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Betreuung des Ehemannes

 
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ingridmarie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 14:11    Titel: Betreuung des Ehemannes Antworten mit Zitat

Folgender Fall ist eingetreten:

Herr A ist ein Pflegefall durch Unfall und kann keine eigenen Entscheidungen mehr treffen. Frau B hat die Betreuung ihre Ehemannes beantragt. Stattdessen wurde aber ein fremder Betreuer, Herr X, vom Amtsgericht eingesetzt wovon Frau B jetzt schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Ohne Begründung.

Was kann man tun, damit Frau B als Betreuerin statt Herrn X für ihren Mann eingesetzt werden kann? Es stösst auf Unverständnis, warum das Gericht einen Aussenstehenden eingesetzt hat. Es gibt genügend Familienangehörige, wie Schwester, Schwager, die ebenfalls die Betreuung übernehmen könnten.

Danke.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Gegen die Bestellung eines Betreuers können der Betroffene und, wenn das Vormundschaftsgericht von Amts wegen einen Betreuer bestellt hat, auch sein Ehegatte, seine Kinder und seine Geschwister Beschwerde einlegen mit dem Ziel, dass eine andere Person als Betreuer bestellt wird.

Die Beschwerde kann schriftlich oder persönlich bei dem zuständigen Vormundschaftsgericht eingelegt werden.
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