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Verfasst am: 09.12.08, 11:34 Titel: Mauer als Einfriedung
Im Bebauungsplan steht:
Einfriedungen entlang öffentlicher Verkehrsflächen dürfen nur 1 m hohe "Bretterzäune" sein.
ES soll eine Mauer zum Sichtschutz/Lärmschutz gebaut werden.
Wie weit muss die Mauer von der Strasse weg sein damit sie nicht mehr als entlang öffentlicher Verkehrswege gilt und damit in Ba-Wü als verfahrensfreie Einfriedigung durchgeht?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 09.12.08, 11:53 Titel:
Sollte der Bretterzaun fehlen gilt automatisch die Mauer als Einfriedung, egal ob sie 10cm oder 10m von öffentlichen Verkehrsflächen entfernt ist _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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hier ist auf den Nutzungszweck abzustellen. Einfriedung ist eine Anlage, die das Grundstück nach außen abschirmt oder abgrenzt. Sie dient zur Sicherung gegen gewissee Vorkommnise und zwar gegen unbefugtes Betreten oder sonstige Einflüsse von außen.
Somit sichert die "Lämrschutzmauer" als Einfriedung gegen sonstige Einflüsse - Lärm - von außen. _________________ So long
A+S
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 09.12.08, 13:46 Titel:
Stadtplaner hat folgendes geschrieben::
Somit sichert die "Lämrschutzmauer" als Einfriedung gegen sonstige Einflüsse - Lärm - von außen.
Aber sie dient doch auch Gleichzeit dem Nutzungszweck der Einfriedung.....oder? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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meine Frage führt offensichtlich zu Missverständnissen.
Gefragt ist nicht, ob es sich bei einer 2 m von der Strasse entfernten Mauer um eine Einfriedung handelt sonderen:
OB die Einfriedigung als ENTLANG der Strasse gilt, obwohl sie ca. 2 m entfernt ist! Nur dann wäre sie Bebauungsplanwiedrig!
Mit der Bitte um Antwort. Im Kommentar "Sauter" konnte ich hierzu nichts finden, obwohl das ja ein Standartproblem ist, dasss man versucht anachronistische Bebauungsplanregelungen (nur 1m hohe Bretterzäune ENTLANG der Strasse erlaubt) irgendwie zu umgehen.
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