Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gartengrundstück wie darf man/n bebauen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gartengrundstück wie darf man/n bebauen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Rabe29
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 12:20    Titel: Gartengrundstück wie darf man/n bebauen Antworten mit Zitat

zb
eine Wiese auserhalb einer geschlossenen Ortschaft, also nicht eingefriedet oder wie es heisst, es handelt sich hierbei um eine ganz normale Wiese,
also kein landschaftsschutzgebiet oder naturschutzgebiet,
kann man hier eine Hütte bauen zb für Materialeinschliessung oder auch 2 Hütten was ist zu beachten
Hasenställe bauen , Zaun aufstellen für die Gänse usw

was kann Man/N genemigungsfrei bauen ,
vielen dank im Voraus für die Antworten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Welches Bundesland?
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Michael Cutter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 98
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sprechen Sie vom Außenbereich, oder Existiert ein Bebaungsplan für das Gebiet ??
_________________
Für Rechtsschreibfehler haftet der Leser

Für die richtigkeit der Antworten übernehme ich keine Garantie.

Finden Sie meinen Beitrag hilfreich, dann bewerten Sie mich. Einfach nur den grünen Punkt unter meinen Namen drücken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rabe29
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

baden württenberg // schwäbisch Hall
die Wiese ist in einem Ausenbereich kein Bebauungsplan es ist ein kleines wiesengrundstück mitten in der pamba am rande von den äckern< sozusagen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lissy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 19:17    Titel: Re: Gartengrundstück wie darf man/n bebauen Antworten mit Zitat

Rabe29 hat folgendes geschrieben::


was kann Man/N genemigungsfrei bauen ,

Ohne Privilegierung darf im Aussenbereich nichts gebaut werden.
_________________
Don't worry - be happy!

LG
lissy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael Cutter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 98
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Beim bauen im Aussenbereich ist zwischen den priviligierten und den nichtpriviligierten Vorhaben zu unterscheiden. Die priviligierten Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB) sind generell Zulässig, wenn sie den öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen. Nichtpriviligierte Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB) sind nur in Ausnamefällen genehmigungsfähig.

Wollen Sie die Hütten im Rahmen eines landwitschaftlichen Betriebs bauen lassen??.
_________________
Für Rechtsschreibfehler haftet der Leser

Für die richtigkeit der Antworten übernehme ich keine Garantie.

Finden Sie meinen Beitrag hilfreich, dann bewerten Sie mich. Einfach nur den grünen Punkt unter meinen Namen drücken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rabe29
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

erstmal danke mus mal nachlesen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.