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Versandkostenangaben

 
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dodge
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 20:45    Titel: Versandkostenangaben Antworten mit Zitat

Hallo,
viele Onlineshops verwenden ja die Klausel unter dem Preis "zzgl. eventueller Versandkosten" und "Versandkosten" kann man anklicken und dann erhält man die Versandkosten.

Wie sieht das nun aus, ist dieser Satz nun nicht mehr so korrekt? Muss ein Händler nun direkt die Kosten immer angeben?

Ich nehme Bezug auf http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/1060.html
OLG Frankfurt am Main. Urteil vom 06.03.2008, Az. 6 U 85/07.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 20:41    Titel: Re: Versandkostenangaben Antworten mit Zitat

dodge hat folgendes geschrieben::
viele Onlineshops verwenden ja die Klausel unter dem Preis "zzgl. eventueller Versandkosten" und "Versandkosten" kann man anklicken und dann erhält man die Versandkosten.
...
ist dieser Satz nun nicht mehr so korrekt? Muss ein Händler nun direkt die Kosten immer angeben?

Ich nehme Bezug auf http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/1060.html
OLG Frankfurt am Main. Urteil vom 06.03.2008, Az. 6 U 85/07.
Dort steht doch deutlich:
Zitat:
Online-Händler müssen neben dem Kaufpreis auch automatisch die Versandkosten angeben.

_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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dodge
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

na super ...
ich bin dafür das instrument der abmahnung komplett abzuschaffen.
Dann kann man den Satz wohl auch nicht mehr verwenden und "ab 4,50€ Versandkosten" ist dann wohl auch unzulässig ...


Edit:
wiederspricht der Artikel von erecht24.de nicht
"Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Hinweis auf die beim Onlinekauf anfallenden Liefer- und Versandkosten sowie der Hinweis auf die in den Preisen enthaltene Mehrwertsteuer nicht unmittelbar bei der Abbildung oder Beschreibung der angebotenen Waren stehen muß (Urteil vom 4. Oktober 2007 – I ZR 143/04 – Versandkosten). Es genüge vielmehr, wenn die fraglichen Informationen alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite gegeben würden, die der Internetnutzer bei näherer Befassung mit dem Angebot noch vor Einleitung des Bestellvorgangs aufrufen müsse."
http://www.versandhandel.org/Pressemitteilung.96+M55642ae301e.0.html

ich finde den sehr unglücklich formuliert den artikel von erecht24, da es ja in gewisser weise ja nur um Versandkostenangaben in den AGB geht.
Ne Extra Seite/Verlinkung mit den Kosten sollte doch ausreichen oder ?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

dodge hat folgendes geschrieben::
Ne Extra Seite/Verlinkung mit den Kosten sollte doch ausreichen oder ?
Das sehe ich auch so. Ansonsten: Versuch macht kluch: einfach mal eine Reihe von Versandhändlerseiten besuchen (gemeint sind hier speziell große, bekannte Anbieter) und gucken wie die das machen. Das muß dann zwar nicht unbedingt richtig sein, aber die Chance ist doch relativ groß.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Gobbelino
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Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Biber hat folgendes geschrieben::
dodge hat folgendes geschrieben::
Ne Extra Seite/Verlinkung mit den Kosten sollte doch ausreichen oder ?
Das sehe ich auch so. Ansonsten: Versuch macht kluch: einfach mal eine Reihe von Versandhändlerseiten besuchen (gemeint sind hier speziell große, bekannte Anbieter) und gucken wie die das machen. Das muß dann zwar nicht unbedingt richtig sein, aber die Chance ist doch relativ groß.


Ich habe das deutliche Gefühl, dass gerade kleine Mitbewerber ein beliebtes Ziel von Abmahnern sind. Die kleinen haben nicht das Geld vor zich Gerichtsinstanzen zu ziehen und können sich daher im Gegensatz zu den Großen keine zweifelhaften und umstrittenen Formulierungen erlauben.

Übrigens "zzgl. eventueller Versandkosten" - ohne jetzt überall lang nicht mehr betrachtete Links wälzen zu wollen - wurde nicht schon vor langem entschieden, dass das gegen die Preisangabenverordnung verstößt?

Doch noch mal nachgeschlagen zitiert für Versandkosten in Preisnähe wird auch z. B.
§ 1 Abs. 6 PangV und BGH, Urt. v. 04.10.2007 - Az.: I ZR 143/04

Gobbelino
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