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Hallo hier bei uns im Kreis (Wolfenbüttel) macht in letzter zeit ein Anwalt Werbung mit FLYER die in jeden Briefkasten und teilweise an Fahrzeugen befestigt werden (Scheibenwischer)
ist so etwas zulässig???
ich dachte immer das solche Werbung für Anwälte tabu ist........
zumal es mich Ärgert ständig Flayer vom dem in der Post zu haben.......Keine Werbung am Postkasten wird ignoriert.
Grundsätzlich darf ein Anwalt Werbung machen. Er ist halt in der Art der Werbung eingeschränkt. Sie darf nicht marktschreierisch sein. Eine objektive, sachliche Umschreibung der Kanzlei hingegen ist grundsätzlich zulässig - auch in Form von sog. Kanzleiflyern.
Scheibenwischer ist grenzlastig, ignorieren der "keine Werbung"-Aufkleber hingegen ist rechtswidrig. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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