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Das Urteil hätte mich ja mal interessiert...

 
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 02:07    Titel: Das Urteil hätte mich ja mal interessiert... Antworten mit Zitat

http://www.n-tv.de/1064266.html

Wenn die nicht verheiratet gewesen wären...
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 05:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ruf mal diese Seite auf und gib nur das Aktenzeichen 9 UF 132/05 ein, dann kannst du das Urteil lesen.

 
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

@Frank Oseloff
Ich hätte ja gerne das urteil gesehen, wenn die nicht verheiratet gewesen wären. In dem Fall sind die es doch...
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo windalf,

wenn die nicht verheiratet gewesen wären, dann wäre dieses Urteil so nicht zustande gekommen. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
wenn die nicht verheiratet gewesen wären, dann wäre dieses Urteil so nicht zustande gekommen. Winken

Winken

 
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

klar wäre das so nicht gekommen. Die Frage ist aber was wäre wenn :

keiner der Zwillinge mit der Mutter verheiratet wäre

müsst man sich die Vaterschaft teilen, oder wie würde man sowas regeln ??

Gruß roni
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
...
Die Frage ist aber was wäre wenn :

keiner der Zwillinge mit der Mutter verheiratet wäre

müsst man sich die Vaterschaft teilen, oder wie würde man sowas regeln ??
...

Hallo Roni,

diese Frage ist m.E. nicht im Kindschafts- und Familienrecht geregelt, zumindest ist mir keine entsprechende Regelung bekannt. Rein biologisch kann aber nur einer der Zwillingsbrüder der leibliche Vater sein.

Das Urteil bezieht sich bei m.E. auf § 1592 BGB. Diese Bestimmung wird dem Art. 6 (I) GG gerecht. Ferner trägt dem das Recht des Kindes auf einen Vater Rechnung.

Liebe Grüße

Klaus
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Klaus,

das weis ich doch alles Lachen

aber was wäre wenn man den Zwillingsvater nicht bestimmen könnte, und keine Eheschließung vorliegen würde.
Es kämen beide in Frage, aber keiner wäre mit der Mutter verheiratet ?

Irgendwo müsste doch sowas geregelt sein. Könnte mir vorstellen, dass es sowas schon gab.

Gruß roni
gerade gefunden http://www.netzeitung.de/vermischtes/658390.html
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

eigentlich kann man dann davon ausgehen, dass der Vater unbekannt ist, und es wird wohl so gehandhabt wie bei jeder anderen unbekannten Vaterschaft ??
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
...
Irgendwo müsste doch sowas geregelt sein. Könnte mir vorstellen, dass es sowas schon gab.
...

Hallo Roni,

mir ist so ein Fall heute zum ersten Mal bekannt geworden, dank FDR. Winken

Dein Link verweist auf eine Geschichte in der USA. Das Problem ist der DNA-Test. Dieser wird die Vaterschaft von vornherein nicht eindeutig (über 90 %) feststellen können. Mir ist auch keine gesetzliche Regelung bekannt.

Liebe Grüße

Klaus
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
hallo

eigentlich kann man dann davon ausgehen, dass der Vater unbekannt ist, und es wird wohl so gehandhabt wie bei jeder anderen unbekannten Vaterschaft ??

Ich würde nicht "unbekannt", sondern "nicht feststellbar" sagen, weil einer der beiden Zwillinge ja der Vater sein muß. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

nun, wenn der Vater nicht feststellbar ist, kommt eben die Allgemeinheit für das Knd auf,
oder die Mutter verdient genug.

Gruß roni
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