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Käufer zahlt notariell beurkundeten Kaufpreis nicht

 
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mangelhe
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 37
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 13:43    Titel: Käufer zahlt notariell beurkundeten Kaufpreis nicht Antworten mit Zitat

Käufer B (Makler) will von Verkäufer A ein Haus mit Grundstück kaufen.

Bei einem Notar wird dieses beurkundet. Bis Ende November soll der komplette Kaufpreis gezahlt werden. Doch dieser Frist ist B nicht nachgekommen.

A wendet sich an Notar und dieser möchte dies schriftlich, dass B noch nicht gezahlt hat.

Was kann A noch unternehmen??
Muss A eine schriftliche Form einhalten oder reicht es formlos??
Kann / sollte A vom Vertrag zurücktreten?? Was muss dazu beachtet werden??
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Was regelt denn der Kaufvertrag hierzu?
Wegen konkreter Fragen können Sie sich an den Notar wenden - auch dafür verdient er seine Gebühren.
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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mangelhe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 37
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal folgende Sachlage an:

Verkäufer A (Rentner) und Käufer B (Immobilienmakler), waren zusammen beim Notar.
Verkäufer A hat sich durch Ausweis ausgewiesen und Käufer B war von Person bekannt.
Beide haben dort im Monat 8 Unterschriften geleistet. Eine Kopie vom späteren Vertrag bekommt Verkäufer A mit.
Das ist bis dato alles was er in der Hand hat, eine Kopie ohne Unterschriften ohne Siegel einfach ohne Alles.
Die unterschriebene Version soll beim Notar liegen.

Kurze Nachforschung - Makler ist laut Banchenbuch und Telefonbuch nicht eingetragen.

Was kann / sollte Verkäufer A nun unternehmen???
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

mangelhe hat folgendes geschrieben::
.....Verkäufer A (Rentner) und Käufer B (Immobilienmakler), waren zusammen beim Notar.

Haben die beiden dort nur Kaffe getrunken, vielleicht auch etwas besprochen, oder haben die beiden einen Vertrag unterschrieben?

mangelhe hat folgendes geschrieben::
..... Beide haben dort im Monat 8 Unterschriften geleistet.

Unterschrifen unter was ? Wurde nur eine Löschungsbewilligung für eine Grundschuld unterschrieben, oder vielleicht ein Kaufvertrag?

mangelhe hat folgendes geschrieben::
..... Eine Kopie vom späteren Vertrag bekommt Verkäufer A mit.

Also eine Kopie vom Entwurf, der nicht unterschrieben ist?

mangelhe hat folgendes geschrieben::
..... Das ist bis dato alles was er in der Hand hat, eine Kopie ohne Unterschriften ohne Siegel einfach ohne Alles.
Die unterschriebene Version soll beim Notar liegen.

Wenn der Vertrag unterschrieben und rechtswirksam ist, dann wird der Notar diesen vervielfältigen und als geöstes und gesiegeltes Dokument an die Beteiligten versenden.
Wenn dies noch nicht geschehen ist: Bitte beim Notar nachfragen.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 15:05    Titel: Re: Käufer zahlt notariell beurkundeten Kaufpreis nicht Antworten mit Zitat

Hi,

mangelhe hat folgendes geschrieben::
Käufer B (Makler) will von Verkäufer A ein Haus mit Grundstück kaufen.

Bei einem Notar wird dieses beurkundet. Bis Ende November soll der komplette Kaufpreis gezahlt werden. Doch dieser Frist ist B nicht nachgekommen.

A wendet sich an Notar und dieser möchte dies schriftlich, dass B noch nicht gezahlt hat.

Was kann A noch unternehmen??


Den Käufer mahnen.

Zitat:
Muss A eine schriftliche Form einhalten oder reicht es formlos??


Aus Beweiszwecken wäre es gut, notwendig ist das für eine Mahnung allerdings nicht. Ich gehe aber mal davon aus, dass der Käufer nach Mitteilung des Notars, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, ohnehin in Verzug ist. War das denn nicht vereinbart (dann müsste der Notar dem Verkäufer eine Kopie der Mitteilung geschickt haben)?

Zitat:
Kann / sollte A vom Vertrag zurücktreten?? Was muss dazu beachtet werden??


Nach angemessener Fristsetzung, ja (oder wurde im Vertrag etwas anders geregelt)?.

Hat sich der Käufer wie allgemein üblich im Vertrag der Vollstreckung aus der Kaufpreisforderung unterworfen? Dann könnte auch damit gleich angefangen werden.

Gruß
Dea

PS: Meine Aussage basiert natürlich darauf, dass ein Vertrag tatsächlich geschlossen wurde. Ob das so ist, kann hier natürlich nicht festgestellt werden.


Zuletzt bearbeitet von cmd.dea am 08.12.08, 16:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

mangelhe hat folgendes geschrieben::
Beide haben dort im Monat 8 Unterschriften geleistet. Eine Kopie vom späteren Vertrag bekommt Verkäufer A mit.
Das ist bis dato alles was er in der Hand hat, eine Kopie ohne Unterschriften ohne Siegel einfach ohne Alles.
Die unterschriebene Version soll beim Notar liegen


?!? Und ab welchem Monat haben Sie monatlich acht Unterschriften geleistet unter Dokumenten, deren Inhalt Sie offenbar nicht kennen und eventuell auch nicht verstanden haben?!? Entschuldigen Sie meine Offenheit, aber Ihr Geschäftsgebahren wirkt auf mich naiv bis arglos.
Wenden Sie sich bitte sofort an den Notar.
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mangelhe
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 37
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Vorerst - es könnte sich hier um einen 80ig jährigen Verkäufer A handeln.
Ja, dieser ist noch sehr gutgläubig.

Also, die notarielle Urkunde ist aufgetaucht.
Dort ist eine Zahlungsfrist von bis Ende November vereinbart. Dies direkt auf das Konto des Verkäufers A.
Dies ist nicht erfolgt. Persönliche Ansprachen mit dem Käufer haben nichts ergeben.

Verkäufer A, hat nun von Nachbarn erfahren (Käufer B, wohnt in der gleichen Straße) das Käufer B wohl finanzielle Probleme.

Kann Verkäufer A von den Kaufvertrag zurück treten???
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Aufgetaucht? Wie ein U-Boot?
Was regelt denn der Vertrag dazu? Und was meint der Notar, was passieren werde, wenn der Verkäufer den verlangten Nachweis der Nichtzahlung erbracht hat?
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mangelhe
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 37
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wie gesagt, es könnte sich hier um einen 80jähriger Rentner handeln.
Er hat den beurkundeten Kaufvertrag gefunden.

Dort steht, dass bis Ende November gezahlt werden muss und dies direkt an den Verkäufer.
Das ist bis dato nicht geschehen.
Im Vertrag steht, dass der Kaufpreis mit 10% per Anno verzinst wird und das eine Pfändung auch ins Privatvermögen möglich ist.

Aber das der Käufer augenscheinlich über keine liquiden Mittel verfügt, will man evtl. vom Vertrag zurücktreten.

Ist dieses möglich???
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

mangelhe hat folgendes geschrieben::
Aber das der Käufer augenscheinlich über keine liquiden Mittel verfügt, will man evtl. vom Vertrag zurücktreten.

Ist dieses möglich???


Die Anwort wurde doch schon gegeben, was fehlt denn jetzt noch?
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 23:30    Titel: Was ist mit Fälligkeitsvorausetzungen? Antworten mit Zitat

mangelhe hat folgendes geschrieben::
........ Dort steht, dass bis Ende November gezahlt werden muss und dies direkt an den Verkäufer.

Vielleicht steht im Kaufvertrag dass bis Ende November gezahlt werden muss, falls bis dahin die folgenden Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, wie z.B.
Auflassungsvormerkung
Lastenfreistellung
Vorkaufsrechtsverzichtserklärung

Vielleicht liegen die Fälligkeitsvoraussetzungen noch nicht vor?
Was sagt denn der Notar?
Wenn der Kaufpreis fällig ist, ist der Käufer in Verzug, d.h. es kann der Gerichtsvollzieher beim Käufer das Konto pfänden, das Gehalt pfänden, er kann sogar eine Taschenpfändung vornehmen. Dazu muß man nur vom Notar die vollstreckbare Ausfertigung holen.
MfG
Lucky
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