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Verfasst am: 08.12.08, 18:33 Titel: Schaden beim Glühkerzenwechsel in einer Vertragswerkstatt
Hallo Leute.
Ich bin neu in diesem Forum und weiß nicht,ich das richtige Thema nehme.
Vieleicht kann mir aber denoch jemand helfen.
Habe meinen Wagen zum Vertragshändler-Werkstatt gebracht um Glühkerzen wechseln zu lassen.Danach habe ich einen Anruf bekommen,daß eine Glühkerze abgebrochen ist und die Reperatur sehr teuer wird ( ca.3000 Euro).Die Mechaniker bzw.Meister sind sich keine Schuld bewusst und meinen,daß ich den entstandenen Schaden übernehmen muss,da sie angeblich keinen Fehler gemacht haben.Ich habe allerdings auch keinen Fehler gemacht.
(Wer soll das sonst machen wenn nicht der Vertragshändler-Werkstatt ? )
Muss ich für den Glühkerzenwechsel 3000 Euro bezahlen ????
Das kann doch nicht angehen !
Wie ist den die Rechtslage in diesem Fall ?
Worauf muss ich achten und welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten ?
Aber mal ganz allgemein geantwortet hat der Kunde natürlich aus dem Werkvertrag mit der Werkstatt auch einen Anspruch auf Auskunft. In Fällen wie dem vorliegendem, in dem es zu einer Vertiefung eines Schadens in der Obhut des Werkunternehmers kam, sollte dieser erst einmal ganz genau erläutern, wie es dazu kam und vor allem, was genau nun der Stand ist.
Um ein Beispiel zu nehmen: Glühkerze abgebrochen - ist das alles? Genau genommen interessiert dich eine bereits gänzlich entfernte zerbrochene Glühkerze herzlich wenig. Das Problem ist wohl nicht das Abbrechen an sich, sondern wo sich der Rest der Glühkerze nun befindet. Steckt die jetzt einfach nur im Gewinde fest, muss also reingebort und ein neues Gewinde zum kraftschlüssigen Ansetzen geschnitten werden, oder ist etwas in den Zylinder gefallen, muss der jetzt gereinigt werden oder ist am Ende etwas anderes passiert? Und nicht zuletzt steht ja auch nicht fest, dass die Beschreibung "Glühkerze abgebrochen" das Problem wahr beschreibt. Am Ende ist dem Azubi was anderes in den Zylinder gefallen (Bin aber kein Mechaniker; es geht nur darum, dass man kritisch bleiben sollte).
Im Prozess wäre dies auch so, dort hieße es "sekundäre Darlegungslast", denn nur der Unternehmer weis, wie er den Austausch angegangen ist.
Erst wenn der Unternehmer das Problem und seine Entstehung genau dargelegt hat würde ich darüber entscheiden, ob er - oder vielleicht ein anderer Unternehmer - den Schaden repariert.
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