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Verfasst am: 08.12.08, 17:57 Titel: Vermögen aufbrauchen vor ALG II u. Krankenversicherung
XY war Zeit seines Lebens gesetzlich krankenversichert. Bisher bezog er 12 Monate lang ALG I, das nun aber ausläuft. Bevor er Anspruch auf ALG II hat, muss er zunächst sein Vermögen aufbrauchen und sich auf eigene Kosten weiter gesetzlich krankenversichern..
Woran bemisst sich in dieser Zeit die Höhe seines Krankenversicherungsbeitrags?
Verfasst am: 10.12.08, 12:12 Titel: Hohe des Beitrages zur gesetzlichen KV
Die gesetzliche KV des XY wird diesem einen Fragebogen zusenden, in dem er seine Einkommens- und Vermögenssituation genau darlegen muss. Anhand dieser Informationen wird der Beitrag zur gesetzlichen KV berechnet. Die Einzelheiten können auf der Internetseite des KV nachgelesen werden. Die Sachbearbeiter der Krankenkasse geben in der Regel auch gerne Aukunft über die Höhe des Beitrags. Es gibt m. W. auch Mindestbeiträge. XY kann also nicht darauf hoffen, einen besonders niedrigen Beitrag zu bekommen, weil er bisher ALG I - Empfänger war, unter den Mindestbeitrag kann er nicht kommen.
Verfasst am: 11.12.08, 18:24 Titel: Re: Vermögen aufbrauchen vor ALG II u. Krankenversicherung
Coffee27 hat folgendes geschrieben::
Bevor er Anspruch auf ALG II hat, muss er zunächst sein Vermögen aufbrauchen ...
XY muss mitnichten sein Vermögen komplett aufbrauchen; die Vermögensfreibeträge beim Alg II sind höher als man manchmal glauben mag. Insbesondere kann sich eine geschickte Anlagestrategie - Stichwort: Altersvorsorge - lohnen.
Hier kann man sich zunächst grundsätzlich informieren, für spezielle Fragestellungen empfiehlt sich dann das hiesige Sozialrechtsforum. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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