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Verfasst am: 07.12.08, 13:32 Titel: Rauchverbot im Freien durch Vermieter: Zulässig?
Hallo,
eine Frage zum Thema Rauchverbot durch den Vermieter; aber nicht in der Wohnung, sondern im Freien.
Im Mietvertrag und in der dazugehörigen Hausordnung ist kein Rauchverbot ausgeschrieben. Nun verfasst der Vermieter ein "Rundschreiben" an alle Mietparteien im Haus, dass Rauchen u.a. im Hinterhof und vor dem Hauseingang verboten sei.
Als Begründung führt er Raucherabfälle, Stromkosten (durch das automatische Licht im Hinterhof), Reinigungsmehrkosten und das EU-Nichtraucherrecht, also Nichtraucherschutz, weil Rauch in andere Wohnungen ziehen kann, auf. Als Vermieter habe er das Recht, Nichtraucherzonen auszuweisen.
Des weiteren droht er bei Nichtbeachtung die Kündigung.
- Kann er das Rauchen im Freien verbieten? Im Mietvertrag und in der Hausordnung steht bezüglich des Hinterhofs nicht, dass dieser nur eingeschränkt nutzbar ist.
- Gehört der Gehsteig vor der Haustür zu einem Bereich, in dem der Vermieter Rauchen verbieten darf? Passanten könnten dort doch ebenfalls rauchen?
- Welchen Wert hat das Rundschreiben? Wird es rechtlicher Teil des Mietvertags, sodass Verstöße gegen das Rauchverbot-Rundschreiben eine Kündigung nach sich ziehen kann? Es ist keine Aufforderung zur Unterschrift o.ä. darauf.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 07.12.08, 14:16 Titel: Re: Rauchverbot im Freien durch Vermieter: Zulässig?
ancaleth hat folgendes geschrieben::
Kann er das Rauchen im Freien verbieten?
M.E. nein
ancaleth hat folgendes geschrieben::
Gehört der Gehsteig vor der Haustür zu einem Bereich, in dem der Vermieter Rauchen verbieten darf?
M.E. nein.
ancaleth hat folgendes geschrieben::
Welchen Wert hat das Rundschreiben?
M.E. keinen rechtlichen. Über die Preise für Altpapier bin ich nicht informiert. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Zum Hinterhof: Müsste nicht im Mietvertrag explizit stehen, dass Rauchen dort verboten ist, oder stehen, dass der Hof nur eingeschränkt z.B. zum Müllwegtragen zu nutzen ist? Steht auf jeden Fall nicht im Vertrag.
Eigentlich machen sich die Mieter aber am meisten um die Wirksamkeit des Rundschreibens mit dem Verbot Sorgen.
Zur Plausibilität der Gründe:
- Die Mieter sind schon lange sehr paranoid und haben keine Kippen auf den Boden geworfen, sondern - ausgedrückt natürlich - in die Restmülltonne. Jetzt gehen sie mit Aschenbecher raus. *Reinigungsmehrkosten* werden also keine zusätzlichen verursacht (zumindest von diesen Mietern, gegen die der Brief gerichtet ist, weil der Vermieter sie zwei Mal hat rauchen sehen. Betonung: Rauchen sehen, nicht Müll auf den Boden werfen sehen, weil sie das nicht tun.)
- Nichtraucherschutz im Freien? Das ist neu.
- Nichtraucherschutz wegen Rauch, der in andere Wohnungen zieht: Habe gelesen, der Vermieter dürfte Rauchen am Balkon z.B. auch nicht verbieten, selbst wenn sich Nachbarn über hochziehenden Qualm beschweren. Mal davon abgesehen ist es ja nicht so, dass da Tag und Nacht 10 Leute Kette rauchen sondern alle paar Stunden zwei Personen runtergehen und eine Zigarette rauchen. Und: Beschwerden von Nachbarn liegen wohl nicht vor. Vermieter wohnt aber im Haus.
- Stromkosten durch Licht. Das stimmt wohl natürlich, aber der Vermieter könnte dem Mieter doch auch nicht verbieten, eine halbe Stunde lang im Hof zu stehen und immer wieder das automatische Licht durch Bewegungen auszulösen.
Auf dem Balkon kann der Vermieter das nicht verbieten, weil das nun mal zur Mietsache gehört und das Rauchen dort eine vertragsgemäße Nutzung darstellt. auf der Straße kann er es nicht, weil er da einfach nichts zu sagen hat.
Grundsätzlich kann der Vermieter aber schon, auch per einseitiger Festlegung, in einer Hausordnung Regeln für das 'Zusammenleben' festlegen, sofern damit nicht irgendwelche zusätzlichen Leistungen der Mieter verbunden sind. So wohl auch 'Nutzungsregeln' für den Hinterhof.
Es ist auch ein Irrtum zu meinen, dieser Hof habe den Mieters solange uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen, wie es keine Beschränkung im Vertrag gäbe. Genau umgekehrt wird ein Schuh draus, solange keine explizite Erlaubnis zur Nutzung des Hofes erteilt wird, steht er den Mietern eigentlich gar nicht zur Verfügung. Und wenn dort die Mülltonnen stehen, dann hat der Mieter sich dort auch nur zum Zwecke des Müllrausbirngens aufzuhalten. - Er kann dann also eine Überfluggenehmigung einfordern, aber kein Asylrecht. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Zuletzt bearbeitet von Karsten am 07.12.08, 15:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
Hmm, ok. Im Vertrag steht der Hinterhof halt nicht erwähnt, da aber der Fahrradraum dort ist, der Teil des Mietverhältnisses ist, muss der Mieter ihn dazu natürlich überqueren. Das ist dann aber nicht wirklich Teil der Mietsache.
Sollte der Mieter nun vor der Haustür rauchen, wäre die Kündigung der Vermieters aber wirkungslos, immerhin.
Warum raucht der Mieter nicht in der eigenen Wohnung oder auf dem Balkon oder am offenen Fenster? ? ?
Da kann er doch machen was und wie er es will.
Warum muss er vielleicht aus der 3. Etage nach unten laufen um da zu Rauchen? ?
Rücksicht auf den Partner lass ich zum Teil gelten. Rücksicht auf Gardienen nicht. ( Kann man abnehmen )
Aber es müssen doch Gründe vorliegen das der Mieter jetzt, vielleicht erst nachdem dieser Antirauchermüll aufgekommen ist, zum Rauchen auf den Hof geht.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Weil in der Wohngemeinschaft Nichtraucher sind und außerdem um dem Rauchgeruch in der Wohnung vorzubeugen. Einen Balkon gibt es nicht. Vom Fenster zieht der Rauch wieder in die Wohnung hinein.
Der Mieter hinterlässt keine Kippen, aber andere rauchende Mieter wohl schon (dass es diese gibt, weiß der Vermieter, tut aber so, als sei dies nicht der Fall), oder vielleicht auch deren Gäste, bzw. Passanten auf der Straße.
Auf jeden Fall meint der Vermieter, der Mieter sei der alleinige Verursacher, obwohl mehrmals erklärt wurde, dass man selbst die Kippen nicht auf den Boden werfe.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 07.12.08, 17:27 Titel:
Code:
Weil in der Wohngemeinschaft Nichtraucher sind und außerdem um dem Rauchgeruch in der Wohnung vorzubeugen. Einen Balkon gibt es nicht. Vom Fenster zieht der Rauch wieder in die Wohnung hinein.
Also wenn der Raucher etwas mehr Verständnis für seine, in in der Wohngemeinschft, lebenden Mitmenschen hätte gäbe es keine Problem. Der Rauch zieht, so wie er in die "Raucher-Wohnung" zieht, auch in die seiner Mitmenschen.
(als ehemaliger Raucher ist mir das gar nicht aufgefallen aber als Nichtraucher riche ich es heute)
Wenn der Mieter in seiner Wohnung nicht rauchen möchte, weil es seine Mitbewohner stört, dann macht er das halt nicht. Ich war mir nicht im Klaren darüber, dass die vorher gestellten Fragen zu moralischen Betrachtungen seines Handelns übergehen würden.
Meines Erachtens zieht der Rauch nicht in die anderen Wohnungen, v.a. im Vergleich zu einer stark befahrenen Straße inmitten der Stadt sind vom Rauchen keine Beeinträchtigung der Nachbarn zu erwarten. Der Mieter raucht ja nicht unter deren Fenster.
Die Frage ist eigentlich gewesen, ob der Vermieter kündigen kann, wenn er (der Mieter) z.B. vor der Haustür auf dem Gehsteig raucht und ob das Rauchverbot im Hinterhof übrhaupt gültig sein kann.
Die vom Vermieter angeführten Gründe (Verschmutzung, Stromkosten) klingen plausibel.
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Reinigungs- und Stromkosten für die Allgemeinheit können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Die vom Vermieter angeführten Gründe (Verschmutzung, Stromkosten) klingen plausibel.
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Reinigungs- und Stromkosten für die Allgemeinheit können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Eben drum. Und zwar auch auf die Mieter, die nicht rauchen. Deshalb klingen die angeführten Gründe im Hinblick auf die Mietergemeinschaft ja auch plausibel.
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