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Verlegen einer Stromleitung im Treppenhaus

 
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firsttime_hier
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Anmeldungsdatum: 04.12.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 21:05    Titel: Verlegen einer Stromleitung im Treppenhaus Antworten mit Zitat

Guten Tag zusammen,
wir haben vor kurzem eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft und haben beim Renovieren festgestellt, dass die Leitungen für die ganze 4 Zi.- Wohnung nur an zwei Automaten hängen. (Das Haus ist 40 Jahre alt).Wir wollten die Stromleitungen modernisieren. Um das machen zu können, müssen wir den Sicherungskasten aus dem gemeinnützlichen Treppenhaus in unsere Wohnung verlegen. Somit muss ein 3 cm dicker Kabel (Gesamtlänge ca. 2 m) vom Zähler auf unserer Etage durch das Treppenhaus zur unserer Wohnung verlegt werden.

Wir haben der Hausverwaltung (HV) drei Alternativen vorgeschlagen:
1. Verlegen des Kabellkanals in unsere Wohnung (Problem gem. HV, da auf der Treppenhauswand),
2. Verlegen der Leitung auf dem Boden unter den Fliesen(Problem gem. HV, da keine passenden Fliesen mehr zu finden sind),
3. Verlegen des Kabels unter der Decke (Problem gem. HV, da Betondecke).

Die Hausverwaltung hat keine der drei Alternativen angenommen und uns das Verlegen der Stromleitung nicht genehmigt. Die mündliche Begründung war, dass die Entscheidung in der Eigentümerversammlung getroffen werden muss.
Das Problem ist jetzt, dass wir keinen Platz zum Leben haben (Die Wohnung wird gerade renoviert) und die Eigentümerversammlung irgendwann im nächsten Halbjahr 2009 stattfinden wird.

Was können wir jetzt tun?

Kann uns jemand einen guten Rat geben?

Vielen Dank im Voraus!
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 09:04    Titel: Re: Verlegen einer Stromleitung im Treppenhaus Antworten mit Zitat

firsttime_hier hat folgendes geschrieben::

Was können wir jetzt tun?


1. Alles so lassen, wie es zur Zeit ist.
2. Eine Erlaubnis durch Beschluss der Eigentümer anstreben.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Die Elektroverteilung samt neuem Sicherungskasten mit Fehlerstromschutzschalter usw. innerhalb der Wohnung kann sofort erneuert werden - bis hin zur Grenze an der das Sondereigentum endet und das Gemeinschaftseigentum beginnt. Und das ist das Treppenhaus. Für einen Eingriff ins Gemeinschaftseigentum ist ein Beschluß der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Ein Beschluß kann auch durch schriftliches Umlaufverfahren gemäß § 23 WEG Abs. 3 gefasst werden. Hier ist allerdings Einstimmigkeit erforderlich. In der Versammlung genügt dagegen die einfache Mehrheit.
Guckst Du hier: http://www.linnenkamp39.de/beschl.htm
oder hier: http://www.notar-reimann.de/Html/wohnungseigentum.htm
MfG
Lucky
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UG
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächstmal waren die Vorschläge gegenüber der Hausverwaltung nun nicht wirklich der Hit.

Welcher Eigentümer möchte auf Kabelkanäle im Treppenhaus gucken oder auf unterschliedliche Fliesen.
Deshalb würde ich den Eigentümern im Haus folgende Maßnahme vorschlagen:
Entlang der Wand einen Kanal bis zum Sondereigentum stemmen, dass Kabel verlegen, die Wand wieder verputzen und anschließend die Wand komplett streichen.
Wenn die Eigentümer im Haus damit mehrheitlich einverstanden sind, sollte man sich das per Unterschrift bestätigen lassen und ab mit dem Wisch zur Hausverwaltung.

Ich bin mir jetzt adhoc nicht sicher, aber ich denke, dass eine solche Maßnahme mit Mehrheitszustimmung nicht extra auf einer ETV beschlossen werden muss.
Immerhin ist heutzutage zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer normalen Wohnung eine ordentliche, dem Stand der Technik entsprechende Elektroinstallation notwendig.

Alternative:
Du hast durch gleichzeitige Nutzung von Wäschetrockner, Waschmaschine und Herd eine Überlastung der Zuleitung zu deiner Wohnung verursacht und dabei das alte Kabel im Gemeinschaftseigentum vergeigt. Sehr böse
Tja, dann muss ja wohl irgendwie ein neues Kabel zu deiner Wohnung gezogen werden. Winken
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Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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UG
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::
Ein Beschluß kann auch durch schriftliches Umlaufverfahren gemäß § 23 WEG Abs. 3 gefasst werden. Hier ist allerdings Einstimmigkeit erforderlich. In der Versammlung genügt dagegen die einfache Mehrheit.
Gilt das auch für Instandsetzungen zur Gefahrenabwehr, wie z.B. im vorliegendem Fall?
Das ist doch ein typischen Fallbeispiel.
Altbauwohnung, jahrzehntelang z.B. bewohnt von Rentnern, die keine großen Ansprüche an heutige Verbraucher hegten.
Wenn nun ein neuer Bewohner Einzug hält, womöglich mit Familie und den dazugehörenden Verbrauchern, dann ist nach einer Sanierung der Installation im Sondereigentum die Zuleitung durch das Gemeinschaftseigentum das schwächste Glied in der Versorgungskette.
Da ist es nicht auszuschließen, dass sich im Falle von Überlastung tatsächlich ein Kabelbrand im Zählerkasten und damit im Treppenhaus entwickelt ...

Immerhin - ich zitiere:
Nach § 14 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, ...
Einwirkungen auf ... das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden, soweit sie auf einem zulässigen Gebrauch beruhen;
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

UG hat folgendes geschrieben::

Wenn nun ein neuer Bewohner Einzug hält, womöglich mit Familie und den dazugehörenden Verbrauchern, dann ist nach einer Sanierung der Installation im Sondereigentum die Zuleitung durch das Gemeinschaftseigentum das schwächste Glied in der Versorgungskette.
Da ist es nicht auszuschließen, dass sich im Falle von Überlastung tatsächlich ein Kabelbrand im Zählerkasten und damit im Treppenhaus entwickelt ...


Die Gefahrenabwehr erfolgt in diesem Fall aber zunächst durch die Abschaltung von Geräten...

Der Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf etwas anderes als die Instandhaltung des vorhandenen Zustands. Wenn dieser Zustand den Ansprüchen eines Eigentümers nicht (mehr) genügt, wird das das Problem des Eigentümers sein. Der Käufer wird sich sagen lassen müssen, er hätte eben die Finger von dem Objekt lassen müssen.
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UG
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
Der Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf etwas anderes als die Instandhaltung des vorhandenen Zustands. Wenn dieser Zustand den Ansprüchen eines Eigentümers nicht (mehr) genügt, wird das das Problem des Eigentümers sein. Der Käufer wird sich sagen lassen müssen, er hätte eben die Finger von dem Objekt lassen müssen.
Schon klar.
Wenn aber, durch welchen Zufall auch immer, besagtes Kabel im Gemeinschaftseigentum zerstört wird, dann reden wir nicht mehr von Instandhaltung, sondern von Instandsetzung, oder?
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emi 10
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Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Besteht hier nicht die Möglichkeit die alten Kabel rauszuziehen und die Neuen einzuziehen?
Wenn das Rundkabel sind müßte es möglich sein.So bildet bzw. ist ein " Rohr " vorhanden und das Neue kann , verbunden mit dem Alten, neu eingezogen werden.
Damit wären alle Problems gelöst. Smilie
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UG
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

emi 10 hat folgendes geschrieben::
Besteht hier nicht die Möglichkeit die alten Kabel rauszuziehen und die Neuen einzuziehen?
Wenn das Rundkabel sind müßte es möglich sein.So bildet bzw. ist ein " Rohr " vorhanden und das Neue kann , verbunden mit dem Alten, neu eingezogen werden.
Damit wären alle Problems gelöst. Smilie
Das kannst du getrost vergessen.
Wir reden hier von vier Adern, je 6 oder 10mm².
Die sind so starr, dass du die kaum biegen kannst. Keine Chance, obwohl - das war auch mein erster Gedanke.
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Sheik
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 325

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Durch Überlastung eine Leitung zerstören wird wohl nicht funktionieren.
Auch alte Leitungen sind durch vorgeschaltete Sicherungen gegen Überlastung gesichert.
Falls tatsächlich ein dickes Leerrohr vorhanden ist, es gibt auch flexible 10mm² Einzeladern, die man sehr gut einziehen kann.
Allerdings bezweifele ich stark, dass das Leerrohr auisreichend dick ist.
Es sollte kein PEN sondern PE und N getrennt verlegt werden, also wären 5 Adern erforderlich. Zukunftssicherer wären aber eher mindestens 16mm² besser 20mm²

Die Miteigentümer wären eher bereit eventuell die Schönheit beeinträchtigemden Massnahmen mitzutragen, wenn durch die Modernisierung eine zukünftige Änderung der anderen Wohnungen ebenfalls leichter möglich wäre.
Dies würde nämlich den Wert der anderen Wohnungen miterhöhen.
Ein Elektroinstallationsbetrieb hat möglicherweise noch andere bessere Ideen, wie die Leitungen verlegt werden könnten.
_________________
Vor Gericht kriegt man ein Urteil und nicht etwa Gerechtigkeit, wobei die Hoffnung, dass doch manche Urteile gerecht seien, wohl als Letzte stirbt
Ich habe als Andersdenkender natürlich rote Punkte, hahaha
Die FDP wird alles richten
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