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Unbestellte Zusatzlieferung - was tun?

 
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Sisel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 18:51    Titel: Unbestellte Zusatzlieferung - was tun? Antworten mit Zitat

Hallo,

bevor ich meine Frage stelle, möchte ich etwas anmerken: Ich möchte keine Anregungen zum Thema "Anstand", sondern wirklich nur über die Rechtslage bescheid wissen, Danke Winken

Also, es geht im Folgendes:
In der vergangenen Woche habe ich in einem Online-Shop eine Bestellung getätigt. Dieses Paket ist gestern eingetroffen, die Rechnung dazu habe ich im Voraus als PDF-Datei per e-Mail erhalten.
Zusätzlich zu diesem Paket kam ein weiteres, das auch an mich addressiert ist und dem keine Rechnung oder sonstige Hinweise auf einen eventuell anderen Empfänger hinweist. Es enthält Kosmetika im Wert von rund 50€, die ich nicht bestellt habe.

Greift bei diesem Sachverhalt §241a BGB:

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.


Würde hier Absatz 1 oder 2 zutreffen?
Stur betrachtet kann ich ja nicht erkennen, dass das Paket irrtümlich an mich versandt wurde, da es keine Hinweise auf einen abweichenden Empfänger gibt.

Muss ich dem Verkäufer den Erhalt des Paketes unbedingt mitteilen oder kann ich darüber schweigen?

Gibt es eine Aufbewahrungsfrist? (ich möchte die Sachen eigentlich gern benutzen, wie lange müsste ich denn damit warten?)

Wenn der Verkäufer eventuell irgendwann bemerkt, dass er mir Ware zugesandt hat, die (vermutlich) nicht an mich gehen sollte, kann er Ansprüche gegen mich geltend machen, wenn ich die Ware dann bereits benutzt habe?

Spielt es irgendeine Rolle, dass ich zwar tatsächlich eine Bestellung in dem Shop getätigt habe, aber eben nicht diese?

Im Klartext: Kann ich die Sachen jetzt theoretisch einfach behalten und mich freuen?

Vielen Dank und Grüße

Sisel
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Fall wie der vorgetragene ist, dann kann der Verbraucher mit der unbestellten Ware nach Belieben verfahren, acuh wenn er kein Eigentum daran erwirbt.

Wichtig ist, dass es keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass

a) die Lieferung nicht für ihn bestimmt war oder

b) sie in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
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Sisel
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antwort.

Im Fall a) verhält es sich so, dass es keinen Anhaltspunkt gibt, außer natürlich den, dass die Ware vom Empfänger (also mir) nie bestellt wurde. Wie gesagt liegt aber keine Rechnung vor und kein abweichender Adressaufkleber, weiterhin gibt es im Umkreis keinen mit dem selben oder ähnlichen Namen.

Fall b) ist ausgeschlossen.

MfG
Sisel
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ist der Verbraucher ausschließlich seinem Gewissen verpflichtet.
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