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recht.de :: Thema anzeigen - Namensrechte für einen (noch) nicht e.V. sichern.
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Namensrechte für einen (noch) nicht e.V. sichern.

 
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macfreddy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 17:10    Titel: Namensrechte für einen (noch) nicht e.V. sichern. Antworten mit Zitat

Erst einmal Hallo an alle,

ich habe mich hier angemeldet, weil ich in der Vorstandschaft eines Tischfussball Vereins bin und gerade ebend bemerkt habe, dass eine andere Mannschaft aus dem Norden Deutschlands seit kurzem unseren Namen benutzt. Nun wollte ich mich mal erkundigen, ob ich uns die Namensrechte sichern kann , wieviel es uns kosten würde und wenn ja, dann wo?

Ich will denen den Namen ja auch gar nicht wegnehmen, sondern habe ein wenig Respekt vor der Situation, dass diese Mannschaft das auch bemerkt, und es dann uns verbieten will.

Ich bedanke mich im Voraus und frage mich:
Wie ist hier eigentlich die Rechtslage?


MFG Marcel...
_________________
Ich bin doof, ich bleib doof und bin glücklich damit. SO!
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Namensrechte eines Vereines brauchen nicht "gesichert" zu werden - der Name ist bereits durch seine Verwendung geschützt.
Dazu aus dem BGB:
Zitat:
§ 12 Namensrecht
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

Grundsätzlich gilt also: Derjenige Verein, der zuerst einen bestimmten Namen gebraucht, kann verlangen, dass ein anderer Verein den Gebrauch desselben Namens unterlässt.

Der Gebrauch des Namens durch einen anderen Verein muss dazu allerdings unbefugt erfolgen. Das könnte dann von Bedeutung sein, wenn die beiden Vereine örtlich soweit auseinanderliegen, dass eine Überlappung der Interessensphären nicht zu befürchten ist. In solch einem Falle kann es durchaus zulässig sein, dass beide Vereine denselben Namen gebrauchen.

Am besten jedoch geht man derartigen Streitigkeiten aus dem Weg, indem man seinem Vereinsnamen den Namen der Stadt oder Gemeine seines Sitzes hinzufügt.

Bei eingetragenen Vereinen achtet das Vereinsregister darauf, dass innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches nicht mehrere Vereine mit dem gleichen oder mit zum Verwechseln ähnlichen Namen eingetragen werden.

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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