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Um wessen Eigentum handelt es sich?

 
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Haserinchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 04:53    Titel: Um wessen Eigentum handelt es sich? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

erhoffe mir die Klärung der Frage nach dem Eigentum bei folgender möglichen Konstellation:

Herr Vorstand ist jahrelang in der Vorstandschaft eines Sportvereins und dort auch als Trainer/Übungsleiter registriert. Als sein bisher vorrangig für Vereinstätigkeiten genutztes Notebook aus Altersgründen ersetzt werden muss informiert Herr Vorstand seine Vorstandskollegen, dass er sein Übungsleitergeld (Förderung durch eine dritte Stelle, bei der geleistete Stunden als Trainer honoriert werden) für die Anschaffung eines neuen Notebooks verwenden wird. Das Übungsleitergeld für Herrn Vorstand sowie die anderen Übungsleiter des Vereins wird vom Kassenwart des Vereins bei der entsprechenden Stelle beantragt und an die jeweiligen Übungsleiter ausbezahlt. Herr Vorstand nimmt sein Übungsleitergeld und kauft davon ein neues Notebook. Dem Verein entstehenden keine Kosten für diese Anschaffung.

Inzwischen ist Herr Vorstand nicht mehr Vorstand in dem Sportverein und die neue Vorstandschaft fordert die Herausgabe des Notebooks mit der Begründung, dieses sei zwar vom persönlichen Übungsleitergeld des Herrn Vorstand angeschafft worden, jedoch wäre dieses Geld an den Verein gespendet worden. Deshalb würde das Notebook dem Verein gehören und muss zurückgegeben werden. Herr Vorstand kann sich jedoch nicht erinnern, das Geld gespendet zu haben. Weiterhin wurde nie eine Spendenbescheinigung ausgestellt und in den Büchern des Vereins taucht das Notebook auch nirgends auf.

Wie ist hier die Rechtslage? Wer ist Eigentümer des Notebooks, der Sportverein, der das Übungsleitergeld beantragt und an die Trainer zur persönlichen Verwendung ausbezahlt hat oder Herr Vorstand, der sein Geld für die Anschaffung eines Notebooks verwendet hat?
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ein paar Dinge stören mich an der Schilderung:
1. warum zahlt eine dritte Stelle die Übungsleiterentschädigung?
das ist Aufgabe des Vereins - wenn der einen Zuschuss irgendwoher bekommt: besser für ihn, aber für den ÜL uninteressant
2. Warum verwendet jemand ein privates Laptop ausschließlich/vorrangig für den Verein?
Gut, sei ihm überlassen, aber ich verwende meinen privaten PC auch für den Verein, aber nicht überwiegend.
3. Warum teilt Herr Vorstand mit, dass er sein Geld für einen neuen Laptop einsetzt? Das geht niemanden etwas an.
4. Wie kommt der Verein da drauf, zu meinen, dass das Laptop ihm (also dem Verein) gehört? Die einfache Mitteilung, was jemand mit seinem Geld macht, bewirkt noch keine Schenkung. Ich habe z.B. gestern meinem Vereinsvorsitzenden mitgeteilt, dass ich mir von der ÜL-Aufwandsentschädigung eine Webcam gekauft habe - es wird niemand auf die Idee kommen, sie für den Verein anzufordern. Das ÜL-Geld ist Eigentum des ÜL; was er damit macht ist ausschließlich seine Sache.

Es kommt allerdings auf die genaue Formulierung an.

Gruß
HaWeThie
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Haserinchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zu Punkt 1:
Die Übungsleiter bekommen direkt vom Verein kein Geld für die geleistete Arbeit, da alle ehrenamtlich tätig sind. Sie erhalten lediglich den Zuschuss, den der Verein bei einer dritten Stelle schriftlich beantragt hat gemäß den durch den Kassenwart eigenreichten Stundenabrechnung. Letztlich stimme ich Ihnen zu, ob es einen Zuschuss von irgendwoher gibt oder der Verein alles "aus eigener Tasche bezahlt" ist egal.

Zu Punkt 2:
Warum jemand sein privates Laptop vorwiegend für Verreinstätigkeiten verwendet kann ich auch nicht sagen.

Zu Punkt 3:
Stimmt, es geht niemanden etwas an was mit dem Geld gemacht wird. Herr Vorstand hatte dem Verein mitgeteilt: "Das alte Laptop kann nicht mehr verwendet werden, eigentlich könnte ich vom Verein verlangen, dass er ein neues kauft. Doch ich spare dem Verein die 1.000 EUR und verwende mein Übungsleitergeld für die Neuanschaffung. Wenn der Herr Kassenwart also für mich das Übungsleitergeld beantragt entstehen dem Verein keinerlei Kosten."

Herr Vorstand kann bedingt durch eine Krankheit seine eigentliche Trainertätigkeit ("aktives herumhopsen") nicht mehr ausführen und beschränkt seine Tätigkeit auf zum einen administrative Dinge und zum anderen die theoretische Ausbildung, die zur Ausübung des Sports in diesem Verein notwendig ist (deshalb vielleicht auch die überwiegende Nutzung für den Verein von 10-15 Stunden pro Woche).

Die Argumentation des restlichen Vorstandes ist nun, dass Herr Vorstand das Übungsleitergeld nur bekommen hat, weil er angekündigt hat damit das Notebook zu kaufen.

Zu Punkt 4:
Der Verein ist der Auffassung, dass der Herr Vorstand sein Übungsleitergeld dem Verein gespendet hat und beruft sich darauf, dass darüber mal gesprochen wurde. Es gibt über diese Spende jedoch keine Spendenbescheinigung!

Ob das Geld nun gerechtfertigt oder nicht an den Herrn Vorstand bezahlt wurde, spielt zur Feststellung, ob es sich bei dem Notebook um das Eigentum des Herrn Vorstand handelt oder nicht, keine Rolle. Er hat das Geld ja nicht aus der Vereinskasse geklaut, dem Verein hatte keinerlei finanzielle Aufwändungen.

Ich verstehe es auch nicht weshalb man von Herrn Vorstand verlangt, das Notebook zurückzugeben. Ich erhoffe mir die Bestätigung, dass ich mit meiner Auffassung zur geschilderten Rechtslage richtig liege und der Verein durch die schicht nicht nachweisbare scheinbare Spende keinerlei Ansprüche zur Herausgabe stellen kann.
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wer ist denn diese 3te Stelle?
Wenn ich das richtig verstanden hab, erhielt Herr Vorstand von 3ter Stelle das Geld für die Tätigkeit ausgezahlt/ überwiesen? Auf welcher Grundlage, z.B. aufgrund ÜL- Vertrag nach §3 Abs. 26 des ESTG, Aufwandsentschädigung oder wofür?

Grundsätzlich... wem das Geld vertraglich bzw. aufgrund von "Fördermittelbestimmungen" zusteht (Verein oder Hr. Vorstand), dem steht auch der Laptop zu.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Haserinchen hat folgendes geschrieben::
Der Verein ist der Auffassung, dass der Herr Vorstand sein Übungsleitergeld dem Verein gespendet hat und beruft sich darauf, dass darüber mal gesprochen wurde. Es gibt über diese Spende jedoch keine Spendenbescheinigung!

Und das ist auch gut so, jedenfalls für denjenigen, der eine Zuwendungsbestätigung hätte ausstellen müssen.
Denn offenbar handelt es sich hier um eine Zuwendung aufgrund einer vorherigen Vereinbarung. So etwas aber darf nicht sein! Zuwendungen müssen freiwillig, also ohne Vertrag oder Gegenleistung gegeben werden, andernfalls darf der Verein keine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Geschieht das trotzdem, haftet der Aussteller persönlich dem Fiskus für die entgangene Steuer in Höhe von pauschal 30 % des fälschlicherweise bestätigten Zuwendungsbetrages.

Aber natürlich kann der Verein mit dem Übungsleiter vereinbart haben, dass dessen Übungsleiterpauschale beim Verein verbleiben soll. Wenn das vom Verein nachweisbar ist, dann gehört das Geld und somit auch der Laptop tatsächlich dem Verein.

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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