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Verfasst am: 05.12.08, 19:18 Titel: Frage zum weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt:
Wir haben dabei zwischen zwei Fällen nochmals unterschieden.
1) Der Vorbehaltsverkäufer verkäuft an Zwischenhändler unter EVB. Dieser verkauft den mit dem EVB belasteten Gegenstand ein einen Kunden. Der Kunde bekommt aber nur das Anwartschaftsrecht. Erst der Bedingungseintritt beim Zwischenhändler führt zum Erwerb des Volleigentums beim Kunden.
2) Der Vorbehaltsverkäufer verkauft an Zwishenhändler unter EVB. Dieser verkauft die Sache ebenfalls unter EVB an den Kunden. Der Bedingungseintritt beim Zwischenhändler führt zunächste zum Erwerb des Volleigentums beim Zwischenhändler. Erst wenn auch der Kunde den vollen Kaufpreis bezahlt hat, erhält er das Volleigentum.
Was ich mich nun bei dem zweiten Fall frage ist, was passiert, wenn der Kunde den vollen Kaufpreis bezahlt bevor der Zwischnehändler dies an den Vorbehaltsverläufer gemacht hat?
Das heißt, auch wenn der Kunde vor dem Zwischenhändler bezahlt, erhält er erst das Eigentum, wenn auch der Zwischenhändler an den Vorbehaltsverläufer bezahlt hat? Der Kunde müsste also warten, bis auch der Zwischenhändler die Sache bezahlt hat?
WIr gehen aber davon aus, dass der Kunde weiß, dass der Zwischenhändler die Sache bei bestehendem EVB veräußert?
Andernfalls wäre nämlich wohl § 932 einschlägig und der Kunde würde im ersten Fall sofort und in zweiten Fall bei Zahlung Volleigentum erwerben.
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