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Garageneinfahrt unterhöhlt

 
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ChristelVomAcker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 09:06    Titel: Garageneinfahrt unterhöhlt Antworten mit Zitat

Werte Experten,

angenommen, Nachbar W hat vor 8 Jahren ein Baugrundstück erworben und dort ein Einfamilienhaus mit Garage errichtet. Die Garage samt Einfahrt befinden sich nur 8 cm von der Grundstücksgrenze.

Kürzlich erwarb Nachbar M das Nachbargrundstück, welches an Garage und Einfahrt grenzt. Nach Fertigstellung des Rohbaues beginnt er, die Anschlüsse für Wasser/Abwasser, Gas und Strom zu suchen. Er gräbt ein ca. 3 x 5 Meter großes und 3 Meter tiefes Loch an der Grundstückgrenze (welche er natürlich nicht absichert und dazu noch die Straßenlaterne geschickt mit einem Bagger verstellt, so dass die Frau von Nachbar W beim abendlichen Aussteigen aus dem Auto fast in das Loch stürzt).

Trotz des großen Loches findet er nur den Gasanschluss. So gräbt er mutig weiter, indem er die Garageneinfahrt von Nachbar W ca. 50 cm tief unterhöhlt. Dort stößt er endlich auf Wasser und Abwasser. Den Nachbern informiert er nicht (er wird schon nichts merken, da er im Dunkeln zur Arbeit fährt und heimkommt). Strom fehlt immer noch.

Nachbar W merkt es aber trotzdem (besser gesagt, seine Frau, als sie fas in das Loch stürzt). Er ruft Nachbarn M an und fortert ihn auf, das Ausgangszustand innerhalt 24 Stunden wieder herzustellen. Nachbar M sieht zwar alles ein und entschuldigt sich. Andererseits rechtfertigt er sich aber, dass er dort graben musste, weil er ja sonst nicht an seine Anschlüsse käme. Er vermutet sogar, dass der Stromanschluss noch weiter innen auf dem Grundstück von Nachbar W liegt.

Nun meine Fragen:

1. Darf Nachbar M ungefragt das fremde Grundstück unterhöhlen?
2. Wer kommt für die entstandenen Schäden auf (Senken des Pflasters o.ä.)?
3. Kann Nachbar M verlangen, dass Nachbar W seine Einfahrt soweit zurückbaut, dass er dort nach seinem Stromanschluss suchen kann?

Danke,
Christine Wiedemann
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cobold64
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Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Leitungen des Nachbarn M haben auf dem Grundstück von W nichts zu suchen. Es sei denn, er hat ein grundbuchlich eingetragenes Leitungsrecht. Sollte dies existieren, käme es auf den genauen Wortlaut der Bewilligungsurkunde an (das ist der Vertrag, mit dem diese Grunddienstbarkeit notariell bestellt wurde, Angaben dazu stehen in der Grundbucheintragung). Trotzdem ist Nachbar M nicht berechtigt, ohne vorherige Information an W auf dessen Grundstück Grabungen vorzunehmen. Für entstandene Schäden muss M in jedem Fall aufkommen.
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ChristelVomAcker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ein grundbuchlich eingetragenes Leitungsrecht gibt es nicht.
Die Grundstücke wurden erst vor ca. 10 Jahren erschlossen, Nachbar W war einer der "Erstbesiedler". Es handelt sich wahrscheinlich nur um Schlamperei bei der Erschließung.

Nachbar W hat Nachbar M geraten, sich an den Verkäufer des Grundstückes zu wenden, denn dort hat er ja das Bauland inkl. der Leitungen erworben. Es scheint aber nicht so, als ob er das tun wird. Sein Problem.

Das Problem von Nachbar W ist nur, wie er sich verhalten soll, wenn M ihn bittet, ihn unter seiner EInfahrt nach dem Stromanschluss suchen zu lassen. Eine Nachfrage bei den Stadtwerken war nämlich schon erfolglos. Einerseits braucht Nachbar M ja seinen Stromanschluss, andererseits braucht Nachbar W seine Garage. Schwierig, schwierig ...

Christine Wiedemann
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

ich bin bautechnisch nicht der hellste aber gehen die leitungen eig. nicht immer vom grundstück direkt zur straße - mir ist bisher nicht bekannt das "man sich beim nachbarn an die leitung" hängt, es sei denn man will die anschlußgebühr "sparen".
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Grins...man muß ja von Glück reden, dass der Nachbar die Leitung schon nach 50cm gefunden hat. Man stelle sich mal vor wo er gelandet wäre, wenn die Leitung von Nachbar W nicht dort gewesen wäre.... Lachen

Also ich kann pOHH nur zustimmen. Normalerweise hat jedes Grundstück seine eigenen Anschlüße. Wobei (meißtens in jetzigen Neubaugebieten) nur der Wasseranschluß und max. noch der Abwaseranschluß (wobei das unlogisch ist, da niemand weiß wo das Haus und somit die Grundleitung liegen wird) bis zur Grundstücksgrenze geführt sind. Strom und Gas müßen im Straßenraum selbst angeschlossen werden. Also bringt eine Suche beim Nachbarn nur dann was, wenn Gegebenheiten ein Anschluß nur über das Nachbargrundstück möglich ist oder wenn der Nachbar M Gebühren sparen will.
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ChristelVomAcker
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Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, es sist nicht so, dass sich Nachbar M an die Leitung von Nachbar W hängen will, um irgendetwas zu sparen. Jedes Grundstück hat seine eigenen Anschlüsse. Nachbar W hat seine Anschlüsse ca. 20 Meter entfernt in einer anderen Grundstücksecke, der Anschluss erfolgte vor 8 Jahren.

Also, Nachbar M hat durchaus seine eigenen Anschlüsse, nur leider sind die "etwas verrückt", also räumlich gesprochen.

Die Frau von Nachbar W war übrigens eben nochmals auf der Baustelle (bei Tageslicht, für einige Fotos) und musste sich zu allem Ärger auch noch auf's übelste von den Bauleuten beschimpfen lassen. SIe hat ernsthaft überlegt, die Polizei zu holen. Na dann, auf gute Nachbarschaft!
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Boah...da scheint zwischen dem Einmessen der Grundstücksparzellen und der Verlegung der Hausanschlußes für das Frischwasser mächtig was schiefgealufen zu sein. Üblicherweise liegt dieser Anschluß möglichst in der Mitte der Straßenfront.

Wenn ich sie also richtig verstehe sind alle Anschlüße vorab von der Gemeinde und den örtlichen Versorgern im öffentlichen Straßenraum bis zur Grundstückgrenze verlegt worden?
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ChristelVomAcker
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Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Boah...da scheint zwischen dem Einmessen der Grundstücksparzellen und der Verlegung der Hausanschlußes für das Frischwasser mächtig was schiefgealufen zu sein.


Und das, obwohl die entsprechenden Vermessungspunkte vor 8 Jahren schon vorhanden waren. Also etwa zur gleichen Zeit wie die Erschließung.

Zitat:
Wenn ich sie also richtig verstehe sind alle Anschlüße vorab von der Gemeinde und den örtlichen Versorgern im öffentlichen Straßenraum bis zur Grundstückgrenze verlegt worden?


Bis zur Grundstücksgrenze bzw. noch ca. 1 Meter hinein. Und den Rest des Anschlusses bis ins Haus machen dann kostenpflichtig die Stadtwerke.
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wido
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Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Auch ein Boah ...von mir :
ChristelVomAcker hat folgendes geschrieben::

Nachbar W hat Nachbar M geraten, sich an den Verkäufer des Grundstückes zu wenden, denn dort hat er ja das Bauland inkl. der Leitungen erworben. Es scheint aber nicht so, als ob er das tun wird. Sein Problem...
Christine Wiedemann

Ich gehe davon aus, daß der Verkäufer von den Grundstücken auch von "nix" (mehr) weiß. Um solche "Peanuts" hat er sich einfach nicht gekümmert .
ChristelVomAcker hat folgendes geschrieben::

..... Eine Nachfrage bei den Stadtwerken war nämlich schon erfolglos. ....
Christine Wiedemann

Das ist aber ein Hammer !
Die Strom-/ Wasserversorger/Abwasserversorger (auch die für Gas und Telefon) sollten aber genau wissen, wo die Leitungen verlegt sind, besonders dann, wenn wie hier, die Leitungen von ihnen oder ihren Beauftragten noch bis auf das Grundstück verlegt wurden .
An meinem Wohnort ( Erschließung schon ca. 1974 !) liegen die Leitungen parallel zum Straßenverlauf im Bürgersteig und für Abwasser im Bereich der Strasse, wie schon oben von ktown erläutert . Alles mit genauen Koordinaten . Und der Bauherr muß dann bei einer Firma alle Anschlüsse von dort bis zur gewünschten Stelle im Haus in Auftrag geben . Das scheint mir doch mit " alles in einer Hand" die vernünftigste Lösung zu sein .
Daß da ein Bauherr wie ein Maulwurf diese Leitungen auf seinem Grundstück suchen muß und dann wohl zwangsläufig in den unterirdischen Bereich des Nachbargrundstückes gerät, ist doch sehr verwunderlich .
Sorry ChristelVomAcker, aber meine Ausführungen werden Ihnen leider kaum weiterhelfen . Traurig
Ich fürchte auch, da hilft nur ein in solcher Materie gewiefter RA . Ausrufezeichen
Allerdings sollte ein zukünftig immer noch normales Verhältnis zum Nachbarn im Auge behalten werden . Mit den Augen rollen
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Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen
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norti
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Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 07:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frage mich nur was das generell soll ...

Zitat:

Daß da ein Bauherr wie ein Maulwurf diese Leitungen auf seinem Grundstück suchen muß und dann wohl zwangsläufig in den unterirdischen Bereich des Nachbargrundstückes gerät, ist doch sehr verwunderlich .


Dem Bauherrn bringt das Wissen wo die Leitungen sind letztlich eh nix - weil zumindest Strom und Gas kann er ohnehin nicht selber anschließen und muss sich letztlich eh an den Energieversorger wenden. D.h. der Bauherr wäre besser beraten einfach zu seinem Energieversorger zu sagen "mach mal" und der kümmert sich dann um den Rest ... dann hat den "Ärger" der Energieversorger und nicht der Bauherr - wäre für das Klima der Nachbarn vermutlich besser.

norti
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wasser und Abwasser schließt das aber nicht mit ein. Winken
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wido
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Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

norti hat folgendes geschrieben::
Ich frage mich nur was das generell soll ...

Zitat:

Daß da ein Bauherr wie ein Maulwurf diese Leitungen auf seinem Grundstück suchen muß und dann wohl zwangsläufig in den unterirdischen Bereich des Nachbargrundstückes gerät, ist doch sehr verwunderlich .


Dem Bauherrn bringt das Wissen wo die Leitungen sind letztlich eh nix - weil zumindest Strom und Gas kann er ohnehin nicht selber anschließen und muss sich letztlich eh an den Energieversorger wenden. D.h. der Bauherr wäre besser beraten einfach zu seinem Energieversorger zu sagen "mach mal" und der kümmert sich dann um den Rest ... dann hat den "Ärger" der Energieversorger und nicht der Bauherr - wäre für das Klima der Nachbarn vermutlich besser.
norti

Stimmt Ausrufezeichen , das habe ich auch so gemeint ! Vielleicht ich habe mich aber unglücklich ausgedrückt ( oder norti hat nicht richtig gelesen?).
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Landwirt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Ba-Wü

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

das sehe ich auch so allerdings gehen immer mehr Stadtwerke und auch kleinere Gemeinden dazu über, dass auch das Frischwasser nicht vom Rohbauer oder Installateur angeschlossen werden darf. Dies machen dann auch die Stadtwerke.

LG
Landwirt
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