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th1 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 83
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Verfasst am: 06.12.08, 14:12 Titel: Einfach mal nen Bierstand aufstellen |
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Hallo,
ich weiss leider nicht, in welches Forum das jetzt reingehört. Man möge es verschieben, wenn das Thema woanders besser aufgehoben ist. Meine Frage ist:
Darf man einfach an einem schönen Sommertag vor seinem Haus (eigenes Grundstück) einen Bierwagen aufstellen und Getränke verkaufen (einmalige Aktion, keine Regelmäßigkeit)? |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 06.12.08, 14:46 Titel: Re: Einfach mal nen Bierstand aufstellen |
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th1 hat folgendes geschrieben:: | Man möge es verschieben | Man hat. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 06.12.08, 18:27 Titel: |
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Zitat: |
Darf man einfach an einem schönen Sommertag vor seinem Haus (eigenes Grundstück) einen Bierwagen aufstellen und Getränke verkaufen (einmalige Aktion, keine Regelmäßigkeit)? |
Hallo,
man benötigt auf jeden Fall eine sog. Gestattung, wenn Alkohol zum Verkauf gelangen soll.
Ist aber eigentlich problemlos zu bekommen.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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cmd.dea FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 07.12.08, 12:23 Titel: |
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Zudem bedarf es, da das ganze wie ich es verstanden habe auf dem Bürgersteig stattfindet, einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis.
Gruß
Dea |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 07.12.08, 13:19 Titel: |
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cmd.dea hat folgendes geschrieben:: | Zudem bedarf es, da das ganze wie ich es verstanden habe auf dem Bürgersteig stattfindet, einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis.
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Die hatte ich nicht erwähnt , weil sich die Absicht
Zitat: | vor seinem Haus (eigenes Grundstück) einen Bierwagen aufstellen |
auch im privaten Grundstücksbereich abspielen könnte.
Aber wenn es in den öffentlichen Bereich geht (und seis nur mit der Abwasserleitung) dann wärs Sondernutzung
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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th1 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 83
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Verfasst am: 08.12.08, 08:14 Titel: |
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Danke für Eure Antworten. Es wäre in der Tat auf dem eigenen Grundstück (kein Bürgersteig).
Man benötigt also diese Gestattung des Ordnungsamts und sonst gar nichts? Auch kein Gesundheitszeugnis (es wird evtl. auch Grillgut verkauft)?
Muss man sonst noch etwas beachten? Muss man einen Teil des Erlöses abgeben oder versteuern? (Es geht gar nicht in meine private Tasche, sondern in eine Art Vereinskasse. Dieses ist allerdings nicht eingetragen und total inoffiziell). |
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Zafilutsche FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.07.2007 Beiträge: 1428 Wohnort: Oberhausen
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Verfasst am: 08.12.08, 08:48 Titel: |
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th1 hat folgendes geschrieben:: | Muss man sonst noch etwas beachten? Muss man einen Teil des Erlöses abgeben oder versteuern? |
Ja. In Deutschland müssen Einnahmen versteuert werden. I.d.R. gibt man aber bei der Steuererklärung an, ob die erzielten Einnahmen/Gewinne aus "Einmaligen" Aktionen stammen und das Sie nicht regelmäßig sind.
Inoffizielle Sachen bedeuten selten etwas gutes. Das erinnert mich eher an "schwarze Kassen" und da reagieren sehr viele Leute sehr allergisch drauf. |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 08.12.08, 08:50 Titel: |
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Bevor hier spekuliert wird, sollten diese Fragen an das zuständige Ordnungsamt gestellt werden.
Bierausschank: Schankerlaubnis;
bei Regelmäßgikeit: Konzession
Wenn gegrillt wird: Gesundheitszeugnis
und und und
Es ist (aus gutem Grund) nicht so einfach.
Mit den Steuern ist ein eigenes Kapitel: Biersteuer, Gewerbesteuer, Mehrwertsteuer... und und und
Auch da: lieber professionell beraten lassen.
Einen Eindruck erhält man hier, wenn man einfach mal beim Finanzamt nachfragt. |
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th1 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 83
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Verfasst am: 08.12.08, 11:20 Titel: |
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So in der Art hab ich es befürchtet. Da vergeht mir schon fast die Lust...
Wenn ein paar Elternpaare auf nem Kindergarten-Sommerfest einen Grillstand aufstellen, brauchen sie dann auch den ganzen Zinober?
Ich will kein Restaurant aufmachen, sondern einmalig für nen halben Tag einen Bierstand auf meinem eigenen Gelände auffstellen... |
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Zafilutsche FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.07.2007 Beiträge: 1428 Wohnort: Oberhausen
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Verfasst am: 08.12.08, 11:41 Titel: |
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Muß das denn so öffentlich sein? Eine Private Feier ist wesentlich unkomplizierter. |
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th1 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 83
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Verfasst am: 08.12.08, 12:02 Titel: |
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Kann man das einfach so deklarieren und fertig? |
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Zafilutsche FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.07.2007 Beiträge: 1428 Wohnort: Oberhausen
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Verfasst am: 08.12.08, 14:18 Titel: |
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Sollen denn die Getränke und die Würstchen mit "Gewinn" verkauft werden? |
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th1 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 83
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Verfasst am: 08.12.08, 16:16 Titel: |
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Mit moderatem Gewinn. Ja. Faire Preise, Unkosten decken und am Ende sollte die Vereinskasse profitieren (mit der wir dann die Wirtschaft bzw. die Wirtschaften in der Umgebung... ankurbeln werden). |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 09.12.08, 02:43 Titel: |
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Hallo th,
wenn etwas mit Gewinn - selbst dann wenn er moderat ist - verkauft werden soll, sollte man kurzfristig ein Gewerbe anmelden.
Darüber hinaus ist es immer sehr ratsam, sich beim zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde/Stadt zu informieren.
Insgesamt ist es auch wichtig, in welcher Form dort Getränke verkauft werden sollen. Wenn es sich um Fassbier handelt, benötigen Sie eine Schankerlaubnis und ein gültiges Gesundheitszeugnis für den Zapfer. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 09.12.08, 09:17 Titel: |
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Hallo,
das Gesundheitszeugnis muß soweit ich weiß nicht mehr vorliegen (jedenfalls nicht in Hessen) es genügt eine Belehrung über die entsprechenden einzuhaltenden Vorschriften. Diese bekomt man beim zuständigen Amt für Verbraucherschutz oder wie auch immer das im jeweiligen Bundesland heißt (In Hessen heißt es Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz und ist heute eine Kreisbehörde).
Beide Absichten (Alkoholausschank und Speisenverkauf ) sind über Gestattungen zu lösen . Hätte ich auch so beantwortet wenn im Ausgangssachverhalt auf die Absicht hingewiesen worden wäre (hab ich es schon erwähnt: Ich liebe vollständige Sachverhalte?).
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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