Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich habe da kürzlich einen recht merkwürdigen Fall in einem der neuen EU Beitrittsländer erlebt.
Rechtsstreit an nationalem Gericht, ging vorallem um wettbewerbsrechtliche Aspekte in Zusammenhang mit einem Monopolisten (exclusive Lizenz) .
Die unterem Instanzen haben sich für garnichts interessiert und jegliche Notwendigkeit für ein Vorabendscheidungsgesuch weit von sich gewiesen.
Bei der Kasationsinstanz (als letzte nationale Instanz) wurde im Rahmen der Kasationsbeschwerde noch einmal ein Antrag für ein Vorabendscheidungsgesuch gestellt.
Die Kasationsinstanz hat den Fall innerhalb von 10 minuten verhandelt und den Antrag über das Vorabendscheidungsgesuch komplett ignoriert (auch im schriftlichen Urteil).
Somit ist der nationale Rechtsweg komplett ausgeschöpft, gegen EU Recht wurde verstossen.
Wie soll man sich in einem solchen Fall weiterverhalten?
Schadensersatzklage gegen den Staat bei den gleichen ignoranten nationalen Gerichten?
Sich bei der Kommision beschweren? Könnte zumindest für zukünftige ähnliche Fälle etwas bringen.
Für Infos oder Anregungen bezüglich eines weiteren Vorgehens wäre ich dankbar.
ich habe da kürzlich einen recht merkwürdigen Fall in einem der neuen EU Beitrittsländer erlebt.
Rechtsstreit an nationalem Gericht, ging vorallem um wettbewerbsrechtliche Aspekte in Zusammenhang mit einem Monopolisten (exclusive Lizenz) .
Die unterem Instanzen haben sich für garnichts interessiert und jegliche Notwendigkeit für ein Vorabendscheidungsgesuch weit von sich gewiesen.
Bei der Kasationsinstanz (als letzte nationale Instanz) wurde im Rahmen der Kasationsbeschwerde noch einmal ein Antrag für ein Vorabendscheidungsgesuch gestellt.
Die Kasationsinstanz hat den Fall innerhalb von 10 minuten verhandelt und den Antrag über das Vorabendscheidungsgesuch komplett ignoriert (auch im schriftlichen Urteil).
Somit ist der nationale Rechtsweg komplett ausgeschöpft, gegen EU Recht wurde verstossen.
Wie soll man sich in einem solchen Fall weiterverhalten?
Schadensersatzklage gegen den Staat bei den gleichen ignoranten nationalen Gerichten?
Sich bei der Kommision beschweren? Könnte zumindest für zukünftige ähnliche Fälle etwas bringen.
Für Infos oder Anregungen bezüglich eines weiteren Vorgehens wäre ich dankbar.
Somit ist der nationale Rechtsweg komplett ausgeschöpft, gegen EU Recht wurde verstossen.
EuGH?
Die Kommission wird sich nicht in die nationale Rechtsprechung einmischen und Schadensersatzklage gegen den Staat ist, mit Verlaub, hirnrissig. Schließlich wird gerade mit Hinweis auf die ergangene Gerichtsentscheidung jegliche Schadensersatzklage abgewiesen, da der Fall dann "gegessen" ist und nicht immer wieder aufs neue aufgerollt werden kann. Und wieso der Staat dafür verantwortlich sein soll, wenn unabhängige Richter so und nicht anders urteilen, erschließt sich auch nicht.
Übrigens erinnert die Frage sehr an vergleichbare frühere Fragen eines bekannten Querulanten, deswegen Zickzack's kryptischer Hinweis. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Das der Fall National bereits gegessen und durch ist ist klar.
EUGH scheidet nach meinem Verständnis aber genau so aus oder nicht?
Hintergrund meiner Frage war ausser dem persönlich erlebtem auch eine Kurzinfo über diesen Fall:
Rechtssache C-224/01, Gerhard Köbler gegen Republik Österreich; Urteil des Gerichtshofes vom 30. September 2003. Gleichbehandlung - Entgelt von Universitätsprofessoren - Mittelbare Diskriminierung - Dienstalterszulage - Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Mitgliedstaat zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind - Einem nationalen Gericht zuzurechnende Verstö-
Wenn ich das richtig verstanden habe hatte diese Sache einige Ähnlichkeiten mit der von mir erlebten und geschilderten Situation.
Allerdings ging es in meinem Fall ausser der Problematik Vorabendscheid auch oder gerade um die Anwendung oder vielmehr Nichtanwendung anderer Richtlinien mit Wettbewerbsrechtlichen Inhalten (dies sollte der Vorabendscheid bestätigen).
Welche Möglichkeiten bestehen denn sonst einen Verstoss gegen EU Recht formal festzustellen?
Bekommt man von der Kommision nach Schilderung einer konkreten Situation wirklich keine Antwort eventuell auch mit der Info dass so von einem Mitgliedsstaat gegen Gemeinschaftrecht verstossen wurde? Die Kommision verschickt doch auch Abmahnungen an die Mitgliedsstaaten wenn Richtlinien nicht in nationales Recht übernommen werden.
Schadensersatz hirnrissig?
Warum wenn man einen Verstoss nachweisen könnte und als direkte Folge Schaden realistisch entstanden ist? Oder hab ich da irgendwas ganz grob falsch verstanden.
Gibt es da bereits eine einschlägige Praxis und Erfahrungen.
Wäre für weitere Hinweise sehr dankbar.
Übrigens sorry wenn ich jemanden an einen Querulanten erinnert habe, war sicher nicht meine Absicht.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.