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Hallo,
ich bin Anfang 50 und seit 23 Monaten mit kurzen Unterbrechungen krank. War wegen Depression 3 mal (insgesamt 9 Monate) stationär in einer psychiatrischen Klinik. Im Nov 04 hat mich mein Psychiater bis auf weiteres krankgeschrieben. Ich habe nicht die Kraft, eine Wiedereingliederung in den Dienst zu starten. Im Jan 05 musste ich zum 2ten mal zum Amtsarzt. Sein pauschaler Kommentar: Für eine Pensionierung ist es zu früh. Was genau in seinem Gutachten steht weiss ich nicht. Auch mein Dienstherr hat bisher nichts verlauten lassen. Jetzt habe ich von einem Mitglied des Personalrates die Nachricht erhalten, dass meine Frühpensionierung auf der Tagesordnung steht.
Ist solch ein Umgang miteinander normal?
Wenn ich tatsächlich frühpensioniert werde, ist das dann auf Dauer oder nur für ein paar Jahre?
Hallo
diese Art und weise ist leider gang und gebe. Mir ist das auch pasiert, mein Chef meint schon schöne Weihnachten und einen Tag später hatte ich bescheid, dass ich in den Ruhestand wg. Dienstunfähigkeit geschickt und das mit 33.
Bei mir hieß es gleich aufgrund Ihrer Bandscheibenoperationen sind sie dauerhaft dienstunfähig.
Meine Amtsärztin meinte ganz lapidar zu mir im moment werden Beamte so schnell in den Ruhestand geschickt, dass war vor einigen jahren noch ganz anders.
Ach so mein PR meinte noch das Land würde so auch noch viel Geld sparen. Ich habe dann das Gespräch beendet.
Hallo,
besten Dank für die Antworten.
Kann ich das anstehende Pensionierungsverfahren durch einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt blockieren bzw. verschleppen? Ich will eigentlich nicht pensioniert werden.
Hallo dramont,
allein mit einem Antrag auf Zuerkennung der Schwerbeh.-Eigenschaft kann man eine Früh-/Zwangspensionierung nicht stoppen. Der Dienstherr muss - solange eine Anerkennung noch nicht erfolgt ist - bei den Verfahrensabläufen (nur auf Antrag:) nicht automatisch die SchwbVertretung und das Integrationsamt einbinden. Es gibt aber ein paar verfahrensrechtl. ausschlachtbare Tricks. Darauf wirst Du selbst kommen, wenn Du das Gesetz einmal gründlich (mehrmals) liest einschl. Kommentar. Ich verfüge da über zeitnahe einschlägige Verfahren und habe schon etliches erlebt, womit man dem Dienstherrn es unwahrscheinlich schwer machen kann, mal zu Potte zu kommen. Der Fall, den ich auf dem Tisch habe, ist schon seit über drei Jahren dienstunfähig und der Dienstherr kriegt ihn einfach nicht in den Zwangsruhestand. Leider sind meine Möglichkeiten hier zu helfen begrenzt wegen Rechtsberatungsverbots...
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