Gesundheitszeugnis muß soweit ich weiß nicht mehr vorliegen (jedenfalls nicht in Hessen) es genügt eine Belehrung über die entsprechenden einzuhaltenden Vorschriften. Diese bekomt man beim zuständigen Amt für Verbraucherschutz oder wie auch immer das im jeweiligen Bundesland heißt (In Hessen heißt es Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz und ist heute eine Kreisbehörde).

Beide Absichten (Alkoholausschank und Speisenverkauf ) sind über Gestattungen zu lösen . Hätte ich auch so beantwortet wenn im Ausgangssachverhalt auf die Absicht hingewiesen worden wäre (hab ich es schon erwähnt: Ich liebe vollständige Sachverhalte?).

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.