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Verfasst am: 28.11.08, 12:01 Titel: Anwalt am Ertrag des Rechtstreits beteiligen?
Hallo,
ein RA wird beauftragt einen geschuldeten Betrag einzuklagen (Mahnbescheid und dann Klageschrift). Im Vorgespräch sagt der RA er bekommt 15% vom Ergebnis des eingeklagten Betrages. Der Mandant kann die tatsächlichen Kosten teilweise von der Rechtschutzversicherung wiederbekommen. Delta ist vom Mandanten zu tragen! Ist dies dem RA erlaubt? Dies sei laut RA neues Recht und so gestattet.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.11.08, 12:25 Titel:
Mit einer entsprechenden Honorarvereinbarung kann der Rechtsanwalt immer höhere Gebühren, als gesetzlich vorgesehen, verlangen. Es bleibt dem Mandanten überlassen, ob er sich auf den "Deal" einläßt oder sich einen anderen Rechtsanwalt sucht. Nach meiner langjährigen Berufspraxis ist es allerdings mehr als ungewöhnlich, daß ein Rechtsanwalt in einem Zivilrechtsstreit eine Gebührenvereinbarung trifft. Dann muß entweder die Sache oder der Mandant sehr nervig oder der Streitwert im Verhältnis zum Aufwand sehr niedrig sein.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.11.08, 15:52 Titel:
Metzing hat folgendes geschrieben::
WTF ist "Delta"?
Delta = Differenz, hier die zwischen dem, was die RSV zahlt und dem, was der Mandant mit dem RA vereinbart hat. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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