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Anwalt am Ertrag des Rechtstreits beteiligen?

 
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jogi009
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 12:01    Titel: Anwalt am Ertrag des Rechtstreits beteiligen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ein RA wird beauftragt einen geschuldeten Betrag einzuklagen (Mahnbescheid und dann Klageschrift). Im Vorgespräch sagt der RA er bekommt 15% vom Ergebnis des eingeklagten Betrages. Der Mandant kann die tatsächlichen Kosten teilweise von der Rechtschutzversicherung wiederbekommen. Delta ist vom Mandanten zu tragen! Ist dies dem RA erlaubt? Dies sei laut RA neues Recht und so gestattet.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Mit einer entsprechenden Honorarvereinbarung kann der Rechtsanwalt immer höhere Gebühren, als gesetzlich vorgesehen, verlangen. Es bleibt dem Mandanten überlassen, ob er sich auf den "Deal" einläßt oder sich einen anderen Rechtsanwalt sucht. Nach meiner langjährigen Berufspraxis ist es allerdings mehr als ungewöhnlich, daß ein Rechtsanwalt in einem Zivilrechtsstreit eine Gebührenvereinbarung trifft. Dann muß entweder die Sache oder der Mandant sehr nervig oder der Streitwert im Verhältnis zum Aufwand sehr niedrig sein.

WTF ist "Delta"?

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
WTF ist "Delta"?


Delta = Differenz, hier die zwischen dem, was die RSV zahlt und dem, was der Mandant mit dem RA vereinbart hat.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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jogi009
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

besten Dank für die Info.......

Der Grund für diese Art der Honorarvereinbarung kann auch sein, die Kanzlei hat einen tollen Ruf und das sind halt deren Bedingungen!

Mit ging es nur um die grundsätzliche Zulässigkeit dieser Vereinbarung.
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